Benutzungsbestimmungen der Zufahrtsbewilligungen
Für die verschiedenen Zufahrtsbewilligungen im Kanton Basel-Stadt gelten unterschiedliche Benutzungsbestimmungen. Hier erfahren Sie, welche Fahrten erlaubt sind, welche Verkehrs- und Haltevorschriften gelten und was Sie bei der Nutzung, Gültigkeit und Rückgabe Ihrer Bewilligung beachten müssen.
Kurzbewilligung allgemein
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Zu- und Wegfahrt zu der bewilligten Adresse.
- In der Fussgängerzone gilt Höchstgeschwindigkeit Schritttempo.
- Fussgänger haben in Begegnungs- und Fussgängerzonen Vortritt.
- Fahrziele sind auf dem kürzesten Weg anzufahren, reine Durchfahrten sind verboten.
- Fahrzeuge dürfen weder in Halteverbotszonen noch sonst verkehrsstörend abge-
stellt werden. - Das Abstellen von Motorfahrzeugen in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Innenstadt ist nur gestattet
- zum Güterumschlag
- durch Handwerker während des Arbeitseinsatzes, sofern das Fahrzeug für die Auftragserledigung zwingend benötigt wird (z.B. erkstatteinrichtung)
- zum Güterumschlag
- Die Ladetätigkeit ist ohne Verzug zu beenden (Art. 41 VRV).
- Es ist keine Hinterlegung der Bewilligung notwendig. Die Gültigkeit der Bewilligung kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Weisungen der Polizei und temporäre Verkehrsanordnungen sind zu befolgen.
- Die Bewilligung ist gültig für bewilligte Dauer.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (z.B. Wegzug) wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für die Rückgabe einzureichen.
- Bei Rückgabe einer kostenpflichten Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird keine Gebühr zurückerstattet.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen.
Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Zufahrtsbewilligung Anwohner
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Zu- und Wegfahrt der bewilligten Adresse und gilt nur für Motorwagen.
- Die Anwohnerin oder der Anwohner muss sich während der Fahrt durch die Kernzone immer im Fahrzeug befinden.
- In der Fussgängerzone gilt Höchstgeschwindigkeit Schritttempo.
- Fussgänger haben in Begegnungs- und Fussgängerzonen Vortritt.
- Fahrziele sind auf dem kürzesten Weg anzufahren, reine Durchfahrten sind verboten.
- Fahrzeuge dürfen weder in Halteverbotszonen noch sonst verkehrsstörend abge-
stellt werden. - Das Abstellen von Motorfahrzeugen in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Innenstadt ist nur gestattet zum Güterumschlag
- Die Ladetätigkeit ist ohne Verzug zu beenden (Art. 41 VRV).
- Es ist keine Hinterlegung der Bewilligung notwendig. Die Gültigkeit der Bewilligung kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Weisungen der Polizei und temporäre Verkehrsanordnungen sind zu befolgen.
- Die Bewilligung ist gültig für die bewilligte Dauer.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (z.B. Wegzug) wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für eine Mutation gegebenenfalls Rückgabe einzureichen.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen.
Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Zufahrtsbewilligung Y Anwohner mit privatem Abstellplatz
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Zu- und Wegfahrt zum bezeichneten Abstellplatz.
- Das Abstellen des Fahrzeuges auf Allmend ist nicht gestattet (auch nicht zum Güterumschlag).
- Fussgänger haben in Begegnungs- und Fussgängerzonen Vortritt.
- Fahrziele sind auf dem kürzesten Weg anzufahren, reine Durchfahrten sind verboten.
- Innerhalb der Fussgängerzone darf höchstens im Schritttempo gefahren werden, in den Begegnungszonen höchstens 20 km/h.
- Die Bewilligung ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.
- Die Bewilligung ist gültig für die auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdauer.
- Weisungen der Polizei und temporäre Verkehrsanordnungen sind zu befolgen.
- Eine reproduzierbare Vorlage für Mehrfachnutzende von Abstellplätzen kann bei der Motorfahrzeugkontrolle angefordert werden.
- Wenn die Zufahrtsbewilligung nicht mehr gebraucht wird, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen. trafrechtliche Massnahmen bleiben vobehalten.
Zufahrtsbewilligung für rasch verderbliche Ware
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Zu- und Wegfahrt zu der bewilligten Adresse.
- Diese Bewilligung gilt ausschliesslich zum Bringen und Abholen von rasch verderblichen Waren (wie frische Backwaren, Gemüse, Früchte, Frischfleisch, Schnittblumen etc.) Nicht als rasch verderbliche Waren gelten z.B. tiefgekühlte Produkte, konservierte, ultrahocherhitzte oder sterilisierte Lebensmittel, Pflanzen (Aufzählung nicht abschliessend).
- In der Fussgängerzone gilt Höchstgeschwindigkeit Schritttempo.
- Fussgänger haben in Begegnungs- und Fussgängerzonen Vortritt.
- Fahrziele sind auf dem kürzesten Weg anzufahren, reine Druchfahrten sind verboten.
- Fahrzeuge dürfen weder in Halteverbotszonen noch sonst verkehrsstörend abge-
stellt werden. - Das Abstellen von Motorfahrzeugen in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Innenstadt ist nur für das Übergeben und Entgegennehmen der Ware gestattet.
- Die Ladetätigkeit ist ohne Verzug zu beenden (Art. 41 VRV).
- Es ist keine Hinterlegung der Bewilligung notwendig. Die Gültigkeit der Bewilligung kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Weisungen der Polizei und temporäre Verkehrsanordnungen sind zu befolgen.
- Die Bewilligung ist gültig für die bewilligte Dauer.
- Bei Rückgabe einer kostenpflichtigen Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird keine Gebühr zurückerstattet.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (z.B. Wegzug) wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für eine Mutation gegebenenfalls Rückgabe einzureichen.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen.
Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Zufahrtsbewilligung Gesundheitsdienste mit regelmässiger Verrichtung
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Zu- und Wegfahrt zu der bewilligten Adresse.
- In der Fussgängerzone gilt Höchstgeschwindigkeit Schritttempo.
- Fussgänger haben in Begegnungs-und Fussgängerzonen Vortritt.
- Fahrziele sind auf dem kürzesten Weg anzufahren, reine Durchfahrten sind verboten.
- Fahrzeuge dürfen weder in Halteverbotszonen noch sonst verkehrsstörend abge-
stellt werden. - Diese Bewilligung erlaubt den Güterumschlag sowie das für die Auftragserledigung unumgängliche Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund.
- Die Ladetätigkeit ist ohne Verzug zu beenden (Art. 41 VRV).
- Es ist keine Hinterlegung der Bewilligung notwendig. Die Gültigkeit der Bewilligung kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Weisungen der Polizei und temporäre Verkehrsanordnungen sind zu befolgen.
- Die Bewilligung ist gültig für bewilligte Dauer.
- Bei Rückgabe einer kostenpflichten Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird keine Gebühr zurückerstattet.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (z.B. Wegzug) wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadtein Antrag für eine Mutation gegebenenfalls Rückgabe einzureichen.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen.
Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Zufahrtsbewilligung Sicherheitsdienste mit regelmässiger Verrichtung
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Zu- und Wegfahrt zu der bewilligten Adresse.
- In der Fussgängerzone gilt Höchstgeschwindigkeit Schritttempo.
- Fussgänger haben in Begegnungs-und Fussgängerzonen Vortritt.
- Fahrziele sind auf dem kürzesten Weg anzufahren, reine Durchfahrten sind verboten.
- Fahrzeuge dürfen weder in Halteverbotszonen noch sonst verkehrsstörend abge-
stellt werden. - Diese Bewilligung erlaubt den Güterumschlag sowie das für die Auftragserledigung unumgängliche Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund.
- Die Ladetätigkeit ist ohne Verzug zu beenden (Art. 41 VRV).
- Es ist keine Hinterlegung der Bewilligung notwendig. Die Gültigkeit der Bewilligung kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Weisungen der Polizei und temporäre Verkehrsanordnungen sind zu befolgen.
- Die Bewilligung ist gültig für die bewilligte Dauer.
- Bei Rückgabe einer kostenpflichten Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird keine Gebühr zurückerstattet.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (z.B. Wegzug) wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für eine Mutation gegebenenfalls Rückgabe einzureichen.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen.
Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Zufahrtsbewilligung für gehbehinderte Personen mit regelmässiger Verrichtung
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Zu- und Wegfahrt zu der bewilligten Adresse
- Diese Bewilligung gilt nur im Zusammenhang mit der Sonderparkierbewilligung für gehbehinderte Personen und unter deren Voraussetzungen.
- In der Fussgängerzone gilt Höchstgeschwindigkeit Schritttempo.
- Fussgänger haben in Begegnungs- und Fussgängerzonen Vortritt.
- Fahrziele sind auf dem kürzesten Weg anzufahren, reine Durchfahrten sind verboten.
- Fahrzeuge dürfen weder in Halteverbotszonen noch sonst verkehrsstörend abgestellt werden.
- Das Parkieren ist nur in markierten Feldern gestattet.
- Diese Bewilligung erlaubt den Güterumschlag sowie das für die Auftragserledigung unumgängliche Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund.
- Die Ladetätigkeit ist ohne Verzug zu beenden (Art. 41 VRV).
- Es ist keine Hinterlegung der Bewilligung notwendig. Die Gültigkeit der Bewilligung kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Weisungen der Polizei und temporäre Verkehrsanordnungen sind zu befolgen.
- Die Bewilligung ist gültig für die bewilligte Dauer.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (z.B. Wegzug) wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für eine Mutation gegebenenfalls Rückgabe einzureichen.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen.
Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Zufahrtsbewilligung für touristische Stadtrundfahrten mit Gesellschaftswagen
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Zufahrt für touristische Standrundfahrten mit Gesellschaftswagen auf der Route Spiegelgasse – Stadthausgasse – Eisengasse – Schifflände – Blumenrain.
- Das Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder fotografieren lassen, ist
auf dieser Route nicht erlaubt. - In der Fussgängerzone gilt Höchstgeschwindigkeit Schritttempo.
- Fussgänger haben in Begegnungs- und Fussgängerzonen Vortritt.
- Es ist keine Hinterlegung der Bewilligung notwendig. Die Gültigkeit der Bewilligung kann über die ParkSmart Basel App geprüft werden.
- Weisungen der Polizei und temporäre Verkehrsanordnungen sind zu befolgen.
- Die Bewilligung ist gültig für die auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdauer.
- Bei Rückgabe einer kostenpflichten Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird keine Gebühr zurückerstattet.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr (z.B. Wegzug) wird die Bewilligung ungültig. Es ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ein Antrag für eine Mutation gegebenenfalls Rückgabe einzureichen.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen.
Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Pollerbewilligung
- Diese Bewilligung berechtigt ausschliesslich zur Absenkung des Pollers zur Zufahrt zu der im Feld «Ziel» aufgeführten Adresse.
- Handelt es sich auf Grund der geltenden «Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt» nicht um eine bewilligungsfreie Fahrt nach § 2 der Verordnung, so ist diese Bewilligung ungültig und eine entsprechende Zufahrtsbewilligung bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt zu beantragen.
- Ist die Bewilligung auf eine Kontrollschildnummer ausgestellt, senkt sich der Poller automatisch. Der Poller wird nach der Durchfahrt automatisch wieder hochgefahren. Zur alternativen Senkung des Pollers ist der QR-Code ( oben rechts auf der Bewilligung) am Scanner der Bediensäule einzulesen.
- Die Benutzungsbestimmungen sind Teil dieser Bewilligung und deswegen ebenfalls immer mitzuführen.
- Die Bewilligung ist gültig für die auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdauer.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung nicht mehr, wird die Bewilligung ungültig. Sie ist bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt umzutauschen oder gegebenenfalls zurückzugeben.
- Wird die Zufahrtsbewilligung missbräuchlich verwendet, so wird sie entzogen. Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Kontakt
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Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
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