E3 Form des kantonalen Richtplans
Der Richtplan weist gemäss den Anforderungen von Art. 6 RPV folgende Gliederung auf:
BERICHT
E Einleitung
Überblick über Auftrag, Form, Inhalt, Funktion und Verbindlichkeiten des kantonalen Richtplans
ST Strategie
Essenz der Richtplanaussagen
Zusammenfassung der Ziele des Regierungsrats, die mit dem Richtplan verfolgt und in den Objektblättern und Karten entfaltet werden
Strategische Entscheide*
K Konzeptkarten mit Erläuterungen
Grundzüge der erwünschten räumlichen Entwicklung 1
Objektblätter 2 für die Sachgebiete:
S Siedlung
NL Natur und Landschaft
A Agglomerationsprogramm
M Mobilität
VE Ver- und Entsorgung
Planungsgrundsätze*
Planungsanweisungen*
Örtliche Festlegungen*
AH Anhang
Glossar
Rechtliche Grundlagen
Weitere Grundlagen
Abkürzungen
Fotodokumentation
KARTE
Richtplankarte mit Legende
Richtplan-Gesamtkarte 2
Richtplanaussagen*
*Behördenverbindliche Richtplanteile sind farbig gekennzeichnet.
1 Grundlagen gemäss Art. 6 Raumplanungsgesetz.
2 Für Vorhaben, die in der Richtplankarte (Massstab 1:20’000) eingetragen sind, bestehen Verweise zu den Objektblättern, in diesen wiederum finden sich Verweise zu der Richtplankarte (gegenseitige Verweisung).
Städtebau & Architektur
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