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E9 Finanzierung

Aus dem Richtplan resultieren wenig Kosten, allenfalls aufgrund einer Empfehlung, ein Konzept zu erarbeiten oder eine Studie durchzuführen. Die entsprechenden Aufwendungen werden in der Regel über das ordentliche Budget finanziert.

Indem der Richtplan die wesentlichen raumwirksamen Tätigkeiten transparent macht, in einen Zusammenhang stellt und soweit möglich aufeinander abstimmt, dient er dazu, die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand für raumwirksame Vorhaben besser zu erfassen und mittels Präferenzen steuern zu können.

Wie ein kantonales Projekt finanziert wird, ist nicht Sache des Richtplans. Entscheide dazu werden im Rahmen der Projekte mit entsprechenden Beschlüssen durch die Regierung, den Grossen Rat oder die Bevölkerung gefällt (s. E7 Zusammenarbeit). Der Richtplan enthält deshalb – abgesehen von allgemeinen Hinweisen – keine Finanzierungsangaben.

Städtebau & Architektur

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