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Erdbebenvorsorge – Massnahmen des Kantons

Der Kanton Basel-Stadt ergreift und fördert verschiedene Massnahmen, um das Risiko eines Erdbebens zu senken. So kann er die Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft im Kanton Basel-Stadt minimieren.

Koordination und Zusammenarbeit

Verschiedene Dienststellen in der kantonalen Verwaltung nehmen Massnahmen im Bereich der Erdbebenprävention und -vorsorge wahr. Die Fachstelle für Gefahrenprävention im Kantonalen Laboratorium stellt die Koordination der Aufgaben und die Vernetzung innerhalb des Kantons sowie mit Stellen des Bundes, der Wissenschaft und der Industrie sicher. Damit hat der Kanton Basel-Stadt eine Koordinationsstelle für Erdbebenprävention und -vorsorge.

Samuel Mock

Fachstelle Gefahrenprävention
Kantonales Laboratorium Fachstelle Gefahrenprävention Kannenfeldstrasse 2 4056 Basel

Grundlagen und Überwachung

Die Stärke und die Dauer eines Erdbebens an der Oberfläche hängen stark von den Eigenschaften des lokalen geologischen Untergrundes ab. Die Folgen eines Erdbebens unterscheiden sich deshalb von Standort zu Standort. 

Erdbebenmikrozonierung

Mit der Karte der Erdbebenmikrozonierung stellen wir eine Grundlage zur Verfügung, welche diese lokalen Effekte berücksichtigt. Fachpersonen müssen diese Informationen verwenden, um die Erdbebenkräfte an einem bestimmten Standort zu bestimmen. Damit berechnen sie die Erdbebentüchtigkeit eines geplanten oder bestehenden Gebäudes.

Seismisches Messnetz

In der Schweiz ist der Schweizerische Erdbebendienst an der ETH Zürich zuständig für die Grundüberwachung von Erdbeben. Er betreibt ein schweizweites Messnetz zur Aufzeichnung von Erdbeben. Die Daten helfen, die Bevölkerung und die Behörden sofort über den Ort und die Stärke eines Erdbebens zu informieren. Im Auftrag des Kantons betreibt der Schweizerische Erdbebendienst zusätzliche Messstationen im Kanton Basel-Stadt. Mit den bereits vorhandenen Stationen findet eine sehr dichte und stetige Überwachung der Erdbebenaktivität in der Region Basel statt.

Erdbebenrisikomodell

Ein schweres Erdbeben gehört zu den 5 grössten Risiken der Schweiz. Dies zeigt die nationale Risikoanalyse des Bundesamts für Bevölkerungsschutz. Für den Kanton Basel-Stadt wird ein schweres Erdbeben als ein Top-Risiko bewertet. Seit 2025 besitzen wir ein hochaufgelöstes kantonales Erdbebenrisikomodell. Mit diesem können Erdbebenrisiken für den Kanton abgeschätzt werden. Mit Hilfe von spezifischen Erdbebenszenarien können die möglichen Opfer und Schäden beziffert werden. Diese Zahlen bieten eine wichtige Grundlage für die Kantonale Katastrophenvorsorge.

Mit dem nationalen Erdbebenrisikomodell besteht auch auf gesamtschweizerischer Ebene ein gut zugängliches und gut abgestütztes Instrument.

Samuel Mock

Fachstelle Gefahrenprävention

Erdbebenschutz der Gebäude im Kanton Basel-Stadt

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat sorgt für das Einhalten der kantonalen Baugesetzgebung. Diese fordert, dass alle Bauten und Anlagen nach den Anforderungen der Normen für das erdbebengerechte Bauen erstellt und unterhalten werden, um die Sicherheit vor Erdbeben zu gewährleisten. 

Erhöhter Schutz für besonders wichtige Infrastruktur

Nicht alle Gebäude müssen die gleichen Anforderungen an die Erdbebensicherheit erfüllen. Es gibt Gebäude und Bauwerke, die nach einem grösseren Erdbeben stehen bleiben und weiterhin funktionieren müssen. Beispiele sind Spitäler, Gebäude der Blaulichtorganisationen oder Bauwerke zur Versorgung des Kantons mit Strom oder Wasser. Diese lebenswichtigen Einrichtungen bezeichnet der Regierungsrat. Sie müssen höhere Anforderungen an die Erdbebensicherheit erfüllen.

Samuel Mock

Fachstelle Gefahrenprävention

Vorbereitung auf den Ernstfall

Bei einem grösseren Erdbeben kommt die Kantonale Krisenorganisation Basel-Stadt (KKO) zum Einsatz. Sie trifft Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlage. Um ein Erdbeben möglichst gut bewältigen zu können, trifft sie die dazu nötigen Vorbereitungsmassnahmen.

Sicherheit von Anlagen

Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen, die bei einem Störfall die Bevölkerung oder die Umwelt schwer schädigen können, müssen erhöhte Anforderungen an die Erdbebensicherheit erfüllen. Im Rahmen des Vollzugs der Störfallverordnung kontrolliert die Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit im Kantonalen Laboratorium, ob diese Betriebe ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und entsprechende Massnahmen umsetzen.

Betreiberinnen und Betreiber von Geothermieanlagen, welche Erdbeben induzieren können, müssen die zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt notwendigen Massnahmen treffen und umsetzen. Die Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit im Kantonalen Laboratorium kontrolliert das eigenverantwortliche Handeln der Betriebe.

Samuel Mock

Fachstelle Gefahrenprävention

Für dieses Thema zuständig

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