Förderbereich Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences
Das Basler Standortpaket fördert mit 15 Millionen Franken jährlich Kooperationsprojekte zwischen akademischer Forschung und Industrie. Die Projekte müssen einen globalen gesellschaftlichen Nutzen stiften. Auf dieser Seite finden Forschungspartner alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.

Gesuch einreichen
Der Zeitpunkt, ab welchem Gesuche eingereicht werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.
Beispiele zur Förderung und Beispielrechnungen finden Sie in dem Factsheet Forschungskooperationen.
Info-Service für Unternehmen und Forschungspartner zum Basler Standortpaket
Erhalten Sie eine kurze Info per E-Mail, sobald es Neuigkeiten oder weitere praktische Informationen auf unserer Website zum Basler Standortpaket gibt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kooperationsprojekte im Bereich Life Sciences zwischen
- Hochschulen
- Forschungseinrichtungen
- universitären Spitälern und -kliniken der Region
und der im Kanton ansässigen und steuerpflichtigen forschenden Industrie. Im Fokus stehen Projekte aus den Bereichen Global Health und risikobehaftete Märkte. Die Projekte leisten einen Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlergehen der Bevölkerung.
Fördervoraussetzungen
Globaler gesellschaftlicher Nutzen: Die Forschungserkenntnisse müssen Wirkung, Gültigkeit oder Relevanz haben, die über nationale und regionale Grenzen hinausgehen und die Bevölkerung weltweit betreffen oder potenziell betreffen können.
Thematische Schwerpunkte: Gefördert werden Projekte in den beiden Schwerpunkten «Global Health» und «Risikobehaftete Märkte».
Ergänzende Querschnittsfelder: Förderfähig sind auch Proof-of Concept-Projekte für neue Technologien sowie Projekte für Capacity Building in Zukunftstechnologien, sofern diese einen unmittelbaren Bezug in einem der Schwerpunkte aufweisen.
Wie viel wird gefördert?
Pro Jahr sind insgesamt 15 Millionen Franken für alle genehmigten Projekte des Förderbereichs vorgesehen.
Wer kann ein Gesuch stellen?
Förderberechtigt sind folgende Forschungspartner:
- Hochschulen mit Standort im Kanton Basel-Stadt oder mit kantonaler Trägerschaft
- Forschungseinrichtungen mit kantonaler Trägerschaft
- Universitätsspitäler und Kliniken mit Sitz und Standort im Kanton Basel-Stadt
- nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen mit Standort im Kanton Basel-Stadt, mitgegründet oder mitfinanziert von einer Hochschule und einer Hochschulbindung
Gesuche sind von den Forschungs- und Industriepartnern gemeinsam einzureichen. Der Industriepartner muss eine gemäss § 5d StaföG steuerpflichtige juristische Person sein.
Zeitplan
Ende Oktober 2025 | Modellentwicklung |
Ende Dezember 2025 | Stakeholderdialog - Begutachtung des Konzeptes |
22. April 2026 | Regierungsrat publiziert die angepasste Verordnung für die nächste Förderperiode. |
Bis Ende Juli 2026 | Aufbau der Governance und Wahl des Forschungsbeirats |
Bis Ende Sept. 2026 | Konstituierung des Forschungsbeirats |
Bis Ende Dez. 2026 | Konkretisierung der Förderung durch den Forschungsbeirat |
Voraussichtlich frühestens ab Dez. 2026 | Erste Ausschreibung (Call for Projects) |
Grundlagen
Die massgeblichen Grundlagen bilden das Standortförderungsgesetz (StaföG) und die Verordnung zum Standortförderungsgesetz. In den Erläuterungen zur Teilrevision der Verordnung zum StaföG vom 24. Juni 2025 (StaföV) finden sich weitere Informationen.