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Zuzug in den Kanton Basel-Stadt

Sie ziehen von einem anderen Kanton oder aus dem Ausland nach Basel, Riehen oder Bettingen? Dann müssen Sie sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen und Links.

Online-Anmeldung eines Zuzugs über eUmzug

Ihren Zuzug aus einem anderen Kanton der Schweiz nach Basel-Stadt können Sie online über die Plattform eUmzug melden.

Ausnahmen betreffend eUmzug

Die Anmeldung via eUmzug kann nicht verwendet werden:

  • wenn Sie Bürger/in eines Nicht-EU/EFTA-Staats (sog. Drittstaat) sind
  • wenn Sie bei Ihrer letzten Wohngemeinde bereits abgemeldet sind
  • bei Zuzug aus dem Ausland (alle Nationalitäten)
  • bei Wochenaufenthalt

In diesen Fällen melden Sie sich bitte persönlich beim Einwohneramt an. Details zu den notwendigen Unterlagen siehe weiter unten.

Hundehalter/innen

Bei einem Zuzug in den Kanton Basel-Stadt müssen Sie Ihren Hund beim Veterinäramt anmelden (Anmeldung via eUmzug genügt nicht!).

Anmeldung von Hunden

Persönliche Anmeldung bei Zuzug aus einem anderen Kanton

Hier finden Sie alle Informationen für die persönliche Anmeldung beim Einwohneramt, wenn Sie aus einem anderen Schweizer Kanton in den Kanton Basel-Stadt zuziehen.

Persönliche Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland

Hier finden Sie alle Informationen für die persönliche Anmeldung beim Einwohneramt, wenn Sie aus dem Ausland in den Kanton Basel-Stadt zuziehen.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Einwohneramt

Spiegelgasse 6
4001 Basel

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 17:30
Mi: 09:00 - 18:30


Wichtige Hinweise zum Zuzug nach Basel-Stadt

  • Sie ziehen nach Riehen oder Bettingen? Dann können sich auch bei der Gemeindeverwaltung Riehen oder Bettingen anmelden.
  • Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt zentral im Einwohneramt Basel.
  • Die Gebühr für die Anmeldung beim Einwohneramt beträgt 25 Franken.
  • Die Gebühr für die Anmeldung im zentralen Migrationssystem (ZEMIS) und die Ausstellung des Ausländerausweises wird durch das Migrationsamt in Rechnung gestellt.
  • Dokumente reichen Sie in der Amtssprache Deutsch ein. Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden oder Registerauszüge werden in den Landesprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie in Englisch akzeptiert, ebenso wenn sie als internationale Urkunden gemäss CIEC-Übereinkommen ausgestellt wurden. Alle anderen Papiere sind durch ein anerkanntes Übersetzungsbüro zu übersetzen.
  • Eine eigenständige Anmeldung ist ab Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) möglich. Minderjährige Personen benötigen die Zustimmung der Eltern beziehungsweise des Vormunds.
  • Verbeiständete Personen benötigen eine Einverständniserklärung der Beistandsperson.
  • Heimatscheine oder Zivilstandsdokumente wie Familienbüchlein, Familienausweis, Personenstandsausweis, Familienschein bestellen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatorts. Der Geburtsschein kann beim Zivilstandsamt des Geburtsorts bestellt werden.
  • Adresssperre: Auf schriftlichen Antrag kann die eigene Adresse im Einwohnerregister kostenlos gesperrt werden (Antragsformular). 

Administrative Wohnungsnummer (AWN)


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