Publikation
Rudin, Beat, Ein Datenschutzgesetz – eine neue Aufsicht, Aufsatz in digma 1.2011
Beat Rudin et al.
Heute besitzt der Bund nur die Kompetenz zum Erlass des sog. «formellen Datenschutzrecht» (des Datenschutzgesetzes) für das Datenbearbeiten von Bundesorganen und Privaten; für das Datenbearbeiten von kantonalen und kommunalen öffentlichen Organen haben die Kantone die Datenschutzgesetze zu erlassen. Entlang dieser Kompetenzen hat sich auch die Aufsichtskompetenz entwickelt. Der Autor zeig tauf, wie die Effektivität und die Effizienz des Persönlichkeits- und Grundrechtsschutzes mit einer Neuverteilung der Rechtsetzungs- und Aufsichtskompetenzen gesteigert werden könnte.
