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Au-pair

Voraussetzungen für die Beschäftigung von Au-pairs

Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten

Sie möchten als Au-pair in der Schweiz arbeiten? Au-pairs aus EU-/EFTA müssen zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Au-pairs unterliegen nicht dem Freizügigkeitsabkommen. Deshalb müssen Sie ein Gesuch inklusive Arbeitsvertrag und Lebenslauf beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Basel-Stadt einreichen.

Gesuchseingabe

Achtung: Beide Gesuche sind auszufüllen und einzureichen

Verlängerung der Bewilligung

Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten können bis maximal 2 Jahre in der Schweiz arbeiten


Au-pairs aus Drittstaaten

Ihre Nationalität liegt ausserhalb der EU/EFTA? Au-pairs aus Drittstaaten müssen zwischen 18 und 25 Jahre alt sein. Reichen Sie Ihr Gesuch bitte über eine schweizerische Au-pair-Organisation ein.

Bewilligung verlängern

Au-pairs aus Drittstaaten können bis zu maximal einem Jahr in der Schweiz arbeiten

Arbeitsbeziehungen

Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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