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Beiträge für Gebäude

Hier sind alle Fördergegenstände im Bereich Gebäude aufgeführt. Bei jedem Fördergegenstand finden Sie Angaben zur Höhe der Förderbeiträge.

Rahmenbedingungen für alle Förderbeitragsgesuche

Gesuche immer vor Baubeginn einreichen

Damit ein Antrag auf Förderbeiträge berücksichtigt werden kann, muss dieser in jedem Fall vor Baubeginn eingereicht werden. 

Weitere Rahmenbedingungen

Wichtige Informationen für Ihr Gesuch


Einzelbauteilsanierung

Eine gute Wärmedämmung senkt den Bedarf an Heizenergie nachhaltig, steigert den Wert eines Gebäudes und führt zu mehr Wohnkomfort.

Die Sanierung einzelner Teile der Gebäudehülle wird mit Beiträgen für Einzelbauteilsanierungen unterstützt.

In der Wegleitung Förderung Dämmmassnahmen finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Einzelbauteilsanierungen.

Beitragssätze pro Quadratmeter sanierte Fläche

Sanierte Fläche
Wärmedämmung
Beitragssatz
Wand/ Boden gegen aussen
U ≤ 0.2  W/m2*K
CHF 70.- / m2
Dach
U ≤ 0.2  W/m2*K
CHF 50.- / m2
Wand / Boden gegen Erdreich (bis 2m)
U ≤ 0.20  W/m2*K
CHF 40.- / m2
Wand / Boden gegen Erdreich (tiefer als 2m)
U ≤ 0.25  W/m2*K
CHF 20.- / m2
Fenster
Ug ≤ 0.7  W/m2*K
CHF 50.- / m2
Estrichboden / Kellerdecke
U ≤ 0.25 W/m2*K
CHF 20.- / m2

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum energetischen Sanieren.


Gesamtsanierung

Mit einem rundum sanierten Gebäude kann der Energieverbrauch um die Hälfte oder mehr gesenkt werden - eine sinnvolle Investition für die Zukunft. Gesamtsanierungen werden mit namhaften Beiträgen unterstützt. Nach dem Motto «Einmal, dafür richtig» sparen Sie Geld durch die Bündelung der Arbeitsschritte. Es ist aber auch möglich, in Etappen zu sanieren. Zusätzlich zu den Beiträgen für Einzelbauteile erhalten Sie bei einer Gesamtsanierung einen Bonus, der den Förderbeitrag im besten Fall verdreifacht.

Beitragssätze Gesamtsanierung

Massnahmen
Beitragssatz
Stufe 1: Sanierung erreicht GEAK Stufe B
CHF 25.-
Stufe 2: Sanierung erreicht GEAK Stufe A
CHF 50.-

Vorgehen

Wählen Sie auf der Website www.geak.ch einen GEAK-Experten aus. Damit das Vorhaben gelingt, planen Sie zusammen mit einem Planungs- resp. Architekturbüro möglichst weitgehend den Umfang und die Details des Gesamtsanierungsprojekts.

Beantragen Sie vor Baubeginn die Förderbeiträge für die Einzelbauteilsanierung wie zuvor beschrieben. Der Antrag für die Gesamtsanierung kann gleichzeitig erfolgen oder zu einem späteren Zeitpunkt mit einem separaten Antrag.

Eine Gesamtsanierung ist meist ein umfangreiches Vorhaben, das in der Regel baubewilligungspflichtig ist. Das Gelingen beruht sehr wesentlich auf dem Beizug von Fachleuten, die einerseits die Bedingungen der kantonalen Behörden kennen, andererseits aber auch mit den Bedingungen und einzuhaltenden Fristen des Förderprogramms vertraut sind.

Bitte beachten Sie:

  • Denken Sie daran, den GEAK nach Abschluss der Sanierung aktualisieren zu lassen (Verbesserung auf Stufe B oder A) und ihn zusammen mit den Abschlussdokumenten einzureichen.
  • Erhalten Sie Förderbeiträge über 10'000 Franken, sind Sie verpflichtet, einen GEAK Plus erstellen zu lassen. 
  • Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat sind ebenfalls förderbeitragsberechtigt. 

Über den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK erfahren Sie mehr über die folgenden Links. Profitieren Sie von den aktuellen Aktionen!


Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat

Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat sind ebenfalls förderbeitragsberechtigt.

Beitragssätze Minergie

Erreichter Standard
EFH
MFH
Nicht-Wohnbau
Minergie (-A)
CHF 100.- / m2 EBF
CHF 60.- / m2 EBF
CHF 40.- / m2 EBF
Minergie P (-A)
CHF 155.- / m2 EBF
CHF 90.- / m2 EBF
CHF 65.- / m2 EBF
Zusatzbeitrag ECO
CHF 5.- / m2 EBF
CHF 5 / m2 EBF
CHF 5.- / m2 EBF
EBF = Energiebezugsfläche
 
 
 

Bitte beachten Sie:

  • Eine Kombination von Förderbeiträgen für Gesamtsanierungen und für Einzelbauteile, Einzelanlagen oder eine Sanierung in Etappen ist nicht möglich.

Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Hier finden Sie weitere Informationen.


Neubau

Neubauten, die energetisch über die Anforderungen der Verordnung zum Energiegesetz hinausgehen, sind förderbeitragsberechtigt. Bedingung ist die Einhaltung des Minergie-P- oder Minergie-A-Standards.

Für alle Massnahmen, welche zur Erreichung des geforderten Standards nötig sind, werden keine zusätzlichen Förderbeiträge gewährt.

Beitragssätze Neubau

Massnahmen
Beitragssatz
Für die ersten 1'000 m2 EBF
CHF 100.- / m2
Ab 1'000 m2 EBF
CHF 25.- / m2
Zusatz ECO
CHF 5.- / m2
EBF = Energiebezugsfläche
 

Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Hier finden Sie weitere Informationen.


Kontrollierte Wohnungslüftung

Eine kontrollierte Wohnungslüftung regelt die Frischluftzufuhr einer Wohnung, ohne dass dabei die Fenster geöffnet werden müssen. Dank moderner Geräte lässt sich dabei erheblich Heizenergie sparen.

Die verbrauchte Luft wird automatisch abgeführt und durch frische, über einen Wärmeaustauscher vorgeheizte Aussenluft ersetzt. Damit steigt der Wohnkomfort und unnötige Wärmeverluste durch geöffnete oder gekippte Fenster sind bei Ihnen kein Thema mehr. Schimmelprobleme auch nicht.

Beitragssatz kontrollierte Wohnungslüftung

Massnahmen
Beitragssatz
Pro Wohneinheit
max. CHF 2'400.- (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen)

Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK

Mit dem GEAK Plus werden Schwachstellen an Gebäudehülle und Haustechnik aufgedeckt. Zudem enthält der Bericht verschiedene Varianten, die aufzeigen, mit welchen Massnahmen wie viel Energie eingespart werden kann.

Beitragssatz GEAK Plus

Massnahmen
Beitragssatz
GEAK Plus für EFH
CHF 1‘000.- / Gebäude
GEAK Plus für MFH, Verwaltung, Schule
CHF 1‘500.- / Gebäude

Bitte beachten Sie:

  • Von uns bestätigte Förderbeitragsgesuche für Massnahmen aus dem GEAK Plus sind 5 Jahre gültig.
  • Wird mindestens eine förderberechtigte Massnahme aus dem Bericht umgesetzt, gibt es Förderbeiträge für die förderbeitragsberechtigte Massnahme selbst und für den GEAK Plus.
  • Bei Förderbeiträgen ab CHF 10'000.- (für Dach, Wand, Boden gegen aussen und mehr als 2 m im Erdreich sowie PV-Anlagen) muss ein GEAK Plus erstellt und dem Gesuch beigelegt werden. Kann für einen Gebäudetyp kein GEAK Plus erstellt werden, muss eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE vorgelegt werden.

Über den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK erfahren Sie mehr über die folgenden Links.


Gesuch stellen

Im Online-Gesuchsportal erfassen Sie Ihren Antrag um Förderbeiträge.


Kontakt

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Spiegelgasse 15
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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