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E3 Form des kantonalen Richtplans

Der Richtplan weist gemäss den Anforderungen von Art. 6 RPV folgende Gliederung auf:

BERICHT

E Einleitung 
Überblick über Auftrag, Form, Inhalt, Funktion und Verbindlichkeiten des kantonalen Richtplans

ST Strategie
Essenz der Richtplanaussagen
Zusammenfassung der Ziele des Regierungsrats, die mit dem Richtplan verfolgt und in den Objektblättern und Karten entfaltet werden
Strategische Entscheide*

K Konzeptkarten mit Erläuterungen
Grundzüge der erwünschten räumlichen Entwicklung 1

Objektblätter 2 für die Sachgebiete:
S Siedlung
NL Natur und Landschaft
A Agglomerationsprogramm
M Mobilität
VE Ver- und Entsorgung

Planungsgrundsätze*
Planungsanweisungen*
Örtliche Festlegungen*

AH    Anhang 
Glossar
Rechtliche Grundlagen
Weitere Grundlagen
Abkürzungen
Fotodokumentation

KARTE

Richtplankarte mit Legende 
Richtplan-Gesamtkarte 2
Richtplanaussagen*

*Behördenverbindliche Richtplanteile sind farbig gekennzeichnet
1 Grundlagen gemäss Art. 6 Raumplanungsgesetz.
2 Für Vorhaben, die in der Richtplankarte (Massstab 1:20’000) ein­getragen sind, bestehen Verweise zu den Objektblättern, in diesen wiederum finden sich Verweise zu der Richtplankarte (gegenseitige Verweisung).

Städtebau & Architektur

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Münsterplatz 11
4001 Basel

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8.00-12.00 / Mo-Do 13.30-17.00 und Fr 13.30-16.00

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