Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

S1 Siedlungsgebiet

S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets

Ausgangslage

Der Richtplan definiert das Siedlungsgebiet für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Zum Siedlungsgebiet gehören die rechtskräftig festgelegten Bauzonen, die Siedlung strukturierenden Grün- und Freiräume sowie Infrastrukturanlagen. Nicht zum Siedlungsgebiet gehören zusammenhängende Natur- und Landschaftsräume, Landwirtschaftsräume und Waldgebiete. 

Die mit der Gesamtrevision des Richtplans (2010) definierten Erweiterungen des Siedlungsgebiets sind mit den Zonenplanrevisionen in Basel und Riehen überprüft und teilweise neu festgelegt worden. Durch Hinzunahme der Bereiche Rheinäcker Basel und Riehen sowie Im Landauer Riehen ist das Siedlungsgebiet um 15 ha erweitert worden. Das Siedlungsgebiet wird in der Richtplankarte grau dargestellt.

Die gute wirtschaftliche Ent­wicklung lässt eine positive Arbeitsplatz- und Bevölkerungsentwicklung bis 2035 erwarten. Im mittleren und im hohen Bevölkerungsszenario geht das Statistische Amt Basel-Stadt bis 2035 jeweils von einer deutlichen Steigerung der Einwohnerzahl aus. Die Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten verläuft noch positiver als die der Bevölkerung. Bei gleichbleibender Entwicklung gibt es in Zukunft mehr Beschäftigte als Einwohner in Basel-Stadt. In der Folge ist eine Zunahme an Berufseinpendelnden und somit eine steigende Auslastung der Verkehrswege und -mittel festzu­stellen. 

In den letzten Jahren überstieg die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot. Dies führte zu einer Verknappung von Wohnraum und zu einer Preissteigerung. Einwohnerinnen und Einwohner mit tiefen Einkommen haben Mühe, eine bedarfsgerechte Wohnung zu finden. Zudem nimmt das Angebot an verfügbaren Wirtschaftsflächen auf dem Markt ab. Gemäss §101 Abs. 2 BPG sollen in Bebauungsplänen Massnahmen festgelegt werden, um einen Zielwert von mindestens 25% preisgünstigen Wohnraum bis 2050 zu erreichen.

Aufgrund des Klimawandels nehmen die Hitzebelastung, Trockenheit aber auch die Gefahr von Überschwemmungen aufgrund von Starkregenereignissen zu. Ebenfalls ist ein höherer Nutzungsdruck auf die öffentlichen Grün- und Freiräume festzustellen, welcher sich teilweise in Nutzungskonflikten äussert. 

Zielsetzungen

Der Regierungsrat strebt als Entwicklungsziel bis 2035 eine Einwohner- und Beschäftigtenzahl von je 220’000 an. Das hierfür benötigte zusätzliche Angebot an Wohn- und Arbeitsplätzen wird ausschliesslich im bestehenden Siedlungsgebiet geschaffen (s. ST4 und ST7). Erweiterungen des Siedlungsgebiets sind nicht geplant.

Gemäss der Strategie der urbanen Qualitätsmaximierung findet eine Entwicklung nach innen zu einem Teil durch flächige Aufzonungen und punktuelles Wachstum in die Höhe statt. Das grösste Potenzial liegt in den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung (s. Abb. 1; vgl. S2 Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung). Die Entwicklung dieser Gebiete trägt zur Standortattraktivität, Entwicklungsfähigkeit und Konkurrenzfähigkeit von Basel(-Stadt) als Kernstadt des Metropolitanraumes bei.

Zur nachhaltigen Qualitätssicherung sowie zur Berücksichtigung der Anforderungen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel wird bei Planungen für grossräumige und funktional zusammenhängende Teilräume das Instrument Teilrichtplan gemäss §94 (2) BPG genutzt. Diese Teilrichtpläne dienen der Koordination raumwirksamer Massnahmen und Projekte und legen die nachhaltige räumliche Entwicklung des Gebiets fest. Dieses Instrument wird genutzt, um den gesteigerten Ansprüchen an den Raum, z.B. hinsichtlich der Herausforderungen aufgrund des Klimawandels, bei einer stärkeren Verdichtung nach innen bestmöglich zu entsprechen (s. Abb. 2).

Bei allen Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen wird ein Anteil an preisgünstigem Wohnraum, eine stadtgerechte Mobilität, die Ausdehnung und Verbesserung des Angebots an öffentlichen Grün- und Freiräumen und Möglichkeiten zur Entsiegelung und Begrünung geeigneter Flächen im bestehenden Siedlungsraum angestrebt. 

Gemäss dem Raumkonzept Schweiz sowie dem Raumentwicklungskonzept Nordwest+ ist eine Entwicklung auf die bestehenden Zentren und insbesondere auf die Kernstadt Basel zu fokussieren. Ziel ist, durch eine Verdichtung nach innen den regionalen Siedlungsflächenverbrauch zu reduzieren und durch einen Ausgleich zwischen der Arbeitsplatz- und der Einwohnerentwicklung eine Zunahme des Pendlerverkehrs zu begrenzen. Weiträumige Landschaften mit ihren Funkti­onen für die Landwirtschaft, die Ökologie, die nächtliche Kaltluftproduktion und die Erholung der Bevölkerung bleiben erhalten. 

Strategie/ST
1, 2, 3, , 5, 6, 7, 8, 9, 10

Leitsätze
s1-5, s10, s15, nl1, nl5, m7

Planungsgrundsätze

A. Die Stadt Basel und die Gemeinden übernehmen in ihren Zonenplänen die Siedlungsgebietsgrenze gemäss dem Siedlungsgebiet auf der Richtplankarte.

B. Das Siedlungsgebiet wird in dafür geeigneten Räumen qualitativ hochwertig nach innen verdichtet, um bis 2035 Platz für bis zu 220’000 Einwohnende und 220’000 Arbeitsplätze zu ermöglichen. Die Innenentwicklung erfolgt nachhaltig und berücksichtigt insbesondere den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel.

C. In Transformationsarealen, die einen Planungsperimeter von mehr als 15'000 m2 umfassen, ist insgesamt ein Anteil von mindestens einem Drittel der neu für Wohnen geplanten Bruttogeschossfläche als dauerhaft gemeinnützig vermieteter Wohnraum zu sichern. 

D. Für grossräumige, funktional zusammenhängende Teilräume der Stadt Basel und der Gemeinden können Teilrichtpläne erstellt werden. Diese dienen der Koordination raumwirksamer Tätigkeiten in einem räumlich definierten Teilgebiet der Stadt oder der Gemeinden.  Die Teilrichtpläne müssen mit dem Kantonalen Richtplan abgestimmt werden.

Planungsanweisungen

  1. Für die Quartiere Klybeck und Kleinhüningen erarbeitet das BVD bis 2025 auf der Grundlage von §94 Abs. 2 BPG einen behördenverbindlichen Teilrichtplan.
  2. Die Gemeinden Riehen und Bettingen überprüfen in regelmässigen Abständen ihre kommunalen Richtpläne sowie weitere Richtpläne und passen diese gegebenenfalls an. 

Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen

a) Klybeck/Kleinhüningen (in Erarbeitung)
Die Quartiere Klybeck und Kleinhüningen, und mit ihnen grosse Teile der dortigen Industrie- und Logistikareale, stehen vor tiefgreifenden strukturellen Veränderungen. Mehrere Grossprojekte und Arealentwicklungen werden die räumliche Entwicklung des Gebiets prägen.

Im Rahmen der Hafen- und Stadtentwicklung schaffen Bund und Kanton die planerischen und finanziellen Voraussetzungen für ein neues trimodales Containerterminal inkl. dem neuen Hafenbecken 3 auf dem ehemaligen Badischen Rangierbahnhof, welche das Güterverkehrswachstum auf der Nord-Süd-Achse auffangen und den Anteil am Schiffs- und Bahntransport erhöhen soll (s. M5.1 Hafenanlagen und M6.1 Umschlagsanlagen).

Durch diese neue Infrastruktur wird der einzige Hafen der Schweiz für die Zukunft gesichert und die Kapazitäten auf das prognostizierte Wachstum des Containerumschlags angepasst. Zusammen mit der Verlagerung des bestehenden Hafenbahnhofs entsteht zudem die Möglichkeit, bisherige Hafenareale umzunutzen (s. S2.2 Schwerpunkte Arbeiten und Wohnen, Massnahme e) sowie M1.2 Tram, Massnahmen g) und i)).  Für die Veränderung des Hafengebiets in Klybeck/Kleinhüningen sind die Festlegungen in der gemeinsamen Absichtserklärung vom 25. September 2017 zwischen dem Bund (BAV), den Kantonen BS und BL sowie den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) zur Weiterentwicklung der Schweizerischen Rheinhäfen eine wichtige Grundlage.

Die Hafen- und Stadtentwicklung umfasst den baselstädtischen Teil der trinationalen Entwicklung 3Land (s. A2 3Land). Die heute nur teilweise geöffneten, ehemaligen Werkareale von BASF und Novartis im Klybeck sollen gemeinsam mit den Grundeigentümern/-innen einer neuen Nutzung zugeführt und zugänglich gemacht werden. Es soll ein neues Quartier mit Nutzungen für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Kultur entwickelt werden (s. S2.2 Schwerpunkte Arbeiten und Wohnen, Massnahme d)). Die Entwicklung wird in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern/-innen, den benachbarten Entwicklungsgebieten sowie den umliegenden Quartieren stattfinden.

Der Stadtteil Klybeck-Kleinhüningen beheimatet heute eine grosse biologische Vielfalt. Diese gedeiht überwiegend auf den weitläufigen, teilweise extensiv gepflegten Flächen der Industrie- und Hafenareale, welche sich in den Jahrzehnten seit ihrer Anlage zu wertvollen schützenswerten Lebensräumen entwickelt haben. Diese Naturwerte gilt es zu berücksichtigen.

Der Stadtteilrichtplan umfasst das Gebiet der beiden heutigen Wohnquartiere Kleinhüningen und Klybeck, die Areale der oben genannten Projekte, das künftige Hafenkerngebiet, den Bereich des ehemaligen Badischen Rangierbahnhofs sowie die Flächen städtischer Infrastruktur (ARA, IWB).

Es ist die Aufgabe des Stadtteilrichtplans Klybeck-Kleinhüningen, die Strategie der Raumentwicklung für den Stadtteil zu erarbeiten und festzuhalten. Für jeden Teilbereich (klybeckplus, Hafen- und Stadtentwicklung, bestehende Quartiere Kleinhüningen und Klybeck etc.) bestehen unterschiedliche Anforderungen, Akteure, Themen und Zeithorizonte, so ist die Planung klybeckplus fortgeschritten und bereitet bereits die Nutzungsplanung vor. Den komplexen Rahmenbedingungen und vielfältigen Projektbestandteilen ist Rechnung zu tragen. Die Planungen in den einzelnen Teilbereichen sind integral zu betrachten, aufeinander abzustimmen und die wechselseitigen Auswirkungen aufzuzeigen. Übergeordnete Planungen wie etwa die Verkehrs- und Freiraumentwicklung sowie die Siedlungsentwicklung (Nutzungen) werden im Gesamtkontext betrachtet. Dabei sind die strategischen und räumlichen Planungsziele auf eine klimagerechte Stadt(-teil)-entwicklung auszurichten und die notwendigen Massnahmen zum Erreichen des Netto-Null-Ziels bis 2037 vorzusehen.

Dabei soll die Identität der bestehenden Quartiere Klybeck und Kleinhüningen erhalten bleiben. Mit der Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum sollen Verdrängungseffekte abgemildert und die bestehenden Einrichtungen/Infrastrukturen, Stadträume, Wohnungs- und Geschäftsstrukturen gestärkt und behutsam weiterentwickelt werden. Die Erschliessung, insbesondere mit dem öffentlichen Verkehr sowie dem Fuss- und Veloverkehr soll auf Basis der Mobilitätsstrategie des Kantons Basel-Stadt verbessert werden. 

Der Stadtteilrichtplan wird durch einen umfangreichen informellen und formellen Mitwirkungsprozess begleitet und im Rahmen dessen zur Diskussion gestellt. Er bildet die behördenverbindliche Basis für die eigentümerverbindliche Nutzungsplanung.

b) Gemeinden Riehen und Bettingen
Die Gemeinden Riehen und Bettingen passen ihren jeweiligen kommunalen Richtplan bei Bedarf an. Es können weitere Richtpläne erlassen werden. 

In Riehen gibt es neben dem kommunalen Richtplan noch den Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum sowie die Quartierplanung Lörracherstrasse. Beide Instrumente sollen bei der anstehenden Anpassung des kommunalen Richtplans geprüft und ihre Inhalte nach Bedarf in diesen übertragen werden. 

Karte von Basel mit Einzeichnungen, wo Entwicklungspotenziale im Siedlungsgebiet sind.
Abb. 1: Entwicklungspotenziale im Siedlungsgebiet
© Kartendaten: LK50 WMS BGDI, swisstopo; Darstellung: Städtebau & Architektur
Karte von Basel mit Einzeichnungen, welche Gebiete die Teilrichtpläne und Konzepte umfassen.
Abb. 2: Teilrichtpläne und Konzepte
© Kartendaten: LK50 2011, swisstopo; Darstellung: Städtebau & Architektur

S1.2 Siedlungsgliedernde Freiräume

Ausgangslage

Siedlungsgliedernde Freiräume betonen den Siedlungsrand und gestalten das Landschaftsbild. Sie tragen dazu bei, dass Übergänge zwischen Gemeinden visuell wahrnehmbar bleiben. Sie übernehmen wie Siedlungsfreiräume diverse Funktionen: Sie sind bedeutend für die Naherholung, leisten einen Beitrag zum Frischluftaustausch und zur Wärmeregulation und erfüllen eine wichtige Funktion als Lebensraum, Wildtierkorridor, Trittsteinbiotop und Teil des Biotopverbundes. Trotz ihrer gliedernden Funktion sind sie keine Grenzräume, sondern vielmehr Verbindungsräume zwischen Städten und Gemeinden.

Der siedlungsgliedernde Freiraum im Gebiet Bäumlihof/Im Landauer/Rheinäcker teilt das Siedlungsgebiet zwischen Basel und Riehen. Der siedlungsgliedernde Freiraum Riehen/Stetten an der Landesgrenze zu Deutschland verhindert das Verschmelzen der Siedlungsentwicklung von Lörrach und Riehen. Und der siedlungsgliedernde Freiraum im Gebiet Riehen/Bettingen trennt die beiden Gemeinden räumlich voneinander. 

Zielsetzungen

Siedlungsgliedernde Freiräume bleiben erhalten und werden in ihren Funktionen gestärkt. Ziel dabei ist es, Siedlungsränder zu betonen und heute noch erlebbare Freiräume zwischen Siedlungsgebietsteilen vom Siedlungsdruck zu entlasten. Darüber hinaus erfüllen sie landschaftsästhetische, ökologische, lufthygienische und klimaregulierende Funktionen. 

Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche innerhalb der siedlungsgliedernden Freiräume gilt es zu koordinieren.

Strategie/ST
10, 11, 12

Leitsätze
s4, s6, s11, s31-32, nl1, nl5-6

Planungsgrundsätze

A. Die siedlungsgliedernden Freiräume dienen der Gestaltung der Siedlungsränder, der Naherholung, der landschaftlichen Entwicklung, der Frisch- und Kaltluftzirkulation, der ökologischen Vernetzung sowie als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. 

B. Bauten und Anlagen und damit einhergehende Nutzungen müssen diese Zielsetzungen berücksichtigen. 

Planungsanweisungen

  1. Im Gebiet Rheinäcker Basel (Basel Ost), welches ein Teilgebiet des siedlungsgliedernden Freiraumes Bäumlihof/Im Landauer/Rheinäcker ist, koordiniert Städtebau & Architektur die raumrelevanten Interessen und Nutzungen zur Sicherung des Entwicklungspotenzials für künftige Planungen. 
  2. Für den siedlungsgliedernden Freiraum Riehen/Stetten ist im Rahmen der Nutzungsplanung durch die Gemeinde Riehen aufzuzeigen, wie eine mögliche  S-Bahn-Haltestelle, Bebauung und siedlungsgliedernde Funktion aufeinander abgestimmt werden. Dabei koordiniert sie sich mit der Stadt Lörrach.

Örtliche Festlegung (in Richtplankarte)

Nr.
Massnahme
Koordinationsstand
a)
Siedlungsgliedernder Freiraum Bäumlihof/Im Landauer/Rheinäcker
Festsetzung
b)
Siedlungsgliedernder Freiraum Riehen/Bettingen
Festsetzung
c)
Siedlungsgliedernder Freiraum Riehen/Stetten
Zwischenergebnis

Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen

a)  Siedlungsgliedernder Freiraum Bäumlihof/Im Landauer/Rheinäcker
Eingebettet zwischen dem Landschaftspark Wiese und dem Rhein liegt der siedlungsgliedernde Freiraum zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen. Ausgestattet mit Sportplätzen, Familiengärten und grosszügigen Grünflächen ist der Raum ein beliebter Naherholungsort im Kanton Basel-Stadt. Trotz bestehender Siedlungsstrukturen ist der Raum durchlässig und übernimmt eine siedlungsgliedernde Funktion. 

Im Jahr 2014 wurde mittels Volksabstimmung ein Entwicklungsprojekt abgelehnt. Aktuell werden aufgrund politischer Aufträge und auch aufgrund des Auslaufens der Freizeitgartenverträge im Jahr 2025 die Planungen zum Stadtraum Ost mit langfristiger Perspektive wiederaufgenommen. Es gilt, das Potenzial für eine siedlungs- sowie freiraumplanerische Entwicklung in diesem Gebiet zu sichern. Die verschiedenen Nutzungsansprüche innerhalb des siedlungsgliedernden Freiraums sind untereinander zu koordinieren und der Verlauf der Grenze des Siedlungsgebiets zu überprüfen. Dabei ist auch das Inventar der schützenswerten Naturobjekte und das Biotopverbundkonzept des Kantons Basel-Stadt zu beachten.

b)  Siedlungsgliedernder Freiraum Riehen/Bettingen
Der weitgehend unverbaute Korridor ist eine wichtige ökologische Verbindungsachse und Kaltluftkorridor zwischen dem Waldgebiet auf dem Ausserberg, dem Landwirtschaftsgebiet Mittelberg und dem Erholungsraum Wenkenpark. Diese Vernetzungsfunktion soll erhalten und gestärkt werden. Dazu sind die Massnahmen des Biotopverbundkonzeptes Kanton Basel-Stadt zu beachten. 

c)  Siedlungsgliedernder Freiraum Riehen/Stetten
Der Korridor zwischen Stettenfeld, Oberfeld und Maienbühl erlangt durch die Siedlungsentwicklung und nahe Grenzbebauung auf Lörracher Seite zusätzliche Bedeutung. Der siedlungsgliedernde Freiraum soll ein siedlungsverbindender Freiraum werden, der sowohl Raum bietet für Freizeitanlagen, wie auch als Kaltluftkorridor fungiert und ökologische Funktionen erfüllt. Es gilt, die Überlegungen zum siedlungsgliedernden Freiraum Riehen/Stetten mit der Stadt Lörrach abzustimmen.


S1.3 Vertikale Verdichtung

Ausgangslage

Vertikale Verdichtung ist eine Form baulicher Verdichtung, die über die jeweils historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen hinausgeht. In Abgrenzung zu den im Objektblatt S1.4 thematisierten Hochhäusern widmet sich dieses Objektblatt Gebäuden, die zwar von den in den Grundzonen definierten Höhenbeschränkungen abweichen, die Hochhausgrenze von 30 Metern jedoch nicht erreichen. Bei den Gebieten der vertikalen Verdichtung handelt es sich demnach nicht um Hochhausgebiete im Sinne des Hochhauskonzeptes, sondern um Orte in Basel, an denen zugunsten der Erweiterung des städtischen Wohnraumangebotes sowie zur Erweiterung des Angebotes an Arbeitsflächen von der Regelbauweise abgewichen werden kann. 

Möglichkeiten für solche baulichen Verdichtungen, die über die grossen Arealentwicklungsplanungen und die im Hochhauskonzept bezeichneten Eignungsräume hinausgehen, bestehen insbesondere dort, wo zum einen eine geeignete städtebauliche Grunddisposition besteht, zum anderen aber auch Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Landnutzerinnen und Landnutzer die Bereitschaft und die Ressourcen für eine städtebauliche Neuausrichtung haben. Abweichungen von den gewachsenen städtebaulichen Strukturen erfordern in jedem Einzelfall massgeschneiderte planerische Vorgaben, um die Quartierstrukturen und die Siedlungsentwicklung aufeinander und auf die Verkehrsentwicklung abzustimmen.

Zielsetzungen

Um im Sinne der Richtplanstrategie der urbanen Qualitätsmaximierung eine hochwertige und stadtverträgliche Verdichtung zu gewährleisten, sind im Zusammenhang mit Massnahmen der vertikalen Verdichtung qualitätssichernde Verfahren durchzuführen. 

Durch qualitätssichernde Verfahren soll die Einbettung der neuen Bau- und Nutzungsstrukturen in den Stadt- und Quartierkontext gesichert werden. Innerhalb dieser Verfahren ist eine nachhaltige Entwicklung und insbesondere Massnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel darzulegen. Die Nutzung der Potenziale erfolgt in der Regel durch die Festsetzung von Bebauungsplänen, die den übergeordneten städtebaulichen Kontext berücksichtigen.

Strategie/ST
1, 5, 8

Leitsätze
s1-2, s5-6, s8, s13, s17-18, s32, s34

Grundlagen:
Das Bau- und Planungsgesetz des Kantons Basel-Stadt (BPG) regelt Gebäudehöhen via Zonenvorschriften. Von der Regelbauweise ab­weichende Gebäudehöhen werden über Bebauungspläne festgelegt.

Planungsgrundsätze

A. Um im Kanton Basel-Stadt mittels vertikaler Verdichtung zusätzlichen Wohn- und Arbeitsraum zu schaffen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mittels Bebauungsplänen von der Regelbauweise abzuweichen.

B. Damit eine hochwertige und stadtverträgliche Entwicklung gewährleistet ist, erfolgen Massnahmen der vertikalen baulichen Verdichtung, die über die prägenden städtebaulichen Strukturen hinausgehen, nur in geeigneten und mit dem ÖV und Fuss- und Veloverkehr sehr gut erschlossenen Gebieten und auf der Grundlage qualitätssichernder Verfahren. 

C. Diese Verfahren sollen insbesondere 

  • die Einbettung der neuen Bau- und Nutzungsstrukturen in den Stadt- und Quartierkontext gewährleisten; 
  • Anforderungen an den Klimaschutz gemäss der kantonalen Klimaschutzstrategie erfüllen;
  • Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel darlegen; 
  • den nötigen Grün- und Freiraum sichern;
  • Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigen. 
  •  Die städtebaulichen Anliegen sind in der Regel über Bebauungspläne zu sichern.

S1.4 Hochhäuser

Ausgangslage

Der Richtplan definiert Hochhäuser – in Übereinstimmung mit der Brandschutznorm (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, 2015) – als Gebäude mit einer Gesamthöhe von mehr als 30 Metern. Durch ihre sichtbare Mehrhöhe prägen Hochhäuser zusammen mit Industrie- und Sakralbauten den Basler Stadthorizont. Ihre deutliche Mehrhöhe und Präsenz im Stadtbild grenzen Hochhäuser von der im Objektblatt S1.3 thematisierten vertikalen Verdichtung ab. 

Hochhäuser üben wichtige städtebauliche, ästhetische und symbolische Funktionen aus: In Gebieten, die als Schwerpunkte der Raumentwicklung (s. S2.1 bis S2.4) gelten, können Hochhäuser in gesteigertem Mass die Zentrumsbildung und dadurch die Strukturierung des Siedlungsgebietes unterstützen. Mit ihnen können Räume, speziell die Gleis-, Fluss- und Strassenverläufe, neu akzentuiert werden. Bei überzeugender Gestaltung und integrierter Funktionalität tragen Hochhäuser zur Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Wohnort bei und erhöhen als Wahrzeichen die Attraktivität der Stadt für Besucher. 

Angesichts des erwarteten Wachstums des Kantons Basel-Stadt und des regierungsrätlichen Ziels, mehr Wohn- und Arbeitsraum zu schaffen, werden Hochhäuser zunehmend ein Thema bei Entwicklungen von Transformationsarealen. Durch ihre oftmals besondere Lage in der Stadt und ihre überragende Höhe erweitern Hochhäuser das städtische Angebot an differenzierten Wohn- und Arbeitsflächen. 

Im Zusammenhang mit der Konzentration und Standortoptimierung von global tätigen Firmen wie beispielsweise Novartis, Hoffmann-La Roche und Messe Schweiz geben Hochhäuser expandierenden Firmen den nötigen Spielraum. Die Hochhausbauten der Roche und der Novartis sind dafür exemplarisch. Hochhäuser sind Symbole einer dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung. 

Aufgrund der besonderen räumlichen Wirkung von Hochhäusern wurde im Jahr 2010 ein Hochhauskonzept für Basel erarbeitet (s. Hochhäuser in Basel, 2010). Es dient der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklungsziele und der übergeordneten kantonalen Interessen. Neben den gesetzlichen und planerischen Rahmenbedingungen gilt das Konzept als Grundlage für die Beurteilung von entsprechenden Projekten und Planungsvorhaben. Ein darin enthaltener Konzeptplan ist eine orientierende Grundlage für die Planung von Hochhäusern. 

Zum Schutz vor übermässiger Beschattung benachbarter Liegenschaften durch Bauten ist die Regelung des Lichteinfallswinkels (§23 und §63 f. BPG) und des 2-Stunden-Schattens bei mittlerem Sonnenstand (BGE 99 Ia 143; BGE 1C_539/2011) zu beachten.

Für die Sicherstellung einer tragfähigen Fundation und einer erdbebengerechten Bauweise benötigen Hochhäuser Tragelemente, die tief in den Untergrund reichen. Für solche Trageelemente der Hochhäuser wie z.B. Spundwände, Anker, Pfähle und dergleichen ist eine Dokumentation gemäss §46a BPG vorgeschrieben. 

Zielsetzungen

Hochhäuser tragen an geeigneten städtischen Lagen zum Ziel der Verdichtung des Siedlungsgebiets bei. Sie akzentuieren besondere städtebauliche Lagen, dienen der Zentrumsbildung an gut erschlossenen und stark frequentierten Orten und unterstützen Transformationsprozesse. Hochhäuser bieten Expansionspotenzial auf bestehenden Arealen und können repräsentative Wirkung entfalten. Darüber hinaus erweitern sie das Spektrum an urbanem Wohnraum mit teilweise guten Aussichtslagen. 

Da Hochhäuser städtebaulich sehr stark prägende Elemente sind, müssen diese sorgfältig in den Stadtkontext integriert werden. Daher werden an Hochhäuser im Vergleich zur Regelbauweise erhöhte Anforderungen gestellt und Varianzverfahren zur Qualitätssicherung eingefordert. Im Rahmen der Varianzverfahren ist der Einfluss der Durchlüftungssituation hinsichtlich thermischer Überlastung zu klären und die Kaltluftzufuhr, insbesondere in Bodennähe, zu erhalten und wenn möglich zu verbessern.

Strategie/ST
1, 5, 8

Leitsätze
s1-2, s5-6, s8, s13, s17-18, s32, s34

Grundlagen:
Das Bau- und Planungsgesetz des Kantons Basel-Stadt (BPG) regelt Gebäudehöhen via Zonenvorschriften. Von der Regelbauweise ab­weichende Gebäudehöhen werden über Bebauungspläne geregelt. §46a BPG Dokumentation unterirdischer Anlagen

Planungsgrundsätze

A. Als Hochhäuser gelten Gebäude, deren Gesamthöhe 30 Meter überschreitet.

B. Hochhäuser bedingen einen Bebauungsplan. Ausgenommen sind Gebäude bis zu einer Höhe von 40 Meter in der Industrie- und Gewerbezone.

C. Die Baubewilligung eines Hochhauses setzt ein Varianzverfahren unter Beteiligung der zuständigen Instanzen des Kantons voraus. 

D. Bei der Planung von Hochhäusern ist der Umgang mit der städtebaulichen Situation zu klären und darzulegen. Bei Planungen in der Stadt Basel ist das Hochhauskonzept zu berücksichtigen. 

E. Neben der Eignung des Standortes in städtebaulicher Hinsicht, der hohen Qualität der Baute in ihrer Erscheinungsform und neben der Minimierung des Schattenwurfs auf Nachbarliegenschaften durch gute Positionierung ist darauf zu achten, dass Hochhäuser 

  • mit dem öffentlichen Verkehr sehr gut erreichbar und mit dem Fuss- und Veloverkehr sehr gut erschlossen sind; 
  • im Einzugsbereich von Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen liegen; 
  • den historischen, geschützten Gebäudebestand berücksichtigen; 
  • klimaneutral betrieben werden sowie bei deren Erstellung möglichst geringe Treibhausgasemissionen gemäss der kantonalen Klimaschutzstrategie verursachen;
  • innovative technologische Lösungen integrieren (Energieeffizienz/-produktion, Bauökologie, dezentrales Regenwassermanagement); 
  • keine die Umwelt störenden Effekte erzeugen (indem u.a. die Belange des Vogelschutzes beachtet werden); 
  • gegebenenfalls zusätzliche Grün- und Freiräume ermöglichen, die naturräumliche Vernetzung unterstützen und die Kaltluftzirkulation möglichst nicht behindern und ggf. Kaltluftproduktion ermöglichen.

F. Standorte für Hochhäuser inklusive deren tief in den Untergrund reichende Trageelemente sind frühzeitig mit weiteren unterirdischen Nutzungen (Infrastrukturtunnel M1.1, M2.1, M2.2, S5,6, Grundwasser VE1.1) zu koordinieren.

G. Bei der Bewilligung von Hochhausbauten sind die Hindernisbegrenzungsflächen des Sicherheitszonenplans des EuroAirport von 1989 zu beachten. Insbesondere sind die Horizontalebene und die konische Fläche zu berücksichtigen. 

Planungsanweisungen

  1. Das Hochhauskonzept (2010) wird bis 2027 vom BVD angepasst.

S1.5 Siedlungsfreiraum

Ausgangslage

Sowohl urbane als auch landschaftliche Freiräume in ausreichender Quantität, hoher Qualität und mit geeignetem Gebrauchswert sind für die Lebensqualität zentral. Unabhängig von Eigentum, Benutzbarkeit und Zugänglichkeit erfüllen Freiräume verschiedene Funktionen und haben dementsprechend unterschiedlichsten Ansprüchen gerecht zu werden. Freiräume sind Begegnungsräume und somit Orte des Austausches und der Integration. Sie bieten die Möglichkeit zu Bewegung, Sport und Spiel und dienen der Ruhe und Erholung. Je nach Versiegelungsgrad sind Freiräume bedeutende Lebensräume für Flora und Fauna und dienen als Retentionsflächen bei Starkniederschlägen. Sie erfüllen eine ökologische Vernetzungsfunktion, üben einen positiven Einfluss aufs Stadtklima aus und sind mit ihren schattigen, baumbestandenen Bereichen Entlastungsräume bei Hitze.

Die Freiräume in Basel-Stadt umfassen Parks, Plätze, Quartierstrassen, Freizeitgärten, Friedhöfe, Spiel- und Sportanlagen, private Innenhöfe und Gärten, den Zoo und den Tierpark Lange Erlen sowie den Rheinraum und die Erholungsräume der Landschaft. Die Bevölkerungsbefragung aus dem Jahr 2015 zeigt, dass Grünanlagen und Parks der Basler Bevölkerung sehr wichtig sind. Ihre Zufriedenheit mit den Parks und Grünanlagen nimmt seit Anfang 2000 zu. Die in den letzten Jahren erneuerten Grünanlagen wie Claramatte, St. Johanns-Park und Voltamatte erfreuen sich grosser Beliebtheit und werden sehr intensiv genutzt. 

Das Freiraumkonzept (2004) für die Stadt Basel formuliert – unter Beachtung der grenzüberschreitenden Erholungs-, Bewegungs- und ökologischen Funktionen – Massnahmen zur Sicherung, Entwicklung und Neuschaffung von Grün- und Freiräumen und benennt den Koordinationsbedarf für die erwünschte städtebauliche Entwicklung. Das Freiraumkonzept ist mittlerweile 20 Jahre alt und wird bis 2026 inhaltlich überarbeitet. Bei der Überarbeitung werden die Erkenntnisse aus der Stadtklimaanalyse (2019) sowie des Stadtklimakonzepts (2021) integriert. 

Zielsetzungen

In Abstimmung mit den Anforderungen für die städtebauliche Entwicklung, für Wirtschaft und Verkehr gilt es, bestehende Freiräume möglichst zu erhalten und bei Bedarf klimaangepasst und ökologisch aufzuwerten. Neue Freiräume werden, wenn möglich, geschaffen und unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes klimaangepasst gestaltet. 

Die klimaangepassten öffentlichen Freiräume bilden mit möglichst beschatteten Fuss- und Veloverkehrsverbindungen ein zusammenhängendes Freiraumsystem.

In Gebieten mit einer ungenügenden Freiraumversorgung sowie einer hohen Betroffenheit durch sommerliche Hitze wird eine Verbesserung angestrebt. Der Kanton und die Gemeinden berücksichtigen veränderte Bedürfnisse bei der Neu- und Umgestaltung von öffentlichen Freiräumen. Die vielfältigen Freiraumangebote sollen die Bevölkerung zu mehr Bewegung animieren und als Entlastungsräume bei Hitzeperioden dienen.

Bei Arealentwicklungen, die zu Nutzungsverdichtungen führen, ist der Bedarf nach zusätzlichen, klimaangepassten Freiräumen und der Erhalt, Ersatz und Förderung bestehender ökologischer Qualitäten in die Planungen einzubeziehen.

Die Rheinufer sind als Erlebnis-, Erholungs- und Naturräume zu erhalten und weiter aufzuwerten. Ihre Zugänglichkeit für den Fuss- und Veloverkehr aus den umliegenden Gebieten gilt es zu fördern. 

Die Zugänglichkeit zu grösseren, auch ausserkantonalen Naherholungsgebieten ist zu erweitern. Anbindungen mittels Fuss- und Veloverkehr sind hierbei zu bevorzugen.

Strategie/ST
2, 3, 4, 6, 10

Leitsätze
s4, s6-10, s11, s30, s32, s34, nl5

Planungsgrundsätze

A. Der Kanton wirkt darauf hin, dass bei baulichen 
Veränderungen eine bedarfs- und standortgerechte, klimaangepasste Freiraumentwicklung gesichert ist bzw. das Freiraumangebot erhöht wird. 

B. Für eine bessere Nutzbarkeit werden öffentliche Freiräume qualitativ und klimaangepasst aufgewertet und optimal mit den umliegenden Siedlungsgebieten sowie mit möglichst beschatteten Fuss- und Veloverkehrsrouten verknüpft.

C. Aufgrund des Klimawandels wird bei der weiteren Entwicklung der Siedlungsfreiräume folgendes berücksichtigt:

  • standort- und klimagerechte Pflanzenwahl unter Berücksichtigung der Biodiversität; 
  • Schaffung kühler, beschatteter Orte zur Entlastung der Bevölkerung von Hitze;
  • Förderung nächtlicher Kaltluftentstehungsgebiete; 
  • Schaffung von Retentionsflächen für Niederschlagswasser.

D. Bei sich bietender Gelegenheit sollen im ganzen Stadtgebiet von Basel, aber vor allem in Vorzugsgebieten zur Verbesserung der Freiraumversorgung geeignete Grundstücke in Parkanlagen oder Pocketparks umgewandelt werden. Die Grundstücke können dazu aus dem Mehrwertabgabefonds erworben und in öffentliche Parkanlagen umgewandelt werden. Alternativ dazu können private Grundstücke oder Teilbereiche davon durch eine Dienstbarkeit öffentlich zugänglich gemacht werden. 

E. Der Rhein und seine Ufer sind unter Berücksichtigung der Personen- und Güterschifffahrt als Erlebnis-, Erholungs- und Naturräume zu stärken. Massnahmen, die der Aufwertung der Rheinufer dienen, sind in Rücksicht auf Wohnen, Arbeiten, Natur- und Gewässerschutz und Stadt- und Landschaftsbild auszuführen und berücksichtigen die Sicherheitsanforderungen der Rheinschifffahrt. 

F. Im Rahmen von Planungen, die den öffentlichen Raum betreffen, der Nutzungsplanungen und bei allen sich bietenden Gelegenheiten ist die Förderung von Bewegung und Sport zu berücksichtigen. Ansprüche für Sport und niederschwellige Bewegung sind mit dem Bedürfnis nach Ruhezonen unter Beteiligung von Interessengruppen gleichgewichtig zu berücksichtigen. 

 
Planungsanweisungen

  1. Das BVD passt das Freiraumkonzept Basel (2004) bis ca. 2026 unter Berücksichtigung des Stadtklimakonzepts an.
  2. Bei Vorlage des überarbeiteten Freiraumkonzepts werden die örtlichen Festlegungen entsprechend aktualisiert.

Örtliche Festlegung (in Richtplankarte)

Nr.
Massnahme
Koordinationsstand
a)
Vorzugsgebiete zur Verbesserung der Freiraumversorgung
 
a1)
Gundeldingen
Zwischenergebnis
a2)
Matthäus
Zwischenergebnis
a3)
St. Johann
Zwischenergebnis
b)
Freiraumerweiterung/Naherholungsgebiete
 
b1)
Riehen Stettenfeld
Festsetzung

Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen

a)  Vorzugsgebiete zur Verbesserung der Freiraum-versorgung
Die Freiraumversorgung in den Quartieren Gundeldingen, Matthäus und St. Johann ist vergleichsweise mit anderen baselstädtischen Quartieren gering. Im Sinne einer verbesserten Freiraumversorgung sollen mit gezielten Massnahmen vor allem in diesen Gebieten die Defizite ausgeglichen werden. Im Rahmen der Überarbeitung des Freiraumkonzepts werden die Vorzugsgebiete zur Verbesserung der Freiraumversorgung überprüft. Bei Vorlage des neuen Freiraumkonzepts sind die folgenden Details zu den örtlichen Festlegungen entsprechend zu aktualisieren.

a1) Gundeldingen
Das dicht bebaute Quartier weist einen hohen Anteil an Mischnutzungen auf. Strassenzüge mit wenigen kleinen Platzanlagen prägen das Quartier und haben grosse Bedeutung als Bewegungs- und Freizeiträume. Es gilt, das Gebiet insgesamt aufzuwerten und die Potenziale zu nutzen. Die notwendigen Planungsprozesse und Massnahmen im Raum Gundeldingen/Basel Süd werden in Form einer integralen Stadtteilentwicklungsplanung koordiniert (s. S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets). Mittels des Grün- und Freiraumkonzepts soll der öffentliche Raum gezielt aufgewertet und auch private Initiativen für mehr Grün unterstützt werden. Das Quartier soll besser an die Naherholungsgebiete Bruderholz und Brüglinger Ebene angeschlossen werden. 

a2) Matthäus
Trotz Rheinufer, Erasmusplatz und Matthäuskirchplatz sind vergleichsweise wenig öffentliche Freiräume vorhanden. Viele private und halböffentliche Freiräume sind nicht oder nur schlecht nutzbar (Gewerbeinnenhöfe); es besteht ein Mangel an Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Verbessert wurde die Situation durch die Fertigstellung des Quartierparks auf der Erlenmatt. Über die Erlenmatt konnte auch die Wegeverbindung in Richtung des Landschaftsparks Wiese aufgewertet werden. Wenig attraktiv sind die Hauptfussgängerrouten entlang der Hauptverkehrs- und Hauptsammelstrassen.

a3) St. Johann
Das durch den Durchgangsverkehr geprägte Quartier weist trotz einigen ruhigen Spazierstrassen Lücken im Wegenetz zu Grünanlagen auf. Im Bereich der städtischen Wohn- und Gewerbegebiete sind die Grün- und Freiräume sowie die Freiraumvernetzung intern und in die Nachbarsräume zu verbessern.

b) Freiraumerweiterung/Naherholungsgebiete
b1) Riehen Stettenfeld
Das Gebiet Stettenfeld befindet sich grossmehrheitlich in der Wohnzone. Das Gebiet soll in einem zweistufigen Planungsverfahren entwickelt werden. Im Rahmen der ersten Stufe, der Zonenplanrevision, wurde festgelegt, dass 35% des Perimeters als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. Die Fläche dient der Naherholung sowie dem ökologischen Ausgleich und der ökologischen Vernetzung. Weitere 10% stehen für Freizeit- und Sportanlagen zur Verfügung. 


Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)

Nr. Massnahme
Koordinationsstand
a) Vorzugsgebiete zur Verbesserung der Freiraumversorgung
 
a1) Gundeldingen
Festsetzung
a2) Matthäus
Festsetzung
a3) St.Johann
Festsetzung
b) Freiraumerweiterung / Naherholungsgebiete
 
b1) Riehen Stettenfeld
Festsetzung

Massnahmen / Details

a) Vorzugsgebiete zur Verbesserung der Freiraumversorgung

Die Freiraumversorgung in den Quartieren Gundeldingen, Matthäus und St. Johann ist vergleichsweise mit anderen baselstädtischen Quartieren gering. Im Sinne einer verbesserten Freiraumversorgung sollen mit gezielten Massnahmen vor allem in diesen Gebieten die Defizite ausgeglichen werden.

a1) Gundeldingen
Das dicht bebaute Quartier weist einen hohen Anteil an Mischnutzungen auf. Strassenzüge mit wenigen kleinen Platzanlagen prägen das Quartier und haben grosse Bedeutung als Bewegungs- und Freizeiträume. Es gilt, das Gebiet insgesamt aufzuwerten und die Potenziale zu nutzen. Die notwendigen Planungsprozesse und Mass-nahmen im Raum Gundeldingen / Basel Süd werden in Form einer integralen Stadtteilentwicklungsplanung koordiniert (s. S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets). Mittels des Grün- und Freiraumkonzepts soll der öffentliche Raum gezielt aufgewertet und auch private Initiativen für mehr Grün unterstützt werden. Das Quartier soll besser an die Naherholungsgebiete Bruderholz und Brüglinger Ebene angeschlossen werden.

a2) Matthäus
Trotz Rheinufer, Erasmusplatz und Matthäuskirchplatz sind vergleichsweise wenig öffentliche Freiräume vorhanden. Viele private und halböffentliche Freiräume sind nicht oder nur schlecht nutzbar (Gewerbeinnenhöfe); es besteht ein Mangel an Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Verbessert wurde die Situation durch die Fertigstellung des Quartierparks auf der Erlenmatt. Über die Erlenmatt konnte auch die Wegeverbindung in Richtung des Landschaftsparks Wiese aufgewertet werden. Wenig attraktiv sind die Hauptfussgängerrouten entlang der Hauptverkehrs- und Hauptsammelstrassen.

a3) St. Johann
Das durch den Durchgangsverkehr geprägte Quartier weist trotz einigen ruhigen Spazierstrassen Lücken im Wegenetz zu Grünanlagen auf. Im Bereich der städtischen Wohn- und Gewerbegebiete sind die Frei- und Grünräume sowie die Freiraumvernetzung intern und in die Nachbarsräume zu verbessern.

b) Freiraumerweiterung / Naherholungsgebiete

b1) Riehen Stettenfeld
Das Gebiet Stettenfeld befindet sich grossmehrheitlich in der Wohnzone. Das Gebiet soll in einem zweistufigen Planungsverfahren entwickelt werden. Im Rahmen der ersten Stufe, der Zonenplanrevision, wurde festgelegt, dass 35% des Perimeters als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. Die Fläche dient der Naherholung sowie dem ökologischen Ausgleich und der ökologischen Vernetzung. Weitere 10% stehen für Freizeit- und Sportanlagen zur Verfügung.


S1.6 Ortsbildschutz

ISOS – Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung
Das Ortsbild trägt zur Identität der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum bei. Mit dem Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) hat der Bund auf der Basis untereinander vergleichbarer Ortsaufnahmen mit Hilfe von systematischen Beurteilungskriterien – im Kontakt mit den kantonalen Denkmalpflege- und Planungsfachleuten – Grundlagen erarbeitet, die Aussagen über die Bedeutung der Ortsbilder machen.
Das ISOS unterscheidet zwischen Ortsbildern von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung, dies betrifft u. a. Weiler, Städte, Dörfer, Industrie- und Klosteranlagen.
 

Das ISOS dient als Grundlage für Planungen des Bundes, in Kantonen oder Gemeinden; Denkmal- und Ortsbildpflege ziehen das ISOS als Planungs- und Entscheidungshilfe bei. Direkte Rechtswirksamkeit entfaltet das ISOS bei der Erfüllung von Bundesaufgaben. Bei der Erfüllung delegierter Bundesaufgaben nach Art. 2 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) – wie Ausnahmebewilligungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone, Erteilung von Rodungsbewilligungen, Bewilligungen von Mobilfunkanlagen – ist die in Art. 7 NHG festgelegte Begutachtungspflicht durch die Eidgenössische Kommission für Natur- und Heimatschutz (ENHK) und/oder durch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) zu beachten sowie auf die durch die kantonale Fachstelle für Heimatschutz und Denkmalpflege vorzunehmende Triage zu achten.

Für die Erfüllung kantonaler Aufgaben hat das ISOS in Basel-Stadt zwar keine direkte rechtliche Wirkung, weil der Kanton – im Gegensatz zu anderen Kantonen – den Inhalt des ISOS nicht in die kantonale Gesetzgebung aufgenommen hat. Den Schutzanliegen des ISOS ist aber auch bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben, die das Ortsbild betreffen, Rechnung zu tragen (z. B. Zonenplan, Bebauungsplan). Die Schutzanliegen müssen im Rahmen von Interessenabwägungen bei kantonalen Planungen miteinfliessen; ein Abweichen von den Schutzanliegen muss durch überwiegende entgegenstehende Interessen begründet sein.

Die Liste der Ortsbilder von nationaler Bedeutung im Kanton Basel-Stadt wurde vom Bundesrat Ende Oktober 2005 festgesetzt. Sie umfasst Basel als «Stadt», Riehen als «Verstädtertes Dorf» und St. Chrischona (Bettingen) als «Spezialfall».
 

Das Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS
Das Inventar der historischen Verkehrswege IVS wurde zum Schutz der historischen Verkehrswege in der Schweiz ins Leben gerufen. Das Herzstück des IVS bildet das Bundesinventar, ein Inventar nach Artikel 5 des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG. Im Bundesinventar sind Wege erfasst, die von nationaler Bedeutung sind und noch sichtbare historische Wegsubstanz aufweisen. Diese Wege stehen unter besonderem Schutz. Auch Basel-Stadt weist solche Wege auf (Mittlere Brücke, Basel; Weilstrasse, Riehen).

Weitere historische Wege im IVS ausserhalb des Bundesinventars
Im IVS sind aber auch historische Wege erfasst, die nicht gemäss §3 der Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege (VIVS) unter Schutz stehen. Hier handelt es sich um Wege, die aus verkehrshistorischer Sicht zwar ebenfalls nationale Bedeutung aufweisen, von denen jedoch nur noch der historische Verlauf sichtbar ist, sowie Wege von regionaler oder lokaler Bedeutung, für die die Kantone zuständig sind.
 

In Basel-Stadt bleiben die kantonalen gesetzlichen Grundlagen für Denkmalschutz (inkl. Denkmalverzeichnis) und die Zonenvorschriften gemäss Bau- und Planungsgesetz vom 17. November 1999 prioritär.
 

Strategie / ST
6

Leitsätze
s5-6, s9

Planungsgrundsätze / Planungsanweisungen

A. Kanton und Gemeinden pflegen und erhalten die typischen Ortsbilder, die Denkmäler und Kulturgüter sowie die historischen Verkehrswege.

B. Kanton und Gemeinden ziehen die Bundesinventare ISOS und IVS als Planungshilfe bei, so unter anderem beim Umgang mit Baudenkmälern, schützens- oder erhaltenswerten Bauten, Gevierten und Anlagen, bei der Ausscheidung von Zonen, beim Denkmal- und Kulturgüterschutz (inkl. Archäologie) sowie bei der Freiraumplanung (Plätze, Parks, Gartendenkmäler und schutzwürdige Objekte in der Landschaft).

C. Vor der Festsetzung von Richtplanvorhaben, die in Konflikt mit den Bundesinventaren ISOS oder IVS stehen, ist bei der Lösungssuche oder bei der Bestimmung von Massnahmen die kantonale Fachstelle für Heimatschutz und Denkmalpflege einzubeziehen.

D. Die Bundesinventare ISOS und IVS sind bei der Überarbeitung von Gesetzen und Verordnungen im unter Ziff. 1 genannten Zusammenhang zu beachten.


Städtebau & Architektur

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Münsterplatz 11
4001 Basel

Öffnungszeiten

Mo-Fr 8.00-12.00 / Mo-Do 13.30-17.00 und Fr 13.30-16.00

Contenu mis à jour