Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren: Planvorlage der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB): Erneuerung Bahnstromanlage MP2897 Bauhinweglein
Basel, 28. Mai 2025
Bau- und Nutzungsgesuch auf Allmend - Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren: Planvorlage der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB): Erneuerung Bahnstromanlage MP2897 Bauhinweglein
Ortsbezeichnung
Bauhinweglein Haltestelle MParc bis Münchensteinerstr.
Angaben zum Projekt
Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen die Erneuerung der Fahrleitungsanlage (Fahrdraht, Tragwerke, Stützpunkte, Einspeisung, Masten, Fundamente etc.) von der Haltestelle MParc bis zur Haltestelle Münchensteinerstrasse. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Gesuchsteller
Basler Verkehrs-Betriebe BVB
Angaben zur Auflage
Die Gesuchsunterlagen können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden.
Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00–12.00 und 13.15–17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Verfahren
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Aussteckung
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.). Für ausführlichere Angaben wird auf den in den Planunterlagen enthaltenen Aussteckungsplan verwiesen.
Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Land- und Rechtserwerb
Für die Realisierung des Bauvorhabens ist Land- und Rechtserwerb erforderlich. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.06.2025
Kontaktstelle
Bundesamt für Verkehr BAV
3003 Bern
Standort: Mühlestr. 6, 3063 Ittigen
Ansprechsperson:
Giulia Falone, +41 58 465 06 35
giulia.falone@bav.admin.ch
Auflagedokumente
Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!
Allmendverwaltung (AV)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr