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Förderung der praktischen Ausbildung in Betrieben

Neu erhalten Einrichtungen im Gesundheitswesen, die eine Ausbildungsverpflichtung haben (Ausbildungsstätten), eine Abgeltung für ihre Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF/FH. Dies im Rahmen der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege (Pflegeinitiative).

Werbung für Pfleginitiative mit verschiedenen Pflegekräften.
Umsetzung Pflegeinitiative

Die Förderung der praktischen Ausbildung in den Betrieben beinhaltet folgende Grundpfeiler:

  • Ausbildungsverpflichtung 
  • Abgeltung der praktischen Ausbildungsleistung

Durch die neuen Fördermassnahmen soll sichergestellt werden, dass im Bereich der Pflegeausbildung genügend qualifizierte praktische Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Die Ausbildungsqualität und -quantität soll zudem kontinuierlich verbessert werden.

Die Kriterien zur Berechnung der jährlichen Ausbildungsleistung (SOLL-Werte) wurden aufgrund der Bundesvorgaben, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Branchenverbänden, erarbeitet und in den kantonalen gesetzlichen Grundlagen verankert. Die Berechnung der Ausbildungsleistung beruht in erster Linie auf der Stellenbesetzung der Betriebe im Pflegebereich (Anzahl Angestellte mit entsprechendem Bildungsabschluss). Die Berechnungsformel findet sich in den Anhängen zu den kantonalen Verordnungen.

Die Betriebe, die der Ausbildungsverpflichtung unterliegen, erhalten vom jeweiligen Standortkanton Beiträge für die tatsächlich erbrachte praktische Ausbildungsleistung (sogenannte IST-Werte).

Wer ist verpflichtet zur Ausbildung und wer erhält Beiträge?

In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft müssen Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und weitere Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen und Pflegeleistungen (nach OKP) erbringen, der Ausbildungsverpflichtung nachkommen. Die Betriebe erhalten im Gegenzug Beiträge für ihre effektiv erbrachten Ausbildungsleistungen.

Die Betriebe müssen folgende Pflichten erfüllen:

  • Jährliche Teilnahme an der Ausbildungspotenzialberechnung (APB)
  • Jährliches Reporting der Ausbildungsleistung an die Kantone in Form eines Ausbildungskonzepts (Controlling-Teil)
  • Erbringen von Ausbildungsleistungen im Bereich FaGe und Pflege HF/FH gemäss Ergebnis der Ausbildungspotenzialberechnung (APB).

Die APB und das Ausbildungskonzept (Controlling-Teil) sind zwei Instrumente, die dem Kanton dienen, die Förderung der praktischen Ausbildung operativ umzusetzen und den bundesrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Ausbildungspotenzial-Berechnung (APB)

Die Ausbildungspotenzial-Berechnung (APB) wird jährlich von der OdA Gesundheit beider Basel im Auftrag der Kantone durchgeführt. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungspotentials der Betriebe. Die Betriebe werden von der OdA darin geschult, wie die webbasierte Dateneingabe durchzuführen ist. [Umsetzungskonzept für die APB: Umsetzungskonzept und das Login für die Deklaration mit dem APB-Tool: Login | Ausbildungspotentialberechnung.]

Der zuständige Standortkanton legt basierend auf der APB fest, welche Ausbildungsleistung der Betrieb im betreffenden Jahr (SOLL-Werte) zu erbringen hat und welche Beiträge (IST-Werte) er erhalten wird. Die Berechnungslogik ist in folgendem Dokument zu finden: Rechenbeispiele IST- und SOLL-Werte. Sowohl die SOLL-Werte als auch die IST-Werte werden in zwei separaten Verfahren verfügt. Die Betriebe haben vor Versand der definitiven Verfügungen das Recht, zu den errechneten Werten Stellung zu nehmen (rechtliches Gehör).

Betriebe, welche ihre Daten nicht fristgerecht liefern, erhalten keine Beiträge. Der zuständige Kanton legt die zu erbringende Ausbildungsleistung ohne Angaben des Betriebes fest.

Betrieben, deren SOLL-Werte unter einem bestimmten Grenzwert liegen, werden keine zu erbringenden Ausbildungsleistungen (Soll-Werte «0») verfügt. Unabhängig der verfügten SOLL-Werte, werden die effektiv erbrachten Ausbildungsleistungen (IST-Werte) seitens der Kantone finanziert.  

Finanzielle Beiträge

Die Ausbildungsstätten erhalten folgende Beiträge zur Förderung der praktischen Ausbildung: 

  • 300 Franken pro erbrachte Ausbildungswoche für Pflege HF und FH
  • 1’800 Franken pro erbrachtes Ausbildungsjahr für FaGe EFZ

Die Beiträge sind zweckgebunden und für die Ausbildung der Pflegefachkräfte HF/FH oder für die Ausbildung der Fachpersonen Gesundheit (EFZ) einzusetzen. Auf Nachfrage müssen die Betriebe dem zuständigen Kanton nachweisen, dass die Mittel ordnungsgemäss eingesetzt wurden.

Die Akteure müssen die Beiträge, die sie im Rahmen dieser Verordnung für die Ausbildungsleistung erhalten haben, in der Kostenrechnung separat als Ertrag oder Aufwandsminderung ausweisen. Um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, erhalten Spitäler in beiden Kantonen weiterführende Anweisungen.

Ausgleichszahlungen / Ersatzzahlungen

Betriebe, welche ihre Ausbildungsleistung im jeweiligen Bereich (tertiär oder EFZ) zu weniger als 90 % der festgelegten SOLL-Werte erbringen, müssen eine Ausgleichszahlung (Ersatzzahlung) für die zu wenig erbrachte Ausbildungsleistung tätigen. Die Ausgleichszahlung wird erstmals im Jahr 2027 erhoben, basierend auf den SOLL- und IST-Werten 2026. Ziel ist es, den Betrieben Zeit zum Ausbau ihrer Ausbildungskapazitäten zu geben. 

Ein Betrieb kann von der Zahlung befreit werden, wenn er nachweist, dass er aus unverschuldeten Gründen die erforderliche Ausbildungsleistung nicht erbringen konnte. 

Jährliches Ausbildungskonzept (Controlling-Teil)

Die Betriebe müssen dem Kanton jährlich ein Ausbildungskonzept (Controlling Teil) einreichen. In diesem Konzept dokumentieren sie ihre Ausbildungsleistung. Zudem müssen sie erläutern, warum sie die den SOLL-Werte nicht erfüllen konnten. 

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten für Einrichtungen und Akteure, welche Pflegefachpersonen anstellen und ausbilden.

Rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Webseite haben lediglich informativen Charakter. Für die Rechtsanwendung im Einzelfall sind ausschliesslich die rechtlichen Bestimmungen massgebend.

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