Praktika
Praktika von Angehörigen eines EU/EFTA-Staates
Praktika bei einem Unternehmen in der Schweiz
Praktika bei Unternehmen mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat, mit Entsendung in Schweiz
Praktika von Angehörigen eines Drittstaates
Angehörige eines Drittstaats (nicht EU/EFTA), brauchen Sie eine Arbeitsbewilligung.
Arbeitsbewilligungen sind nur für konzerninterne oder universitäre Pflichtpraktika möglich.
Der Antrag erfolgt über einer der Studierendenorganisationen IAESTE oder AIESEC.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Formulare
- Grundlagen zur Arbeitsmarktzulassung (SECO)
- Mehr Informationen zu Einreise und Aufenthalt
Für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz gibt es aus migrationsrechtlicher Sicht ein paar allgemeine Grundsätze, je nach Zweck des Aufenthaltes und der Staatsangehörigkeit gibt es jedoch unterschiedliche Regeln. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen und spezifische Regelungen.
Kontakt
Arbeitsbeziehungen
Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung:
9.00 - 11.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
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Utengasse 364058 Basel