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E-Voting

Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit Behinderungen können im Kanton Basel-Stadt ihre Stimme elektronisch abgeben. Ab der zweiten Jahreshälfte 2026 soll E-Voting auch den im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten zur Verfügung stehen.

E-Voting für Stimmberechtige im Kanton Basel-Stadt ab 2026

E-Voting soll ab der zweiten Jahreshälfte 2026 den im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat plant, den Versuchsbetrieb der elektronischen Stimmabgabe auf maximal 30 Prozent der baselstädtischen Stimmbevölkerung auszudehnen.

Eine Anmeldung ist noch nicht möglich! Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.


E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte

Alle im Kanton Basel-Stadt registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dürfen elektronisch über eidgenössische Vorlagen abstimmen. Sie erhalten automatisch einen Stimmrechtsausweis, mit dem Sie elektronisch, brieflich oder an der Urne abstimmen können.

Ein Eintrag ins Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist vorgängig notwendig und erfolgt über die Schweizer Vertretung im Ausland. Anmeldungen oder Adressänderungen müssen spätestens acht Wochen vor dem Urnengang bei der entsprechenden Stimmgemeinde eintreffen.


E-Voting für Menschen mit Behinderungen

Für die elektronische Stimmabgabe zugelassen sind Stimmberechtigte, die einen der folgenden Nachweise vorlegen können:

  • IV-Ausweis aufgrund des Bezugs einer IV-Rente oder Hilflosenentschädigung (HE)
  • Ärztliches Attest, welches belegt, dass die Stimme auf konventionellem Weg nicht ohne fremde Hilfe abgegeben werden kann

Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jeder Abstimmung das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.

Wenn Sie Interesse haben und einen entsprechenden Nachweis (Kopie) vorlegen können, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus, welches aufgrund Ihrer Wohnadresse direkt an Ihre Stimmgemeinde übermittelt wird.

Wichtig: Melden Sie sich mit Kopie des Nachweises (IV-Ausweis oder ärztliches Attest) bis zum 55. Tag vor dem Urnengang an. Später eingehende Anmeldungen können erst für den nächsten Termin berücksichtigt werden.

Anleitung zur Handhabung der Stimmunterlagen für Sehbehinderte

  1. Den Stimmrechtsausweis an den perforierten Stellen auftrennen.
  2. Den mittleren Abschnitt für E-Voting, der oben und unten perforiert ist, identifizieren.
  3. Den Abschnitt im Scanner einlesen – eine Prägung oben rechts im mittleren Abschnitt zeigt Ihnen Vorder- und Rückseite an (auf der Vorderseite finden Sie Sicherheitshinweise, auf der Rückseite die Codes).
  4. Die Seite mit den Codes für später auf dem Bildschirm bereithalten.
  5. Den Browser öffnen und URL bs.evoting.ch eingeben
  6. Der Anleitung und den Hinweisen auf dem Bildschirm folgen:
    • Auf «Jetzt abstimmen» klicken
    • Gesetzliche Hinweise zur Kenntnis nehmen und bestätigen
    • Initialisierungscode vom eingescannten Stimmrechtsausweis und Geburtsdatum eingeben
    • Stimme abgeben
    • Angezeigte Prüfcodes auf dem Bildschirm mit den Prüfcodes auf dem Stimmrechtsausweis abgleichen
    • Bestätigungscode eingeben
    • Finalisierungscode zwischen Stimmrechtsausweis und Bildschirm abgleichen

Informationen zum E-Voting-System

Die Schweizerische Post betreibt das E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt. Informationen zum System, zur Sicherheit und zum Abstimmungsprozess finden Sie auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone .

Häufig gestellte Fragen

Auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone finden Sie ausführliche Antworten auf Fragen zur Sicherheit und Stimmabgabe. Wenn Sie keine passende Antwort finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Weitere Hinweise

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen

E-Voting Helpdesk