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Migrationsamt

Das Migrationsamt erteilt Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen. Es prüft und verlängert die Aufenthaltsbewilligungen. Es ist die erste Anlaufstelle für Ausländerinnen und Ausländer, die sich einbürgern lassen wollen. Wenn jemand nicht freiwillig ausreist, trifft das Migrationsamt die nötigen Schritte, um die Ausreise durchzusetzen. Es fungiert als Strafverfolgungsbehörde im Ausländerrecht.

Menschen in der Schalterhalle des Migrationsamts mit blauen Trennwänden.
Schalter an der Spiegelgasse 12
© BdM

Aktuelles: Personen aus der Ukraine

Informationen für Menschen aus der Ukraine:

Auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind die aktuellen Informationen zu finden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Sonderregelungen der Arbeitsbewilligungen: Ukraine / Support Ukraine.


Unsere Aufgaben und Dienstleistungen

Das Migrationsamt ist Ansprechpartner für alle migrationsrechtlichen Fragen bei Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung. Darunter fallen:

  • Regelung der Aufenthaltsverhältnisse der ausländischen Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Stadt
  • Ausstellung der für den Aufenthalt erforderlichen Ausweise
  • Prüfung der Einreisevoraussetzungen von zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern
  • Ausstellung von Rückreisevisa und Visumsverlängerungen
  • Einleitung der nötigen Massnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht an die geltende Ordnung halten inklusiv Verfügen von Wegweisungen
  • Durchführung der notwendigen Abklärungen und Erstellung der nötigen Berichte für die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer
  • Führung der Einwohnerkontrolle der Asylgesuchstellenden, die dem Kanton Basel-Stadt durch das Staatssekretariat für Migration zugewiesen wurden
  • Bekämpfung des Missbrauchs im Ausländerrecht (zum Beispiel Schwarzarbeit, rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie rechtswidriger Aufenthalt, Täuschung der Behörden, Missachtung von Ein- und Ausgrenzung)
  • Festnahmen im Bereich der Ausländergesetzgebung und Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs

Zu unseren Dienstleistungen

Über die untenstehenden Links gelangen Sie unseren Dienstleistungen. 


Gesetzliche Bestimmungen und weiterführende Informationen


Kontakt und Öffnungszeiten

Bitte schicken Sie uns Ihre Fragen und Anliegen via Kontaktformular.

Öffnungszeiten des Migrationsamtsschalters

Montag, Dienstag und Mittwoch:
09.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag:
13.00 - 16.00 Uhr

Freitag:
09.00 - 16.00 Uhr

Telefon: +41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, von 9 bis 12 Uhr)

Gut zu wissen

Die Schalterhalle des Migrationsamts ist barrierefrei zugänglich (ebenerdig). Ein rollstuhlgängiger Schalter ist vorhanden.

Migrationsamt

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Spiegelgasse 12
4001 Basel

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi, Fr: 09:00 - 16:00 Do: 13:00 - 16:00

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