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Förderbereich Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences

Das Basler Standortpaket fördert mit 15 Millionen Franken jährlich Kooperationsprojekte zwischen akademischer Forschung und Industrie. Die Projekte müssen einen globalen gesellschaftlichen Nutzen stiften. Auf dieser Seite finden Forschungspartner alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.

Illustration von Wissenschaftlern mit DNA und Reagenzglas.

Gesuch einreichen

Der Zeitpunkt, ab welchem Gesuche eingereicht werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

Beispiele zur Förderung und Beispielrechnungen finden Sie in dem Factsheet Forschungskooperationen.

 

Info-Service für Unternehmen und Forschungspartner zum Basler Standortpaket

Erhalten Sie eine kurze Info per E-Mail, sobald es Neuigkeiten oder weitere praktische Informationen auf unserer Website zum Basler Standortpaket gibt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kooperationsprojekte im Bereich Life Sciences zwischen

  • Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen
  • universitären Spitälern und -kliniken der Region

und der im Kanton ansässigen und steuerpflichtigen forschenden Industrie. Im Fokus stehen Projekte aus den Bereichen Global Health und risikobehaftete Märkte. Die Projekte leisten einen Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlergehen der Bevölkerung.

Fördervoraussetzungen

Globaler gesellschaftlicher Nutzen: Die Forschungserkenntnisse müssen Wirkung, Gültigkeit oder Relevanz haben, die über nationale und regionale Grenzen hinausgehen und die Bevölkerung weltweit betreffen oder potenziell betreffen können.

Thematische Schwerpunkte: Gefördert werden Projekte in den beiden Schwerpunkten «Global Health» und «Risikobehaftete Märkte».

Ergänzende Querschnittsfelder: Förderfähig sind auch Proof-of Concept-Projekte für neue Technologien sowie Projekte für Capacity Building in Zukunftstechnologien, sofern diese einen unmittelbaren Bezug in einem der Schwerpunkte aufweisen.

Wie viel wird gefördert?

Pro Jahr sind insgesamt 15 Millionen Franken für alle genehmigten Projekte des Förderbereichs vorgesehen.

Wer kann ein Gesuch stellen?

Förderberechtigt sind folgende Forschungspartner:

  • Hochschulen mit Standort im Kanton Basel-Stadt oder mit kantonaler Trägerschaft
  • Forschungseinrichtungen mit kantonaler Trägerschaft
  • Universitätsspitäler und Kliniken mit Sitz und Standort im Kanton Basel-Stadt
  • nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen mit Standort im Kanton Basel-Stadt, mitgegründet oder mitfinanziert von einer Hochschule und einer Hochschulbindung

Gesuche sind von den Forschungs- und Industriepartnern gemeinsam einzureichen. Der Industriepartner muss eine gemäss § 5d StaföG steuerpflichtige juristische Person sein.

FAQ für den Förderbereich Forschungskooperationen

Zeitplan

Ende Oktober 2025
Modellentwicklung
Ende Dezember 2025
Stakeholderdialog - Begutachtung des Konzeptes
22. April 2026
Regierungsrat publiziert die angepasste Verordnung für die nächste Förderperiode.
Bis Ende Juli 2026
Aufbau der Governance und Wahl des Forschungsbeirats
Bis Ende Sept. 2026
Konstituierung des Forschungsbeirats
Bis Ende Dez. 2026
Konkretisierung der Förderung durch den Forschungsbeirat
Voraussichtlich frühestens ab Dez. 2026
Erste Ausschreibung (Call for Projects)

Grundlagen

Die massgeblichen Grundlagen bilden das Standortförderungsgesetz (StaföG) und die Verordnung zum Standortförderungsgesetz. In den Erläuterungen zur Teilrevision der Verordnung zum StaföG vom 24. Juni 2025 (StaföV) finden sich weitere Informationen.

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