NL2 Natur
NL2.1 Naturwerte
Ausgangslage
Die Kantone sind verpflichtet, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Erhaltung und Aufwertung ihrer Lebensräume zu schützen (s. Art. 78 BV, NHG, Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz Basel-Stadt).
Trotz der grossen Siedlungsdichte beherbergt der Kanton Basel-Stadt Standorte spontaner Natur mit beträchtlicher Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Lagebedingt weist Basel-Stadt spezielle Floren- und Faunenelemente auf und ist zudem Schlüsselstelle im Biotopverbund des Rheintals.
Im Kanton Basel-Stadt bezeichnet die kantonale Biodiversitätsstrategie (RRB vom 20. Juli 2023) die wesentlichen Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität. Die Strategie umfasst umfangreiche Ziele und Massnahmen, welche den Erhalt vorhandener und die Schaffung neuer Naturwerte innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets sicherstellen soll.
Als Erfolgskontrolle der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes und weiterer behördenverbindlicher Grundlagen führt der Kanton ein Inventar der schützenswerten Naturobjekte. Dieses wird regelmässig erneuert, um die Entwicklung der Naturwerte im Kanton überwachen und überprüfen zu können.
Auf dem Kantonsgebiet befinden sich zwei Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (Bundesinventar-Nr. BS 4 «Eisweiher und Wiesenmatten» sowie Bundesinventar-Nr. BS 10 «Autal»). Zudem sind im Rahmen der Bundesverordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW, Trockenwiesenverordnung) acht Flächen enthalten. Für das TWW-Inventar wurden 2022 ausserdem neue Flächen vorgeschlagen.
Die Schutzobjekte des Inventars der geschützten Naturobjekte sind im Richtplan als relativ kleinflächige Lebensstätten von charakteristischen Pflanzen- und Tiergemeinschaften bezeichnet, die einen umfassenden Schutz erfordern und die aus kantonaler Sicht besonders wertvoll sind.
Darüber hinaus werden im Richtplan auch grosse Naturersatzflächen gemäss §9 NLG (ab 2 ha Fläche) dargestellt. Die Stadtgärtnerei führt eine vollständige Übersicht über die im Kanton vorhandenen Naturersatzflächen.
Neben den Naturschutzgebieten, die eine gewisse Ausdehnung benötigen, sind auch Naturobjekte als prägende Elemente der Landschaft (v.a. geologische Strukturen) sowie als Zeichen der Natur (u.a. Feldgehölzgruppen, markante Einzelbäume, kleinflächige wertvolle Pflanzenbestände, Brutplätze seltener Vögel) und der Geschichte zu erhalten und zu pflegen.
Zielsetzungen
Die bestehenden Naturwerte (genetische Vielfalt, Arten, Biotope) sind zu bewahren. Die Bestände und Vorkommen für die Mehrzahl der gefährdeten Arten sollen zunehmen.
Die aufgeführten Naturschutzgebiete und -objekte sind in ihrer Ausdehnung und Qualität zu erhalten, zu schützen und weiterzuentwickeln.
Die schützenswerten Naturflächen sowie deren Vernetzung, sind innerhalb von Landschaften und Landschaftsformen, in und an Gewässern sowie in Waldgebieten aufzuwerten und biodiversitätsfördernd zu entwickeln.
Eine Eigendynamik bei Fliessgewässern sowie eine ungestörte natürliche Entwicklung (Sukzession) im Wald sind zuzulassen.
Neue Flächen mit hohem Naturwertpotenzial sind unter anderem durch Entsiegelung und unter Berücksichtigung des Biotopverbunds zu fördern und zu schaffen.
Die öffentlichen Freiräume sind so auszugestalten, dass sie zur Förderung der Biodiversität beitragen.
Planungsgrundsätze
A. Bei raumwirksamen Tätigkeiten sind die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.
B. Bei Teilrichtplanungen und Nutzungsplanungen sind das kantonale Naturschutzkonzept (RRB vom 29. Mai 1996) und die kantonale Biodiversitätsstrategie (RRB vom 20. Juni 2023) zu berücksichtigen.
C. Naturschutzgebiete und -objekte erfordern umfassenden, ihrem Charakter entsprechenden Schutz und sind – unter der Prämisse der gesicherten Wasserversorgung und in Abstimmung mit den Vorhaben in Bahnarealen – in ihrer Ausdehnung zu erhalten, wo nötig und möglich zu erweitern, untereinander zu vernetzen und ökologisch aufzuwerten. Sie sind vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren; der jeweils angemessene Umgebungsschutz ist einzubeziehen.
D. Kanton (für Basel) und Gemeinden setzen die Vorgaben für Naturschutzgebiete in ihren Zonenvorschriften um (Ausscheidung als Naturschutz- oder Naturschonzone). Dabei sind folgende Grundsätze zu verankern:
- seltene und gefährdete Arten und ihre Lebensgemeinschaften/Lebensräume sind zu erhalten und zu fördern;
- Erholungs- und Freizeitnutzungen haben die
Erfordernisse der Naturschutzbelange zu berücksichtigen; - zielfremde Bauten und Anlagen und technische Eingriffe in geschützte Biotope und in Lebensräume sind zu vermeiden.
E. Der Kanton führt ein Inventar der geschützten Naturobjekte sowie ein Inventar, das die schützenswerten Naturobjekte von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung beschreibt.
Planungsanweisungen
- Das kantonale Naturschutzkonzept wird vom BVD in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und dem WSU bis 2025 aktualisiert.
- Die Biodiversitätsstrategie wird vom BVD in der Regel alle zehn Jahre überarbeitet oder bei Bedarf aktualisiert.
Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)
Nr. | Gemeinde | Bezeichnung | Kurzbeschreibung | Koordinationsstand | Vorherige Nummerierung |
---|---|---|---|---|---|
1 | Basel | Wieseufer | Naturschonzone; vielfältige Vegetation und wichtige Vernetzungsachse | Ausgangslage | NBa01 |
2 | Basel | Erlenmatt | Naturschutz- und schonzone sowie Naturersatzfläche; trockenwarme Vegetation und wichtiger Reptilien-Lebensraum | Ausgangslage | NBa03 |
3 | Basel | Rheinufer | Kantonales Inventar der geschützten Naturobjekte: «Rheinhalde» und «St. Johann Rheinböschung» sowie weitere Naturschutz- und –schonzonen; wichtige internationale Vernetzungsachse | Ausgangslage | NBa07, NBa09, NBa10, NBa11, NBa12, NBa17 |
4 | Basel | Birsufer | Naturschonzone; vielfältige Vegetation und wichtige Vernetzungsachse | Ausgangslage | NBa08 |
5 | Basel | Elsässerbahn TWW 224 und TWW 226 | Bundesinventar-Objekt der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung; hochwertige Trockenwiese an Bahnböschung | Ausgangslage | NBa13 |
6 | Basel | Bachgrabenpromenade | Naturschonzone; ökologisch vielfältige urbane Grünanlage | Ausgangslage | NBa14 |
7 | Basel | Wilhelm-Klein-Anlage | Naturschonzone; ökologisch vielfältige urbane Grünanlage | Ausgangslage | NBa16 |
8 | Basel | Schwarzpark TWW 225 | Naturschutzzone sowie Bundesinventar-Objekt der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung; Hochwertige Trockenwiesen und Halbtrockenrasen an Hanglage | Ausgangslage | NBa20 |
9 | Basel | Brügglingen TWW 227 | Bundesinventar-Objekt der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung; hochwertige Trockenwiesen und Halbtrockenrasen | Ausgangslage | NBa22 |
10 | Basel | Zwölfjucharten TWW 228 | Naturschutzzone sowie Bundesinventar-Objekt der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung; hochwertige Trockenwiesen und Halbtrockenrasen | Ausgangslage | NBa23 |
11 | Basel | Gundeldingerrain | Naturschonzone; Weide mit bedeutenden Artvorkommen | Ausgangslage | NBa24 |
12 | Basel | Dorenbach-Promenade | Naturschonzone; Ufer- und Ruderalvegetation mit grossem Entwicklungspotenzial, Biotopverbundachse | Ausgangslage | NBa25 |
13 | Basel | Bethesda Wäldchen | Kantonales Inventar der geschützten Naturobjekte; wertvoller standorttypischer Wald | Ausgangslage | NBa26 |
14 | Basel | Bäumlihof | Naturschonzone; hochwertige Wiesenlebensräume | Ausgangslage | - |
15 | Basel | Areal Walkeweg | Naturschutz- und –schonzone sowie Naturersatzflächen; vielfältige Wiesen, Gehölze und trockenwarme Lebensräume | Ausgangslage | - |
16 | Basel | Rosenau | Naturschutzzone sowie Naturersatzfläche; hochwertiger Halbtrockenrasen | Ausgangslage | - |
17 | Basel | Gleisbogen DB | Naturersatzflächen; trockenwarme Lebensräume | Ausgangslage | - |
18 | Basel | Stücki Einkaufszentrum | Naturersatzflächen; vielfältige Ruderalfläche | Ausgangslage | - |
19 | Basel | DB Rangierbahnhof Süd, Gleisbogen, Bahndamm | Naturersatzflächen; vielfältige trockenwarme Vegetation und wichtiger Reptilien-Lebensraum | Ausgangslage | - |
20 | Riehen | Reservat Autal IANB BS10 | Naturschutzzone, Kantonales Inventar der geschützten Naturobjekte sowie Bundesinventar-Objekt der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung; vielfältige Vegetation und wichtige Amphibienlaichgewässer | Ausgangslage | NRi09 |
21 | Riehen | Biotopfläche Habermatten | Naturschutzzone; vielfältige trockenwarme Lebensräume und Gehölze | Ausgangslage | NRi16 |
22 | Riehen | Entenweiher | Kantonales Inventar der geschützten Naturobjekte; wertvoller Lebensraum und Überwinterungsstätte für Wasservögel | Ausgangslage | NRi18 |
23 | Riehen | Wiesengriener TWW 222 | Naturschutzzone sowie Bundesinventar-Objekt der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung; hochwertiger Halbtrockenrasen im Wiesenvorland | Ausgangslage | NRi19 |
24 | Riehen | Eisweiher INAB BS04 | Kantonales Inventar der geschützten Naturobjekte sowie Bundesinventar-Objekt der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung; vielfältige Feucht- und Gehölzvegetation und wichtige Amphibienlaichgewässer | Ausgangslage | NRi21 |
25 | Riehen | Amphibienlaichgebiet Weilmatten | Naturschutzzone sowie Kantonales Inventar der geschützten Naturobjekte; vielfältige Feucht- und Gehölzvegetation und wichtige Amphibienlaichgewässer | Ausgangslage | NRi23 |
26 | Riehen | Biotopfläche Weilstrasse | Naturschutzzone; vielfältiges Lebensraummosaik mit bedeutenden Artvorkommen | Ausgangslage | - |
27 | Riehen | Geländekante Gänshaldenweg | Naturschutzzone; Landschafts- und Vernetzungselement mit naturnaher Vegetation und natürlichem Böschungsaufbau | Ausgangslage | - |
28 | Riehen | Stufenrain Rheintalweg | Naturschutzzone; Landschafts- und Vernetzungselement mit naturnaher Vegetation und natürlichem Böschungsaufbau | Ausgangslage | - |
29 | Riehen | Terrassenrand Auessere Baselstrasse | Naturschutzzone; strukturreiches Landschafts- und Vernetzungselement mit naturnaher Vegetation und natürlichem Böschungsaufbau | Ausgangslage | - |
30 | Riehen | Terrassenrand Rainallee - Morystrasse | Naturschutzzone; strukturreiches Landschafts- und Vernetzungselement mit naturnaher Vegetation und natürlichem Böschungsaufbau | Ausgangslage | - |
31 | Riehen | Wiesentalbahn | Naturschutzzone; kleinräumiges Lebensraummosaik mit bedeutenden Artvorkommen | Ausgangslage | - |
32 | Bettingen | Tal TWW 231 | Bundesinventar-Objekt der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung; hochwertiger Halbtrockenrasen | Ausgangslage | NBe07 |
33 | Basel | Volta Nord | Naturschutzzone und Naturersatzfläche; vielfältige trockenwarme Lebensräume, Biotopverbundachse und wichtiger Reptilien-Lebensraum | Festsetzung | - |
34 | Basel | Gleisharfe | Gleisanlage ausser Betrieb. Festlegung als Naturschutzzone wird geprüft; hochwertige Pionier- und Ruderalvegetation sowie wichtiger Reptilien-Lebensraum | Zwischenergebnis | - |
35 | Basel | Badischer Bahnhof TWW 232 | Projektgebiet für einen trimodalen Terminal für den Güterumschlag zwischen Strasse, Bahn und Schiff. Das Bundesinventar-Objekt der Trockenwiesen und -weiden Nr. 232 ist im Anhang 2 der nicht bereinigten Inventar-Objekte. Ein Naturersatzkonzept ist vorliegend (siehe auch Massnahmen 38 und 49). | Zwischenergebnis | NBa02 |
36 | Basel | Schwarzpark | Aufnahme in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte wird geprüft; vielseitiges Mosaik aus Wiesen- und Gehölzlebensräumen | Zwischenergebnis | NBa20 |
37 | Basel | Wolfgottesacker | Aufnahme in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte wird geprüft; strukturreiche, vielfältige und naturnahe Anlage mit bedeutenden Artvorkommen | Zwischenergebnis | - |
38 | Riehen | Spittelmatten | Naturersatzflächen geplant (Gateway Basel-Nord Baustufe 1.1); ein strukturreiches Kulturland mit Halbtrockenrasen und Hochstamm-Obstbäumen wird angestrebt | Zwischenergebnis | - |
39 | Riehen | Wiese Stellimatten, Oberer Wiesengriener | Aufnahme in das Bundesinventar der Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung wird geprüft; hochwertiger Halbtrockenrasen | Zwischenergebnis | NRi03, NRi04 |
40 | Bettingen | Chrischonatal | Aufnahme in das Bundesinventar der Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung wird geprüft; hochwertiger Halbtrockenrasen | Zwischenergebnis | NBe02 |
41 | Bettingen | Riesimatten | Aufnahme in das Bundesinventar der Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung wird geprüft; hochwertiger Halbtrockenrasen | Zwischenergebnis | - |
42 | Bettingen | Lenzen | Aufnahme in das Bundesinventar der Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung wird geprüft; hochwertiger Halbtrockenrasen | Zwischenergebnis | - |
43 | Basel | Rheinufer | Naturschutzzone wird geprüft; trockenwarme Ufervegetation und wichtige internationale Biotopverbundachse | Vororientierung | NBa12 (Teil) |
44 | Basel | DB Lagerbahnhof | Naturersatzfläche und ggf. Aufnahme in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte werden geprüft; hochwertige Pionier- und Ruderalvegetation und wichtiger Reptilien-Lebensraum | Vororientierung | - |
45 | Basel | Reservoir | Naturschutzzone wird geprüft; hochwertiger Wiesenlebensraum | Vororientierung | - |
46 | Basel | Steinenschanze | Aufnahme in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte wird geprüft; hochwertiger Wiesenlebensraum | Vororientierung | - |
47 | Basel | Gleisbogen - Grenzweg | Naturersatzfläche geplant (Gateway Basel-Nord Baustufe 2.0), Aufnahme in das kantonale Inventar der geschützten Naturobjekte wird geprüft; vielfältige Ruderalfläche und Reptilien-Lebensraum, wichtige Biotopverbundachse | Vororientierung | - |
48 | Basel | Uferböschung Hafenbecken 1 | Naturschutzzone wird geprüft; hochwertiger Wiesenlebensraum und Biotopverbundachse | Vororientierung | - |
49 | Riehen | Spittelmatten | Naturersatzflächen geplant (Gateway Basel-Nord Baustufe 2.0); ein strukturreiches Kulturland mit Halbtrockenrasen und Hochstamm-Obstbäumen wird angestrebt | Vororientierung | - |
50 | Riehen | Weiher Habermatten | Ausweitung Naturschutzzone «Biotop Habermatten» wird geprüft; Ruderal- und Gehölzlebensraum sowie Amphibienlaichgewässer mit bedeutenden Artenvorkommen | Vororientierung | - |
51 | Riehen | Wieseufer | Naturschonzone wird geprüft; vielfältige unterschiedliche Lebensräume und wichtige Biotopverbundachse | Vororientierung | NRi19 |

NL2.2 Biotopverbund
Ausgangslage
Siedlungen und Verkehrsachsen schränken die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zunehmend ein und zerschneiden sie. Verlust und Fragmentierung von Lebensräumen gilt als Hauptursache für das Artensterben. Populationen wildlebender Organismen werden kleiner und ein genetischer Austausch zwischen Populationen wird zunehmend unterbunden. Das führt zur genetischen Verarmung und infolgedessen zum Aussterben von Arten. Eine gute Vernetzung der Biotope ist daher für das Überleben von Tier- und Pflanzenarten von zentraler Bedeutung. Für Tiere sind diese Wanderachsen neben dem Genfluss (Fortpflanzung) auch für die sichere Nahrungssuche unverzichtbar. Aufgrund seiner zentralen Rolle für den Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt fällt der Erhalt und die Förderung des Biotopverbunds unter die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen: Art. 78 BV, NHG, NLG, Berner Konvention.
Die Programmvereinbarung im Umweltbereich 2020-2024, die der Kanton mit dem Schweizer Bund eingegangen ist, verpflichtet den Kanton zur Fachplanung der Ökologischen Infrastruktur. Diese wird im Kanton Basel-Stadt in Form des Biotopverbundkonzepts bereits seit 2016 dargestellt. Dieses zeigt auf, wo im Kanton die wichtigen Vernetzungsachsen liegen, wo die Vernetzung aufrecht zu erhalten und wo sie zu verbessern ist. Im Rahmen der Fachplanung Ökologische Infrastruktur wird dieses Konzept überprüft und allenfalls an die Vorgaben des Bundes adaptiert.
Die wichtigsten Verbindungsachsen für Tiere und Pflanzen befinden sich im siedlungsgeprägten Stadtkanton entlang von Flüssen (Rhein, Birs, Wiese), an den Eisenbahnlinien und auf den nicht überbauten Flächen.
Zielsetzungen
Im Rahmen der Fachplanung Ökologische Infrastruktur wird der Biotopverbund im Kanton überprüft und, wo nötig, angepasst. Die wichtigsten Vernetzungsgebiete werden räumlich gesichert, damit sich die für einzelne Lebensräume charakteristischen Tier- und Pflanzenarten ausbreiten können und der genetische Austausch zwischen den Populationen erfolgen kann.
Die biologische Vernetzung der schützenswerten Lebensräume innerhalb des Kantons und zu den angrenzenden Gebieten wird dauerhaft sichergestellt.
Um die Vernetzungsgebiete innerhalb der Siedlung zu verbessern und die Verknüpfung mit den Landschaftsräumen zu ermöglichen, sind anlässlich der Aufwertung, Erweiterung und Sicherung der öffentlichen und privaten Grünbereiche ökologische Nischen und Standorte von Pionierpflanzen weiterzuentwickeln.
Planungsgrundsätze
A. Damit Tiere sich bewegen, Tiere und Pflanzen sich ausbreiten können sowie der genetische Austausch zwischen den einzelnen Populationen gewährleistet wird, sind Lebensräume mittels ökologischer Korridore und Verbundachsen zu vernetzen.
B. Bestehende Lebensraumverbundsysteme werden erhalten, verbessert und durch weitere ergänzt. Der Aus-, Um- und Neubau von national und kantonal bedeutender Infrastruktur bleibt gewährleistet.
C. Kanton und Gemeinden
- erhalten und verbessern bei Strassen, Trassen und Flussläufen die Durchgängigkeit der ökologischen Korridore und Bewegungsachsen, um die weitere Zerschneidung von naturnahen Lebensräumen und Wildtierkorridoren so weit wie möglich zu vermeiden;
- prüfen bei Planungen und Vorhaben frühzeitig
Massnahmen für die Durchgängigkeit; - wirken darauf hin, ökologische Korridore und Bewegungsachsen auch mit finanziellen Beiträgen des Bundes zu fördern.
Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)
Nr. | Massnahme | Koordinationsstand |
---|---|---|
a) | VA01 Elsässerbahn–Bahnhof SBB–Rangierbahnhof Muttenz | Festsetzung |
b) | VA02 Birsufer | Festsetzung |
c) | VA03 Rheinböschungen | Festsetzung |
d) | VA04 Schützenmattpark–Kannenfeldpark | Festsetzung |
e) | VA05 Alter Badischer Rangierbahnhof–Bahnhof SBB | Festsetzung |
f) | VA06 Bruderholz | Festsetzung |
g) | VA07 Gehölzkorridor am Fuss des Bruderholzes | Festsetzung |
h) | VA08 Bahnböschung Grenzstrasse | Festsetzung |
i) | VA09 Wiese-Ufer | Festsetzung |
j) | VA10 Schlipf–Bäumlihof–Autal | Festsetzung |
k) | VA11 Wiesentalbahn | Festsetzung |
l) | VA12 Bahnlinie Hochrheinstrecke | Festsetzung |
m) | VA13 Grüngürtel Grossbasel | Festsetzung |
n) | VA14 Tüllinger Berg–Dinkelberg | Festsetzung |
o) | VA15 Tüllinger Berg–Grenzacherhorn/St. Chrischona | Festsetzung |
Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen
a) VA01 - Vernetzungsachse 1 (VA01): Elsässerbahn–Bahnhof SBB–Rangierbahnhof Muttenz
Lebensräume
- Trockenwarme Lebensräume
- Wiesen
- Besonders einschneidende Barrieren
- Überdeckung der Elsässerbahn zwischen Helvetiaplatz und Kannenfeldplatz
- Bahnhof SBB
Der Aus-, Um- und Neubau von national und kantonal bedeutender Infrastruktur bleibt gewährleistet.
b) VA02 - Vernetzungsachse 2: Birsufer
Lebensräume
- Trockenwarme Lebensräume
- Ebenfalls für Arten des Lebensraums Wiese wichtig
Besonders einschneidende Barrieren
- Keine
c) VA03 - Vernetzungsachse 3: Rheinböschungen
Lebensräume
- Trockenwarme Lebensräume
Besonders einschneidende Barrieren
- Rheinufer zwischen Münsterhügel und Drei-König-Weglein
- Rheinuferpromenade St. Johann
- Kleinbasler Rheinufer zwischen Mittlerer Brücke und Dreirosenbrücke
- Der Aus-, Um- und Neubau von national und kantonal bedeutender Infrastruktur bleibt gewährleistet.
d) VA04 - Vernetzungsachse 4: Schützenmattpark–Kannenfeldpark
Lebensräume
- Gehölze
Besonders einschneidende Barrieren
- Stark befahrene Strassen sowie Gebäude und Mauern auf einem grossen Teil der Achse; nur für mobile Arten geeignet
e) VA05 Alter Badischer Rangierbahnhof–Bahnhof SBB
Lebensräume
- Trockenwarme Lebensräume
- Wiesen
Besonders einschneidende Barrieren
- Rhein als natürliche Barriere für nicht flugfähige Arten
Der Aus-, Um- und Neubau von national und kantonal bedeutender Infrastruktur bleibt gewährleistet.
f) VA06 Bruderholz
Lebensräume
- Weiher
Besonders einschneidende Barrieren
- Siedlungsgebiet mit Strassen
- Grosse, strukturarme Ackerflächen
g) VA07 Gehölzkorridor am Fuss des Bruderholzes
Lebensräume
- Gehölze
Besonders einschneidende Barrieren
- Siedlungsgebiet mit Strassen; nur für mobile Arten geeignet
h) VA08 Bahnböschung Grenzstrasse
Lebensräume
- Trockenwarme Lebensräume
Besonders einschneidende Barrieren
- Keine
Der Aus-, Um- und Neubau von national und kantonal bedeutender Infrastruktur bleibt gewährleistet.
i) VA09 Wiese-Ufer
Lebensräume
- Wiesen
- Gehölze
- Enthält auch trockenwarme Lebensräume
Besonders einschneidende Barrieren
- Keine
Der Aus-, Um- und Neubau von national und kantonal bedeutender Infrastruktur bleibt gewährleistet.
j) VA10 Schlipf–Bäumlihof–Autal
Lebensräume
- Wiesen
- Strukturreiches Kulturland
- Weiher
Besonders einschneidende Barrieren
- Tramlinien und Strassen im Gebiet Bäumlihof
- Friedhof am Hörnli
- Siedlungsgebiete
- Strukturarme Landwirtschaftsflächen im Mittelfeld
k) VA11 Wiesentalbahn
Lebensräume
- Trockenwarme Lebensräume
- Enthält auch viele Bereiche mit wiesenartigem Charakter
Besonders einschneidende Barrieren
- Barrierewirkung im nördlichen Bereich, wo der Vernetzungsbereich sehr schmal und damit ungenügend wird
Der Aus-, Um- und Neubau von national und kantonal bedeutender Infrastruktur bleibt gewährleistet.
l) VA12 Bahnlinie Hochrheinstrecke
Lebensräume
- Trockenwarme Lebensräume
- Wiesen
Besonders einschneidende Barrieren
- Keine
Der Aus-, Um- und Neubau von national und kantonal bedeutender Infrastruktur bleibt gewährleistet.
m) VA13 Grüngürtel Grossbasel
Lebensräume
- Wiesen
- Gehölze
Besonders einschneidende Barrieren
- Stark befahrene Strassen sowie Gebäude und Mauern auf einem grossen Teil der Achse; nur für mobile Arten geeignet
n) VA14 Tüllinger Berg–Dinkelberg
Lebensräume
- Strukturreiches Kulturland
Besonders einschneidende Barrieren
- Siedlungsgebiete im Norden von Riehen und stark befahrene Strassen, vor allem Lörracherstrasse
o) VA15 Tüllinger Berg–Grenzacherhorn/St. Chrischona
Lebensräume
- Strukturreiches Kulturland
- Gehölze
- Besonders einschneidende Barrieren
- Siedlungsgebiete und stark befahrene Strassen, vor allem im Norden von Riehen und in Bettingen
- Strukturarme Landwirtschaftsflächen
NL2.3 Wildtierkorridore
Ausgangslage
Gemäss dem Wildtier- und Jagdgesetz Basel-Stadt dienen Wildtierkorridore der Freihaltung der für die grossräumige Vernetzung von Wildtieren wichtigen noch offenen Flächen zwischen den Siedlungen. Darüber hinaus sind sie auch für den Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt gemäss Natur- und Landschaftsschutzgesetz Basel-Stadt unverzichtbar und werden als Vernetzungsgebiete im Sinne der Fachplanung Ökologische Infrastruktur berücksichtigt. Sie sind in ihrer Funktion dauerhaft zu erhalten, um die natürlichen Wanderungen der wildlebenden Tiere sicherzustellen. Die Wildtierkorridore müssen im Rahmen der kantonalen Richtplanung festgelegt werden (s. §14 WJG). Für die Ausbreitung und den Austausch der Populationen sind die Wildtiere darauf angewiesen, dass solche Schlüsselstellen weiterhin passierbar bleiben.
In dem Bericht Wildtierkorridore wurden die im Kanton Basel-Stadt wichtigen Wildtierkorridore erhoben und beurteilt sowie Massnahmen zu deren Verbesserung aufgezeigt. Demnach gibt es im Kanton zehn Wildtierkorridore: sieben sind von regionaler und drei von lokaler Bedeutung. Im Kanton Basel-Stadt gibt es keine nationalen Korridore. Die regional bedeutenden Wildtierkorridore werden im Richtplan festgesetzt. Die Erkenntnisse des Berichts Wildtierkorridore werden in die Fachplanung der Ökologischen Infrastruktur eingepflegt.
Als Zielarten wurden sieben grössere Wildtiere (Baummarder, Dachs, Feldhase, Reh, Rotfuchs, Steinmarder und Wildschwein) definiert. Zudem wurden der Biber, der Fischotter und der Iltis als relevante Arten für die Gewässer aufgenommen. Die Wildtierkorridore entlang der Fliessgewässer werden im Richtplan als «Vernetzungsachse entlang Fliessgewässer» genannt.
Zielsetzungen
Die Wildtierkorridore werden erhalten und aufgewertet, um den Zielarten eine möglichst störungsfreie Verbindung zwischen den unterschiedlichen Lebensräumen zu ermöglichen.
Die kantonalen Wildtierkorridore werden in die Fachplanung Ökologische Infrastruktur übernommen. Die räumliche Sicherung dient dem Genaustausch zwischen bestehenden Populationen, ermöglicht aber auch Neuansiedlungen. Zudem gewährleisten sie die tägliche Mobilität der Arten beispielsweise zur Nahrungsaufnahme.
Planungsgrundsätze
A. Die Wildtierkorridore sind in ihrer Funktion zu erhalten. Beeinträchtige oder unterbrochene Wildtierkorridore sind in ihrer Funktion zu verbessern.
B. Kanton und Gemeinden berücksichtigen bei ihren Tätigkeiten die Wildtierkorridore. Beeinträchtigungen durch Bauten und Anlagen sind zu vermeiden.
C. Bei standortgebundenen Bauten und Anlagen von übergeordnetem kantonalem Interesse innerhalb eines Wildtierkorridors sind Ersatzmassnahmen vorzunehmen.
Planungsanweisungen
- Das WSU setzt die Massnahmen aus dem Bericht Wildtierkorridore um.
Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)
Nr. | Massnahme | Koordinationsstand |
---|---|---|
Intakte Wildtierkorridore | ||
a) | Wildtierkorridor BS01 Weisser Rank | Festsetzung |
b) | Wildtierkorridor BS02 Wenkenköpfli | Festsetzung |
c) | Wildtierkorridor BS03 Zoll Riehen / Inzlingen | Festsetzung |
d) | Wildtierkorridor BS04 Wiese Ost / Schlipf | Festsetzung |
e) | Vernetzungsachse BS05 Wiese West | Festsetzung |
f) | Vernetzungsachse BS06 Birs | Festsetzung |
Vollständig unterbrochene Vernetzungsachse | ||
g) | Vernetzungsachse BS07 St. Alban-Teich | Festsetzung |
Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen
a) Wildtierkorridor BS01 Weisser Rank
Der Korridor ist intakt und mit Ausnahme der Strasse Chrischonarain für die Zielarten gut passierbar. Er wird rege genutzt und führt deswegen auch zu vielen Wildunfällen. Die Funktionalität ist zu erhalten und durch Massnahmen zu verbessern.
b) Wildtierkorridor BS02 Wenkenköpfli
Der Korridor ist intakt und verbindet die Waldlebensräume «Zwischen Bergen», «Wenkenköpfli» und «Auf dem Wenkenbuck» im Süden. Ein Hindernis ist der Übergang der Bettingerstrasse mit deren Beleuchtung. Die Freizeitgärten werden in den Dämmerungs- und Nachtstunden wenig benutzt und stellen deswegen eine geringere Störung dar.
c) Wildtierkorridor BS03 Zoll Riehen / Inzlingen
Der Korridor ist aktuell intakt, auch wenn er durch den Bau einer neuen Häuserreihe empfindlich beeinträchtigt wird. Der Korridor hat eine grosse Bedeutung, da er grössere zusammenhängende Waldgebiete in und ausserhalb des Kantonsgebiets erschliesst und sollte deswegen unbedingt funktional erhalten werden.
d) Wildtierkorridor BS04 Wiese Ost / Schlipf
Der intakte Korridor führt über die Wiese durch die Wiesenmatten und verbindet den Lebensraum der Langen Erlen (CH) mit den Waldgebieten hinter dem Schlipf (D).
e) Vernetzungsachse entlang Fliessgewässer BS05 Wiese West
Der Korridor verbindet den Lebensraum um die Lange Erlen und weiter flussabwärts mit dem Rhein. Er führt durch dicht besiedeltes Wohn- und Industriegebiet im Bereich Klybeck, Kleinhüningen. Der Korridor ist für den Biber intakt und auch für den Fischotter durchwanderbar.
f) Vernetzungsachse entlang Fliessgewässer BS05 BS06 Birs
Der Korridor bildet die Kantonsgrenze zu Basel-Landschaft (Gemeinden Birsfelden, Münchenstein, Muttenz), befindet sich im Südosten des Kantons und führt durch das St. Alban Quartier. Das Gewässer ist stark begradigt, dient aber dem Biber als Durchgang.
g) Vernetzungsachse entlang Fliessgewässer BS05 BS07 St. Alban-Teich
Schmales, stark verbautes Gewässer, welches durch das St. Alban Quartier führt. Dieser Korridor ist aufgrund grosser Schwellen im Gewässer für den Biber nicht passierbar. Im oberen Abschnitt sind aber Biberspuren vorhanden.
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