VE2 Entsorgung
VE2.1 Abwasser
Ausgangslage
Die Kantone sorgen für die Erstellung von generellen Entwässerungsplänen (GEP), die in den Gemeinden einen sachgemässen Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung gewährleisten (GSchV Art. 5).
Im kantonalen Wassergesetz wird präzisiert, dass die drei Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen einen GEP für ihr jeweiliges Gemeindegebiet erstellen und für dessen periodische Nachführung zu sorgen haben (vgl. WasG BS (in Erarbeitung), Art. 10 Abs. 1).
Das Abwasserableitungsnetz wird grösstenteils als Mischsystem betrieben (Ableitung von verunreinigtem Abwasser und Regenabwasser). Bei Regenereignissen vermag die Abwasserreinigungsanlage (ARA) nicht die gesamte Wassermenge aufzunehmen, weshalb überschüssiges Mischwasser via Regenentlastung direkt in Fliessgewässer abgeleitet wird.
Für die Siedlungsentwässerung des Kantons sind vor allem der Rhein, die Wiese, die Birs, der Birsig, der Allschwilerbach und der Bettingerbach von Bedeutung, da diese Gewässer aktiv für die Regenentlastungen und Direkteinleitungen genutzt werden. Der Rhein wird im Weiteren für die Ableitung des gereinigten Abwassers aus der ARA genutzt.
Zielsetzungen
Die Siedlungsentwässerung (Einzugsgebiete, Leitungsnetz, Kläranlage) ist so zu gestalten und betreiben, dass Grund- und Oberflächengewässer geschützt und so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
Die Siedlungsentwässerung soll langfristig und wo immer möglich gemäss dem Schwammstadtprinzip umgebaut werden. Unverschmutztes Niederschlagswasser soll direkt vor Ort gespeichert, verdunstet oder versickert werden. Dadurch wird das Mischwassersystem, also das gemeinsame Ableiten von Regen- und Schmutzwasser vom Regenwasser entlastet und die Klärleistung der ARA bei Regenwetter verbessert. Gleichzeitig hilft das Schliessen des Wasserkreislaufs dabei, das Stadtklima zu verbessern. Auch für den Starkregenfall sind Vorkehrungen zu treffen und mit dem Hochwasserschutz abzustimmen.
Wassergefährdende Stoffe aufgrund eines Störfalls sollen zurückgehalten, separat aufgefangen und umweltgerecht entsorgt werden, um die Gewässer und die Biologie von Abwasserreinigungsanlagen zu schützen. Explosive Stoffe müssen so schnell als möglich aus dem Kanalnetz ausgeschleust werden, um eine Gefährdung der Bevölkerung sowie eine Schädigung des Entwässerungssystems durch Explosionen oder Verpuffungen zu minimieren.
Strategie/ST
15
Leitsätze
ve9-12
Planungsgrundsätze
A. Bei Arealentwicklungen, baulichen Erneuerungen, Platz- und Strassenraumgestaltungen sind wo immer möglich Massnahmen zur Speicherung, Verdunstung und Versickerung des Niederschlags vor Ort umzusetzen. Der Schutz des Grundwassers ist immer zu gewährleisten.
B. Für den Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und des Entwässerungssystems vor den Auswirkungen von Havarien passt der Kanton die Abwasseranlagen an und ergänzt sie. Die Massnahmen sind im Rahmen eines regionalen Havariekonzeptes mit den betroffenen Behörden des Kantons Basel-Landschaft zu koordinieren.
C. Die Beeinträchtigung der ober- und unterirdischen Gewässer durch die Siedlungsentwässerung sind zu minimieren. Die Massnahmen und ihr Betrieb sind im Rahmen eines Bewirtschaftungskonzepts zwischen Vollzugsbehörde und den Netz- und ARA-Betreibenden zu koordinieren.
Planungsanweisungen
- Die Kanalnetzbetreiber (Basel, Riehen und Bettingen) erarbeiten bis 2030 eine generelle Entwässerungsplanung für ihr Zuständigkeitsgebiet (kommunaler GEP) nach Vorgaben der Vollzugsbehörde (WSU, AUE).
- Das BVD und das WSU erarbeiten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Riehen und Bettingen, den Fachstellen des Kantons und der ARA Basel sowie den betroffenen Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft und Deutschland bis 2027 eine generelle Entwässerungsplanung auf Ebene des Einzugsgebiets der Abwasserreinigungsanlage (ARA GEP).
Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)
Nr. | Massnahme | Koordinationsstand |
---|---|---|
a) | ARA Basel | Ausgangslage |
Massnahmen/Details zu den örtlichen Festlegungen
a) ARA Basel
Die ARA Basel reinigt die Abwässer von rund 270'000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie aus Gewerbe und Industrie. Dies entspricht einer Abwassermenge von rund 86'000 Kubikmeter pro Tag. Die neue Anlage enthält eine vierte Reinigungsstufe zur Reduktion von Schad- und Spurenstoffen. Gereinigt werden die Abwässer von der Stadt Basel und den Gemeinden Riehen und Bettingen, der Baselbieter Gemeinden Allschwil, Schönenbuch, Binningen, Bottmingen, Oberwil und Birsfelden sowie der französischen Gemeinde Neuwiller, der deutschen Gemeinde Inzlingen und ein Quartier von Weil am Rhein.
VE2.2 Abfall und Ressourcen
Ausgangslage
Gemäss Art. 31 USG erstellen die Kantone eine Abfallplanung. Sie ermitteln den Bedarf an Abfallanlagen und legen die Standorte der Abfallanlagen fest. Die Abfallplanung wird in Art. 4 der Abfallverordnung (VVEA) konkretisiert. Mit Art. 5 VVEA wird festgelegt, dass die Kantone die raumwirksamen Ergebnisse der Abfallplanung in der Richtplanung zu berücksichtigen haben. Die Abfallplanung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erfolgt gemeinsam und umfasst jeweils eine Fünf-Jahres-Periode.
Im Kanton Basel-Stadt gibt es prioritär drei Anlagen zur Verbrennung von Abfällen: die Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel, die regionale Sondermüllverbrennungsanlage (RSMVA) für feste und flüssige Sonderabfälle sowie die Klärschlammverbrennungsanlage ProRheno in Kleinhüningen. Zusätzlich können die beiden an die KVA angrenzenden Holzkraftwerke gewisse Altholzfraktionen als Brennstoffe zur Energieerzeugung nutzen.
Das Einzugsgebiet für die KVA umfasst die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, den Landkreis Lörrach sowie die Zweckverbände Gemeindeverband Abfallwirtschaft unteres Fricktal (GAF) und die Kehrichtverwertung Laufental Schwarzbubenland (KELSAG). Die KVA Basel produziert rund die Hälfte der Basler Fernwärme (siehe VE1.2 Energie).
Die Reststoffe der Verbrennungsanlagen müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorbehandelt (z.B. Rückgewinnung von Wertstoffen) und je nach Schadstoffbelastung in den dafür vorgesehenen Deponien endgelagert werden. Im Kanton Basel-Stadt gibt es keine Deponien. Der Grossteil der Reststoffe wird auf Deponien im Kanton Basel-Landschaft eingelagert. Der vorhandene Deponieraum für nicht verwertbare mineralische Bauabfälle wird in der Region als kritisch beurteilt.
Im Kanton Basel-Stadt konnten die Siedlungsabfälle zwischen dem Jahr 2000 und 2020 von 194 auf 159 kg pro Kopf reduziert werden. Eine weitere Reduktion ist durch die Einführung einer flächendeckenden Sammlung von Haushaltsbiomüll möglich. Der Haushaltsbiomüll hat einen Anteil von 40% am Restmüll. Das Grüngut des Kantons, der umliegenden Gemeinden und einiger Gartenbaubetriebe wird in Kompostierungsanlagen in Riehen (Maienbühl, Hörnli) oder in den Kompostierungsanlagen bzw. Biogasanlagen im Kanton Basel-Landschaft verarbeitet. Auch Industrie und Gewerbe erfassen in ihren Betrieben grosse Wertstoffmengen und führen sie über private Kanäle dem Recycling zu. Die Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen liegt aktuell bei 39,5%.
Bauabfälle bilden den mengenmässig bedeutendsten Abfallstrom. Sie müssen nach der Bundesverordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) aufbereitet und in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Die kantonale Richtlinie «Materialtechnologie im Tiefbau» regelt, dass wenn technisch machbar und ökonomisch verhältnismässig, im Tiefbau Recycling (RC)- Material einzusetzen ist. Sinngemäss gilt dies auch für den Hochbau: hier ist ein maximaler Einsatz von Recycling-Baustoffen anzustreben. Ausserdem sollen bestehende Gebäude so lange wie möglich genutzt werden und wiederverwendbare Bauteile aus dem Rück- oder Umbau einen neuen Einsatzort finden.
Durch den Transport von Abfällen werden Ressourcen verbraucht und Abgase freigesetzt. In Quartieren mit entsprechendem Durchgangsverkehr bestehen dadurch erhöhte Belastungen durch Staub, Schadstoffe und Lärm, die sich negativ auf die Wohnqualität auswirken.
Zielsetzungen
Bei der Abfallbewirtschaftung stehen die konsequente Weiterentwicklung zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft sowie die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Vordergrund.
Der Kanton Basel-Stadt fördert die Abfallvermeidung und den effizienten Umgang mit Ressourcen (Recycling).
Bei der Bauwirtschaft (Hoch- und Tiefbau) fördert der Kanton die Wiederverwendung von Baustoffen. Zudem sollen vermehrt Recyclingbaustoffe (z.B. RC-Beton) zur Anwendung kommen.
Abfalltransporte sollen minimiert und nach dem Prinzip der Entsorgungsnähe organisiert werden. Der Transport erfolgt mit abgasfreien Fahrzeugen. Als Variante sind zudem Bahntransporte anzustreben. Für die Rheinschifffahrt als ökologisch vorteilhafte Transportvariante gilt es, im Rheinhafen und angrenzenden Flächen die Kapazitäten für Lager- und Umschlagplätze zu sichern und im Hinblick auf zukünftige Altlastensanierungen, Wertstoffexporte etc. gegebenenfalls weiter auszubauen.
Strategie/ST
–
Leitsätze
ve13-17
Planungsgrundsätze
A. Der Kanton fördert den schonenden Umgang mit den nicht erneuerbaren Ressourcen. Stoffkreisläufe werden möglichst geschlossen und die in Abfällen enthaltene Energie (s. VE1.2) wird weitgehend genutzt.
B. Nicht vermeidbare oder unverwertbare Abfälle werden auf umweltverträgliche Weise entsorgt. Der Kanton stimmt die Entsorgung mit den Nachbargemeinden und -kantonen ab.
C. Flächen für die Abfallbewirtschaftung sollen in der räumlichen Entwicklung berücksichtigt werden.
D. Bei Transporten gilt das Prinzip der Entsorgungsnähe zudem sollen möglichst schienen- oder wassergebundene Verkehrswege und abgasfreie Fahrzeuge genutzt werden. Die hierfür notwendigen Lager- und Umschlagskapazitäten werden im Basler Rheinhafen geschaffen (Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Rheinhäfen und den Behörden des Kantons Basel-Landschaft).
E. Im Bestreben, die Recyclingmengen bei den Siedlungsabfällen weiter zu erhöhen, wird die Anzahl der Entsorgungspunkte ausgebaut und das Recyclingsystem u.a. auch in Zusammenarbeit mit den Verkaufsstellen ergänzt.
F. Das Bereitstellen von Haushaltskehricht in Abfallsäcken auf der Allmend wird in der Stadt Basel mittelfristig durch ein flächendeckendes Unterflurcontainersystem abgelöst werden.
G. Der Kanton geht bei der Reduktion von Bauabfällen und der Nutzung von Recyclingbaustoffen als Vorbild voran. Abbruch soll durch Umnutzungen oder Sanierungen möglichst vermieden werden. Neue Gebäude und Infrastrukturen sind so zu planen und auszuführen, dass sie später einfach demontierbar und wiederverwendbar sind und aus möglichst sortenreinen Bauteilen bestehen.
Planungsanweisungen
- Das WSU erarbeitet die bikantonale Abfallplanung mit dem Kanton Basel-Landschaft. Diese ist alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
- Das BVD überprüft und passt bei Bedarf die «Richtlinie Materialtechnologie im Tiefbau» zusammen mit dem WSU und dem Kanton Basel-Landschaft an.
Örtliche Festlegungen (in Richtplankarte)
Nr. | Massnahme | Koordinationsstand |
---|---|---|
a) | Kehrichtverwertungsanlage KVAIII Basel | Ausgangslage |
b) | Klärschlammverbrennungsanlage Kleinhüningen | Ausgangslage |
c) | Regionale Sondermüllverbrennungsanlage Kleinhüningen | Ausgangslage |
Details zu den örtlichen Festlegungen
a) Kehrichtverwertungsanlage KVAIII Basel
Die 1998 in Betrieb genommene KVA an der Hagenaustrasse dient der Entsorgung der Siedlungsabfälle aus der Region NWCH und dem Landkreis Lörrach sowie von Industrie und Gewerbeabfällen. Des Weiteren dient sie der Entsorgung diverser Sonder- und Spitalabfälle. Die Abwärme, die bei der Verbrennung entsteht, wird zur Herstellung von Energie: Fernwärme, Dampf und Strom genutzt (vgl. VE1.2). Angrenzend an das Areal KVA sind zwei weitere Feststofffeuerungen (Holzhackschnitzel) installiert. Eines davon gehört IWB, eines der Holzkraftwerk Basel AG. Ergänzt wird die Anlage um eine Flugaschenwaschanlage. Die Deponierung der Reststoffe erfolgt in den Deponien Elbisgraben in Arisdorf (BL), Scheinberg (D) und einige Reststoffe auch Untertage in Deutschland. Die jetzige KVA soll mittelfristig durch eine neue Anlage ersetzt werden. Diese muss verkehrstechnisch gut erschlossen und gut an das Fernwärme- und Elektrizitätsnetz angebunden sein. Bei dieser neuen Anlage soll ein Verfahren integriert werden, bei dem das entstehende CO2 abgeschieden und gelagert wird (CCS - Carbon Capture and Storage). Hierfür werden mehr Flächen benötigt, als am jetzigen Standort zur Verfügung stehen.
b) Klärschlammverbrennungsanlage Kleinhüningen
Die 1982 erstellte Anlage an der Grenzstrasse in Kleinhüningen dient der Verbrennung von Klärschlamm. Die Überschusswärme wird ins Fernwärmenetz eingespeist. Die Deponierung der Asche erfolgt in der Deponie Elbisgraben in Arisdorf (BL). Die jetzige Anlage erreicht ca. 2030 ihr Lebensende und es braucht eine neue Lösung, bei welcher die Möglichkeiten zur Reduzierung der CO2-Emissionen sowie die zukünftige Phosphorrückgewinnung mitberücksichtigt werden müssen.
c)Regionale Sondermüllverbrennungsanlage Kleinhüningen
1995 wurde die Sondermüllverbrennungsanlage in Kleinhüningen in Betrieb genommen. Sie dient der Entsorgung von Sondermüll mittels Hochtemperaturverbrennung. Die Sonderabfälle stammen aus der Region, der gesamten Schweiz und teilweise aus dem Ausland.
Die dadurch erzeugte Energie wird thermisch genutzt (Wärmerückgewinnung durch Dampferzeugung (ca. 17 MW) und Niedertemperaturabwärme für Powerbox (ca. 2 MW), Gegendruckturbine zur Stromerzeugung (für Eigenbedarf)). Die Schlacke wird in der Deponie Elbisgraben in Arisdorf (BL) sowie weitere Reststoffe (Metallhydroxidschlamm aus der Abwasserreinigung) in Untertagedeponien in Deutschland eingelagert.
VE2.3 Belastete Standorte
Ausgangslage
Die Kantone sorgen dafür, dass Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen (Art. 32c Abs. 1 USG). Das Bundesgesetz verpflichtet die Kantone zudem dazu, einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen (Art. 32c Abs. 2 USG). Darin werden ausschliesslich Standorte eingetragen, die definitiv oder mit grosser Wahrscheinlichkeit belastet sind. Der Kataster der belasteten Standorte ist öffentlich zugänglich und dient der Information der Bevölkerung und den Behörden als Planungs- und Vollzugsinstrument.
Im Kanton Basel-Stadt wurden ursprünglich ca. 4’000 Standorte wegen Verdachts auf Altlasten in einen behördeninternen Altlasten-Verdachtsflächenplan aufgenommen. Von diesen 4’000 Standorten konnten inzwischen fast alle abschliessend bewertet werden, wobei ca. 380 in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen wurden und die anderen entlassen werden konnten.
Seit 2004 wurden zur Erstellung des Katasters systematisch auch die Standorte kleinerer und mittlerer Betriebe geprüft, bei denen aufgrund früherer Tätigkeiten (wie z.B. Textilreinigung, Lackierereien, Galvanikanstalten, Maschinenbaubetriebe, Autowerkstätten, Produktionsbetriebe) mit Umweltbelastungen gerechnet werden muss. Bewertet wurden zusätzlich auch Deponie- und Unfallstandorte. Inzwischen wurden einige Standorte saniert, einige werden regelmässig überwacht und bei anderen erfolgen weitere Untersuchungen. Die Überprüfung der meisten Verdachtsflächen ist abgeschlossen.
Zusätzlich dient der Kataster der belasteten Standorte neben der Information der Bevölkerung, auch zur Beurteilung von Zonenplanmutationen und Baugesuchen.
Zielsetzungen
Neue Verunreinigungen des Untergrunds sind zu vermeiden.
Altlasten werden unverzüglich und sachgemäss untersucht.
Wo immer möglich, wird bei Altlasten eine Sanierung durchgeführt. Das Ziel der Sanierung muss entweder durch die Beseitigung oder durch die Verhinderung der Ausbreitung umweltgefährdender Stoffe erreicht werden. Die zuständige Behörde gewährleistet dabei, dass die Sanierungsverfahren dem Stand der Technik entsprechen, umweltverträglich und wirtschaftlich vertretbar sind.
Strategie/ST
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Leitsätze
ve18
Planungsgrundsätze
A. Der Kanton erfasst flächendeckend belastete Be-triebs-, Unfall- und Ablagerungsstandorte, auf denen der Verdacht und die Bestätigung auf ein Vorkommen von umweltgefährdenden Stoffen besteht.
B. Sämtliche Standorte, bei denen feststeht oder bei denen mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie belastet sind, werden in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Die Informationen im Kataster werden fortwährend ergänzt und aktualisiert.
C. Bei Bauvorhaben, bei denen mit belastetem Aushub gerechnet werden muss, wird mit Auflagen sichergestellt, dass ein umweltgerechter Umgang mit dem belasteten Material und eine Abfallentsorgung nach der eidg. Abfallverordnung (VVEA) stattfindet (Aushub- und Entsorgungskonzept). In begründeten Fällen wird eine Untersuchung des Untergrundes vor Baubeginn angeordnet (Detailuntersuchung) oder eine vor Baubeginn durchzuführende baubedingte Gefährdungsabschätzung verlangt, die abklären soll, inwiefern für das geplante Vorhaben die Einhaltung von Art. 3 Altlastenverordnung vorgesehen ist und die Umwelt geschützt werden soll.
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