Selbstständige mit EU/EFTA-Staatsbürgerschaft
Ihre Nationalität liegt innerhalb der EU/EFTA und Sie möchten in der Schweiz eine selbstständige Dienstleistung anbieten?
Dienstleistung bis zu 90 Tagen
Selbstständige Einsätze für maximal 90 Tage unterstehen dem Meldeverfahren.
Achtung
Für den Einsatz müssen Sie folgende Dokumente auf sich tragen:
- Kopie der Meldung gemäss Art. 6 EntsG oder der erteilten Bewilligung
- Formular A1 (Bescheinigung nach der Verordnung EG 987/2009)
- Vertrag (oder schriftliche Bestätigung des Auftraggebers/Bestellers)
Achtung
Für selbstständige Dienstleistungserbringer mit Sitz im Vereinigten Königreich gibt es weitere Regeln
Dienstleistung über 90 Tagen
Selbstständigkeit mit Wohnsitz im Ausland
Selbstständigkeit mit Wohnsitz in der Schweiz
Das Gesuch schicken Sie bitte an:
Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Einreisen
Spiegelgasse 12
4001 Basel
Bewilligung online beantragen:
Informationen zum Leben im Kanton Basel-Stadt finden Sie auf der Seite Neu im Kanton Basel-Stadt:
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
vom 16. Dezember 2005
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
vom 15. August 2018
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
vom 24. Oktober 2007
- Entsendegesetz (EntsG)
vom 8. Oktober 1999
- Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)
vom 21. Mai 2003
- Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP)
vom 22. Mai 2002
- Verordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV BS)
vom 2. Dezember 2003
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
vom 1. Juni 2002
Kontakt
Für Einsätze bis zu 90 Tagen:
Arbeitsbeziehungen
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Utengasse 364058 Basel
Für Einsätze bis zu 90 Tagen: