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E-Voting für Stimmberechtige im Kanton Basel-Stadt ab 2026

Medienmitteilung

Regierungsrat

E-Voting soll ab der zweiten Jahreshälfte 2026 den im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat plant, den Versuchsbetrieb der elektronischen Stimmabgabe auf maximal 30 Prozent der baselstädtischen Stimmbevölkerung auszudehnen.

Nach der erfolgreichen Wiedereinführung des E-Voting-Versuchsbetriebs im Jahr 2023 für Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen plant der Regierungsrat, den elektronischen Stimmkanal schrittweise auf 30 Prozent des kantonalen Elektorats in Basel-Stadt auszudehnen. Voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 soll E-Voting Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt nach einem einmaligen elektronischen Anmeldeverfahren zur Verfügung stehen.

Die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau haben im Juni 2023 den E-Voting-Versuchsbetrieb nach einem rund vierjährigen Unterbruch wieder aufgenommen. Im März 2024 kam der Kanton Graubünden dazu. Zum Einsatz kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit. Seit der Abstimmung vom 18. Mai 2023 konnten in Basel-Stadt Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit Behinderungen an neun Urnengängen – inklusive den National- und Ständeratswahlen von 2023 – elektronisch abstimmen. 

Aufgrund der positiven Erfahrungen der letzten beiden Jahre soll der Versuchsbetrieb von E-Voting wie in den Kantonen Graubünden, St.Gallen und Thurgau auch in Basel-Stadt auf weitere Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton ausgedehnt werden. Gemäss Bundesvorgaben ist dies bis zu maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten des Kantons möglich. Die Einhaltung der Limite kann – wie in anderen Kantonen – mit einem automatisierten Verfahren umgesetzt werden. Mit der Ausdehnung können wertvolle praktische Erfahrungen mit dem Versuchsbetrieb gesammelt und die Vorteile von E-Voting einer breiteren Zahl Stimmberechtigter zugänglich gemacht werden.

Für die Weiterführung und Ausdehnung des E-Voting-Versuchsbetriebs der nächsten zehn Jahre (2027–2036) beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat Ausgaben in Höhe von 6,7 Millionen Franken. 

E-Voting ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen sowie der Schweizerischen Post. Der Bundesrat hat die Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs auf neuen rechtlichen Grundlagen mit höheren Sicherheitsanforderungen an das System und den Betrieb bewilligt. Der Versuchsbetrieb unterliegt einem kontinuierlichen Überprüfungs- und Verbesserungsprozess. Der Kanton Basel-Stadt stellt im Betrieb sicher, dass die Sicherheitsanforderungen und Transparenzvorschriften eingehalten werden. 

Weitere Auskünfte

Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Staatsschreiberin