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Reisendengewerbe

Tätigkeiten von Reisenden in der Schweiz

Notwendige Bewilligungen

Ausländische Reisende brauchen in der Schweiz eine sogenannte Reisendengewerbebewilligung und eine ausländerrechtliche Meldung/Arbeitsbewilligung. 

Zuerst müssen Sie eine Meldung machen oder eine Arbeitsbewilligung beantragen. Danach können Sie eine Reisendengewerbebewilligung beantragen. 

Die Reisendengewerbebewilligung wird für die Dauer der Meldung/Arbeitsbewilligung ausgestellt, höchstens aber für ein Jahr. Die Reisendengewerbebewilligung muss in dem Kanton beantragt werden, in dem zuerst gearbeitet wird. Sie ist für die ganze Schweiz gültig.

Für die Arbeitsbewilligung und die Reisendengewerbebewilligung müssen Sie Gebühren bezahlen.


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