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Praktika


Praktika von Angehörigen eines EU/EFTA-Staates

Praktika bei einem Unternehmen in der Schweiz

Praktika bei Unternehmen mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat, mit Entsendung in Schweiz


Praktika von Angehörigen eines Drittstaates

Angehörige eines Drittstaats (nicht EU/EFTA), brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung. 

Arbeitsbewilligungen sind nur für konzerninterne oder universitäre Pflichtpraktika möglich. 

Der Antrag erfolgt über einer der Studierendenorganisationen IAESTE oder AIESEC.

Studierendenorganisationen


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Kontakt

Arbeitsbeziehungen

Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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