Bewilligungen Schlacht- und Zerlegebetriebe
Betriebe, in denen Tiere für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden sollen, benötigen eine Bewilligung des Veterinäramtes.
Die Gesetzgebung gibt die Tiergattungen vor, welche für die Produktion von Lebensmitteln erlaubt sind. Zudem regelt diese genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Bewilligung erteilt werden kann. Folgenden Aspekten ist insbesondere Aufmerksamkeit zu schenken:
- bauliche Voraussetzungen
- betriebliche Voraussetzungen
- ein dem Betrieb angepasstes Selbstkontrollkonzept
Damit das Veterinäramt eine Bewilligungsinspektion in Erwägung ziehen kann, müssen diese Informationen vollständig vorliegen sowie auch die geplante Schlachtkapazität. Unvollständig eingereichte Antragsformulare werden nicht bearbeitet.
Erst nach der Durchführung einer Erstinspektion kann eine Bewilligung erteilt und der Betrieb auf Bundesebene registriert werden. Die Bewilligung ist kostenpflichtig.
Liegt erst eine Bewilligung vor, werden in regelmässigen Abständen Inspektionen durchgeführt, um die Qualität des Produktes auch weiterhin zu gewährleisten.
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr