E2 Zu den Inhalten des kantonalen Richtplans
Das Bundesrecht schreibt den Kantonen keine detaillierten Richtplaninhalte vor. Die Aufzählung der wichtigen Grundlagen für die Richtplanung in Art. 6 RPG, die Angabe des Mindestinhalts der Richtpläne in Art. 8 RPG sowie die Ziele und Planungsgrundsätze von Art. 1 und 3 RPG geben den Rahmen für die zu behandelnden Themen vor. Dazu kann auch auf die vom Bund erarbeiteten Leitfäden, Arbeitshilfen und Wegleitungen zu verschiedenen Themen wie Naturgefahren, Störfallvorsorge usw. zurückgegriffen werden.
Die eigentlichen Inhalte ergeben sich aus der jeweils vom Kanton angestrebten räumlichen Entwicklung (Art. 8 Abs. 1 RPG) und den damit einhergehenden Abstimmungsbedürfnissen. Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen jetzt einer Grundlage im Richtplan (Art. 8 Abs. 2 RPG). Sowohl diese neue Vorschrift des revidierten Raumplanungsgesetzes als u.a. auch die neuen Inhaltsvorgaben im Bereich Siedlung betreffend Siedlungsfläche (Grösse, Verteilung und regionale Abstimmung der Erweiterung), Abstimmung von Siedlung und Verkehr, flächensparende Erschliessung, hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen, Bauzonenbedarf und Siedlungserneuerung sind am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
Von Bundesrechts wegen muss der Richtplan mindestens jenen Inhalt aufweisen, den er für die Sicherstellung der ihm vom RPG zugesprochenen Steuerungs- und Koordinierungsfunktionen in allen raumwirksamen Sachbereichen benötigt. Das heisst, der Richtplan muss zum einen die wesentlichen Ergebnisse der Nutzungs- und Koordinationsplanung festhalten und zum anderen muss jeder Planeintrag sowohl eine konzeptionelle als auch eine programmatische Aussage enthalten.
Für die Aufnahme eines Vorhabens in den Richtplan sind folgende Kriterien zu erfüllen:
– übergeordnetes Interesse
– raumwirksame Bedeutung
– überörtlicher Koordinationsbedarf
Es gibt Themen, die keinen Objektblatt-Status haben, aber im Richtplan querschnittsorientiert enthalten sind.
Die Auswirkungen des durch den Menschen verursachten Klimawandels zeigen sich auch im Kanton Basel-Stadt immer deutlicher und betreffen zunehmend alle Bereiche von Natur, Gesellschaft und Wirtschaft. Um einen Beitrag zur raschen Begrenzung des Klimawandels und dessen Folgen wie trockene Sommer, stärkere Niederschläge, mehr Hitzetage und schneearme Winter zu leisten, haben die Basler Stimmberechtigten im November 2022 den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative angenommen. Mit grosser Mehrheit wurde das Netto-Null-Ziel bis 2037 beschlossen und das Konzept der Klimagerechtigkeit in der basel-städtischen Verfassung verankert. Im Herbst 2023 hat der Regierungsrat die kantonale Klimaschutzstrategie «Netto-Null 2037» verabschiedet. Damit zeigt er auf wie er seinen verfassungsmässigen Auftrag, bis 2037 Netto-Null zu erreichen, erfüllen und einen Beitrag zur Klimapolitik des Bundes leisten will. Des Weiteren hat der Regierungsrat im Juli 2021 das Stadtklimakonzept beschlossen, in dem er aufzeigt, wie er den Kanton an den Klimawandel räumlich anpassen will.
Der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel werden im kantonalen Richtplan querschnittsorientiert behandelt. Mit zwei Strategien zeigt er die räumliche Stossrichtung auf. Des Weiteren ist das Thema Klima in die Sachgebiete integriert. Neben einer querschnittsorientierten Berücksichtigung in den Sachgebieten, ist im Rahmen der Anpassung Klima und Umwelt zudem das Objektblatt S5.4 Hitze hinzugekommen, da dieses Thema im städtischen Kanton Basel-Stadt von hoher Relevanz ist.
Das Thema der integralen Stadtentwicklung hat vielfache Berührungspunkte mit dem kantonalen Richtplan und reicht aufgrund des in Basel verfolgten integralen Stadtentwicklungsansatzes über den räumlichen Aspekt hinaus. So behandelt die Stadtentwicklung in Basel ein breites Spektrum an weiteren Themen wie z.B. Bildung Integration oder Kultur und verknüpft querschnittsorientiert bauliche Entwicklungen mit sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen oder ökologischen Prozessen.
Das Thema Nutzung im Untergrund gewinnt aufgrund des Nutzungsdrucks im Untergrund an Bedeutung und ist ebenfalls ein Querschnittsthema. Unter- und oberirdische Planungen sind aufeinander frühzeitig abzustimmen. Grosse Infrastrukturbauten wie z.B. das Herzstück bedingen eine Koordination mit weiteren Nutzungen im Untergrund (Grundwasser, Energiegewinnung).
Städtebau & Architektur
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