Ombudsstelle
Die Ombudsstelle vermittelt bei Konflikten zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt und überprüft, ob die Verwaltung korrekt gehandelt hat. Unsere Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Wer wir sind, was wir tun
Wer mit der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt in Konflikt steht oder sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich an die Ombudsstelle wenden – unabhängig von Wohnsitz, Alter und Nationalität.
Auch Angestellte des Kantons können sich bei arbeitsrechtlichen Problemen und Meldungen von Missständen an die Ombudsstelle wenden.
Die Ombudsstelle ist unabhängig von der kantonalen Verwaltung, die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Informationen zu unserem Team finden Sie hier.
Die Ombudsstelle Basel-Stadt nimmt mehrere Aufgaben wahr: Sie überprüft die Verwaltung, vermittelt in Konflikten, deckt Missstände auf (Whistleblowing), berät und informiert.
Jahresberichte der Ombudsstelle Basel-Stadt
Die Jahresberichte geben Einblick in den Alltag der Ombudsstelle. Sie finden Fallbeispiele, statistische Zahlen und einen thematischen Überblick über das entsprechende Jahr.
Wie wir vorgehen:
In einem ersten Schritt besprechen wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch. Wir sind dabei der Schweigepflicht unterstellt und behandeln Ihr Anliegen vertraulich und diskret.
Die weiteren Schritte ergeben sich aus dem Erstgespräch.
In den meisten Fällen hören wir die Seite der Verwaltung, um uns ein vollständiges Bild machen zu können. Wir überprüfen, ob die Verwaltung rechtmässig und angemessen gehandelt hat.
Dafür erhalten wir von der Verwaltung uneingeschränkte Auskunft sowie Einblick in alle Dokumente, die für den Fall relevant sind.
Je nach Bedarf erteilen wir Ihnen auch Rechtsauskünfte, beraten Sie für Ihr weiteres Vorgehen, intervenieren bei den entsprechenden Behörden oder geben Empfehlungen an die Verwaltung ab.
Wir haben dabei jedoch weder Weisungsbefugnis noch das Recht, Anordnungen zu treffen. Wir können keine Entscheide der Verwaltung aufheben oder abändern. Hat ein:e Klient:in den Rechtsweg beschritten und/oder ein:en Anwalt/Anwältin beigezogen, beendet dies die Tätigkeit der Ombudsstelle in fast allen Fällen.
Zu den Fallbeispielen der Ombudsstelle
Unsere Fallbeispiele zeigen, wie wir in der Praxis vorgehen und welches unsere Handlungsmöglichkeiten sind. Dies ist zwar nur eine kleine Auswahl unserer abgeschlossenen Fälle, sie verdeutlicht jedoch wie vielseitig die Fragen und Probleme sind, bei denen die Ombudsstelle helfen kann.
Rechtliche Grundlagen:
Die rechtliche Verankerung der Ombudsstelle findet sich in der Verfassung des Kantons Basel-Stadt (Stand 23. März 2005) unter Kapitel VI. Kantonale Behörden, 5. Ombudsstelle, § 118 und im Gesetz betreffend Beschwerdewesen (Ombudsgesetz).
Ombudsgesetz Deutsch
Auf Anfrage kann das Ombudsgesetz auch in folgenden Sprachen abgegeben werden: Französisch, Italienisch, Spanisch, Englisch, Albanisch, Serbisch, Türkisch.
Im Zweifelsfall gilt jedoch nur der Originaltext in deutscher Sprache vom 13. März 1986 (Stand 1. April 2017).
Gesetz betreffend die Beauftragte/den Beauftragten für das Beschwerdewesen (Ombudsfrau / Ombudsmann) des Kantons Basel-Stadt (Ombudsgesetz)
Ethikkodex:
Die parlamentarischen Ombudsstellen der Schweiz (www.ombudsstellen.ch) orientieren sich für ihre Arbeit an den ethischen Richtlinien, die sie im so genannten "Ethikkodex" formuliert haben. Sie finden ihn hier.
Ethikkodex der parlamentarischen Ombudsstellen der Schweiz
Ethikkodex Kurzversion (DE) Ethikkodex ausführliche Version (DE)Wen wir beraten
An die Ombudsstelle können sich Alle wenden, die sich in einem Konflikt mit der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt befinden.
Wohnsitz, Alter und Nationalität spielen dabei keine Rolle.
Kantonsangestellte, die arbeitsrechtliche Probleme haben oder Missstände am Arbeitsplatz melden möchten, können sich ebenfalls an die Ombudsstelle wenden.
Nicht zuständig ist die Ombudsstelle für Konflikte mit den Gemeinden Riehen und Bettingen, mit dem Parlament, mit Gerichten, mit Religionsgemeinschaften, sowie für Konflikte mit privatrechtlichen Stellen (Krankenkassen, Telekommunikationsfirmen, etc). In diesen Fällen verweisen wir Sie gerne an die richtige Anlaufstelle.
Wie Sie vorgehen:
Es ist ganz einfach, sich mit einem Anliegen an die Ombudsstelle zu wenden: Sie können uns anrufen, ein E-Mail senden oder uns per Post einen Brief zustellen lassen.
Gespräche können nur nach Terminvereinbarung stattfinden. Öffentliche Sprechstunden haben wir nicht.
Im persönlichen Gespräch haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsfrau oder dem Ombudsmann Ihr Anliegen detailliert zu schildern. Bitte nehmen Sie alle relevanten Dokumente mit. Das weitere Vorgehen stimmen wir danach mit Ihnen ab. Wir unternehmen nichts ohne Ihre Einwilligung.
Weitere Anlaufstellen
Die Ombudsstelle Basel-Stadt ist nur bei Konflikten mit der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt zuständig.
Weitere Beschwerdestellen in Basel-Stadt, Ombudsstellen in der Schweiz und Europäische Ombudsstellen
Whistleblowing
Die Ombudsstelle ist zuständig für Whistleblowing in der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt. Mitarbeitende sind berechtigt, Missstände in ihrem beruflichen Umfeld an die Ombudsstelle zu melden. Oberstes Gebot dabei ist die Wahrung der Anonymität der Whistleblower:innen.
Wie kann ich vorgehen?
Sie wollen einen Missstand im Arbeitsumfeld der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt melden? Das Merkblatt beschreibt, wie sie vorgehen können.
Medienberichte zur Ombudsstelle
Alle Medienberichte zur Ombudsstelle seit 2022.
Volontariatsstelle
Die Ombudsstelle bietet jeweils ein juristisches Volontariat 100 % an.
Nächste Möglichkeit: ab 1.04.2026,
Dauer: 6-9 Monate (9 Monate sind ideal)
Stellenbeschrieb, Anforderungen, Kontakt
Volontariat bei der Ombudsstelle - StellenbeschriebKontakt
Ombudsstelle
Öffnungszeiten
061 261 60 50
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr
Gesprächstermine nach Vereinbarung