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Entsendungen von EU/EFTA-Unternehmen

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat und möchten Angestellte in die Schweiz entsenden?

Entsendungen bis zu 8 Einsatztagen

Einsätze sind in den ersten 8 Tagen pro Kalenderjahr nicht melde- oder bewilligungspflichtig. Die 8 Tage gelten pro Unternehmen und pro Person.

Achtung bei Einsätzen in den Branchen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gastgewerbe (inkl. Hotelgewerbe)
  • Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten
  • Überwachungs- und Sicherheitsdienst
  • Reisendengewerbe (Ausnahme: Messen und Zirkusse)
  • Erotikgewerbe

gilt eine Meldepflicht ab dem ersten Tag.

Achtung

Drittstaatsangehörige, die nicht seit mindestens 12 Monaten im EU/EFTA-Arbeitsmarkt integriert sind.


Entsendungen von 9 bis zu 90 Tagen

Einsätze die maximal 90 Tage dauern, brauchen keine Bewilligung. Es besteht lediglich eine Meldepflicht der Arbeitgebenden.


Entsendungen über 90 Tagen

Für Einsätze von mehr als 90 Tage brauchen Sie eine Bewilligung.

Weitere Informationen



Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Arbeitsbeziehungen Meldeverfahren

Telefonische Beratung: Mo - Do: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Fr: 9.00 - 11.00 Uhr


Arbeitsbeziehungen Arbeitsbewilligungen

Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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