Entsendung in die Schweiz
Informationen für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden
Was ist eine Entsendung?
Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland schickt Arbeitnehmende in die Schweiz. Diese erledigen einen Auftrag für ein schweizerisches Unternehmen. Der Wohnsitz der entsendeten Person bleibt im Ausland.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
vom 16. Dezember 2005
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
vom 15. August 2018
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
vom 24. Oktober 2007
- Entsendegesetz (EntsG)
vom 8. Oktober 1999
- Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)
vom 21. Mai 2003
- Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP)
vom 22. Mai 2002
- Verordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV BS)
vom 2. Dezember 2003
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
vom 1. Juni 2002