Publikation
Rudin, Beat: Was darf die Chefin, was die Angestellte?, Aufsatz in digma 1.2001
Beat Rudin et al.
Die Arbeitgebenden dürfen die Internet-Nutzung regeln: Es gibt kein «Recht auf Internet am Arbeitsplatz». Sie können Missbrauch und Risikoverhalten bis zu einem gewissen Grad auch mit organisatorischen und vor allem technischen Präventivmassnahmen unterbinden. Der Autor zeigt auf, in welchem Verhältnis diese Massnahmen zu den arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen.
