Heiraten: Ja oder nein?
Sie sind mit einer Person zusammen. Vielleicht wollen Sie auch eine Familie gründen. Sie fragen sich: Sollen wir heiraten oder nicht? Was ist der Unterschied zwischen Ehe und Konkubinat? Was sind die Vorteile und Nachteile? Hier finden Sie wichtige Infos.

Kurz erklärt
Ehe
Zwei Menschen wollen heiraten? Dann machen sie dafür einen Termin beim Zivilstandsamt. Das Zivilstandsamt bestätigt: Die beiden Menschen sind verheiratet.
Konkubinat
Zwei Menschen sind nicht verheiratet. Aber sie leben zusammen. Und sie wollen längere Zeit zusammenbleiben.
Partnerperson
Damit meinen wir Sie oder die Person, mit der Sie zusammenleben.
Eine Partnerperson kann eine Frau oder ein Mann sein. Sie kann auch ein weiteres Geschlecht haben.
Gesetze
Zwei Menschen leben zusammen? Dann müssen sie sich an bestimmte Gesetze halten. Die Gesetze stehen in verschiedenen Gesetzbüchern.
Wo finden Sie die Gesetze in den Gesetzbüchern? Das schreiben wir in die Antworten.
Zum Beispiel so:
📖 ZGB: Artikel 111 und 114
📖 OR: Artikel 266m
Allgemeines
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
Welche Gesetze gibt es? | Es gibt Gesetze für die Ehe. Die Gesetze stehen in zwei Gesetzbüchern: Bundesverfassung: Hier steht das Recht für die Ehe im Artikel 14. Zivilgesetzbuch ZGB: Hier stehen Gesetze für die Ehe ab Artikel 90. | Es gibt kein Gesetz für das Konkubinat. |
Wer kann Partnerperson sein? | Zwei erwachsene Menschen können heiraten. Es ist egal, welches Geschlecht Sie beide haben. Sie können dasselbe Geschlecht oder ein anderes Geschlecht haben. | Zwei erwachsene Menschen können im Konkubinat leben. Es ist egal, welches Geschlecht Sie beide haben. Sie können dasselbe Geschlecht oder ein anderes Geschlecht haben. |
Wann beginnt die Ehe oder das Konkubinat? | Sie machen einen Termin beim Zivilstandsamt. Dort unterschreiben Sie ein Papier. Zwei Menschen müssen dabei sein. Die Menschen heissen «Trauzeug:innen». | Es gibt keine Regeln. Sie ziehen einfach zusammen. |
Wann endet die Ehe oder das Konkubinat? | Sie trennen sich einfach. | |
Wie ist mein Personenstand? | Nach der Hochzeit Ihr Personenstand ist «verheiratet». Nach der Scheidung Ihr Personenstand ist «geschieden». Ihre Partnerperson stirbt Ihr Personenstand ist «verwitwet». | Ihr Personenstand ändert sich nicht. |
Welchen Nachnamen können wir haben? | In der Schweiz können Sie nach der Heirat Ihren Namen behalten. Das kann der Nachname sein, den Sie seit Ihrer Geburt haben. Es kann auch der Nachname oder ein Doppelname sein, den Sie aus einer früheren Ehe haben. Sie können auch den Namen Ihrer Partnerperson als gemeinsamen Familiennamen wählen. Bei einer Scheidung Nach der Scheidung können Sie jederzeit wieder Ihren früheren Namen annehmen. Dazu machen Sie ein Gesuch an das Zivilstandsamt. Ihre Ex-Partnerperson kann Sie aber nicht dazu zwingen, Ihren Namen zu wechseln. | Ihr Nachname ändert sich nicht. |
Rechtliche Regeln
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
Müssen wir einander helfen? | Durch die Ehe werden Sie zu einer Gemeinschaft vor dem Gesetz. Sie sind gegenseitig füreinander verantwortlich und sorgen zusammen für die Kinder. Ihre Partnerperson ist in Not? Dann müssen Sie helfen und für sie sorgen. Sie können bezahlten Urlaub bekommen: pro Notfall höchstens 3 Tage, insgesamt höchstens 10 Tage im Jahr. | Sie müssen einander nicht helfen. Ihre Partnerperson ist in Not und Sie betreuen Ihre Partnerperson? Dann können Sie bezahlten Urlaub bekommen: pro Notfall höchstens 3 Tage, insgesamt höchstens 10 Tage im Jahr. |
Wie müssen wir die Familie unterstützen? | Sie müssen gemeinsam für Ihre Familie sorgen. So helfen Sie zum Beispiel 📖 ZGB: Artikel 163 und Artikel 173 Sie lassen sich scheiden Während der Trennung oder Scheidung müssen Sie weiterhin füreinander oder für die Kinder sorgen. Nach der Scheidung müssen Sie weiter für die gemeinsamen Kinder sorgen. Manchmal müssen Sie auch für die Ex-Partner:in sorgen. | Sie müssen nicht füreinander sorgen. Sie haben gemeinsame Kinder? Dann müssen Sie Geld für die Kinder zahlen. Sie trennen sich Sie müssen nur für die gemeinsamen Kinder sorgen. |
Wann bekomme ich Geld von meiner Partnerperson? | Sie arbeiten in Haushalt und Familie Ihre Partnerperson muss Ihnen regelmässig genügend Geld zahlen: Sie dürfen selbst bestimmen, wofür Sie das Geld benutzen. Sie arbeiten im Unternehmen Ihrer Partnerperson Sie arbeiten dort mehr, als Sie eigentlich müssen? Dann muss Ihre Partnerperson Ihnen dafür genügend Geld zahlen. | Sie arbeiten in Haushalt und Familie Ihre Partnerperson muss Ihnen kein Geld zahlen. Sie arbeiten im Unternehmen Ihrer Partnerperson ✓ Sie können einen Arbeitsvertrag abschliessen. |
Was müssen wir uns erzählen? | Sie haben eine gegenseitige Auskunftspflicht. Das bedeutet: Sie müssen einander bestimmte Sachen erzählen. Das müssen Sie sich erzählen: ✓ So können Sie sich noch mehr absichern | Sie haben keine Auskunftspflicht. Das bedeutet: Sie müssen einander nichts von sich erzählen. In manchen Situationen kann es helfen, wenn Sie Informationen über die andere Person haben. Zum Beispiel: Ihre Partnerperson hat einen Unfall oder eine Krankheit und Sie müssen Dinge regeln. ✓ So können Sie sich absichern |
Gemeinsame Mietwohnung: Welche Regeln gibt es? | Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben Ihre Wohnung ist eine Familienwohnung. Deshalb haften Sie beide für die Miete. Das bedeutet: Sie sind beide für die Miete verantwortlich. Sie wollen den Mietvertrag kündigen? Dann müssen Sie beide einverstanden sein. Nur eine Person hat den Mietvertrag unterschrieben Auch dann müssen Sie beide einverstanden sein. | Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben Dann haften Sie beide für die Miete. Das bedeutet: Sie sind beide für die Miete verantwortlich. Sie wollen den Mietvertrag kündigen? Dann müssen Sie beide einverstanden sein. Nur eine Person hat den Mietvertrag unterschrieben Dann haftet diese Person für die Miete. Das heisst: Die Person ist für die Miete verantwortlich. Aber die andere Person ist nicht geschützt. Das heisst: Sie muss ausziehen, wenn die andere Person das will. ✓ So können Sie sich schützen: Sie unterschreiben beide den Mietvertrag. |
Gemeinsame eigene Wohnung: Welche Regeln gibt es? | Sie dürfen die Wohnung nicht alleine verkaufen. Ihre Partnerperson muss einverstanden sein. | Die Wohnung gehört nur einer Person Dann ist die andere Person nicht geschützt. ✓ So schützen Sie sich: Sie machen einen Mietvertrag. Dann ist eine Person Mieter:in. Und die andere Person ist Vermieter:in. Die Wohnung gehört beiden Personen Dann kann jede Person ihren Anteil verkaufen. ✓ Sie können einen Vertrag machen: Keine Person darf ihren Anteil verkaufen. Oder Sie schreiben Regeln für den Verkauf in den Vertrag. |
Häusliche Gewalt: Was passiert, wenn meine Partnerperson gewalttätig ist? | Eine Person ist gewalttätig Dann kann die Person aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesen werden. Das bedeutet: Die Person darf nicht mehr in der Wohnung wohnen. Und sie darf die Wohnung nicht mehr betreten. | Eine Person ist gewalttätig Dann kann die Person aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesen werden. Das bedeutet: Die Person darf nicht mehr in der Wohnung wohnen. Und sie darf die Wohnung nicht mehr betreten. |
Darf ich meine Partnerperson vertreten? | Sie dürfen füreinander alles machen, was für Ihr alltägliches Leben nötig ist. Eine Person kann nicht mehr selbst entscheiden Dann dürfen Sie für Ihre Partnerperson weitere Dinge regeln: Eine Person kann nicht mehr selbst über medizinische Massnahmen entscheiden Dann dürfen Sie einander vertreten. Es gibt Ausnahmen. Dann dürfen Sie einander nicht vertreten: | Sie dürfen einander rechtlich nicht überall vertreten. Eine Person kann nicht mehr selbst über medizinische Massnahmen entscheiden Dann dürfen Sie einander vertreten. Es gibt Ausnahmen. Dann dürfen Sie einander nicht vertreten: |
So können Sie sich weiter absichern ✓ Sie machen Vollmachten bei Ihren Banken, bei der Post und den Versicherungen. ✓ Sie machen einen Vorsorgeauftrag: Darin schreiben Sie, wie Sie sich bei einem Unfall oder bei Krankheit vertreten dürfen. Zum Beispiel: ✓ Sie machen eine Patient:innenverfügung: Sie schreiben, was nach Unfall oder Krankheit passieren soll. Zum Beispiel: | So können Sie sich weiter absichern ✓ Sie machen Vollmachten bei Ihren Banken, bei der Post und den Versicherungen. ✓ Sie machen einen Vorsorgeauftrag: Darin schreiben Sie, wie Sie sich bei einem Unfall oder bei Krankheit vertreten dürfen. Zum Beispiel: ✓ Sie machen eine Patient:innenverfügung: Sie schreiben, was nach Unfall oder Krankheit passieren soll. Zum Beispiel: |
Finanzen
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
Wem gehört was? Wer besitzt das Vermögen? Wie teilen wir den Besitz, wenn wir uns trennen oder eine Person stirbt? Was gehört nicht dazu? AHV, Pensionskasse und Unterhalt bei Trennung oder Scheidung gehören nicht zum Güterrecht. | In der Ehe gilt das Güterrecht. Es gibt verschiedene Güterstände. Ein «Güterstand» ist die Art, wie Sie Ihren Besitz regeln: • Errungenschaftsbeteiligung | Beim Konkubinat ändert sich am Vermögen nichts. Beide Personen behalten das, was ihnen gehört. ✓ Sie kaufen etwas gemeinsam? Dann können Sie das mit einem Konkubinatsvertrag regeln. Sie trennen sich • Dann teilen Sie Ihr gemeinsames Eigentum auf. |
Wem gehört was bei einer Errungenschaftsbeteiligung? | Errungenschaftsbeteiligung Sie haben keinen anderen Vertrag gemacht? Dann gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet: Sie teilen sich Ihre Errungenschaft. Jede Person hat Eigengut. Das ist zum Beispiel Eigengut: • Das Geld und der Besitz, die eine Person schon vor der Ehe hatte. Sie lassen sich scheiden Dann rechnet man Ihre beiden Errungenschaften zusammen. Man rechnet zum Beispiel alles zusammen, was Sie während der Ehe verdient haben. Sie haben während der Ehe einen Gewinn gemacht? Dann bekommt jede Person die Hälfte von der Errungenschaft. | Bei einem Konkubinat gibt es keine Errungenschaftsbeteiligung. |
Wem gehört was bei einer Gütergemeinschaft? | Gütergemeinschaft Hier gibt es zwei Arten von Eigentum: 1. Eigengut: Das sind Gegenstände, die Sie persönlich brauchen. 2. Gesamtgut: Das ist Ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen. Dazu gehört auch das Vermögen, das Sie jeweils schon vor der Ehe hatten. Über das Gesamtgut dürfen Sie nur zusammen bestimmen. Das bedeutet: Eine Person darf nicht alleine über das Gesamtgut entscheiden. Für die Gütergemeinschaft brauchen Sie einen Ehevertrag. Ein Notar muss den Ehevertrag unterschreiben. Darin schreiben Sie genau: • Was gehört zum Eigengut und was zum Gesamtgut? Ihre Partnerperson bringt viel Vermögen mit in die Ehe? Dann ist eine Gütergemeinschaft gut für Sie, weil das Gesamtgut grösser ist. Sie lassen sich scheiden Dann behält jede Person ihr Eigengut. Eine Person hat während der Ehe etwas geerbt? Dann gehört das auch zum Eigengut. Sie teilen das Gesamtgut. Man rechnet das Gesamtgut bis zum Tag, an dem Sie den Antrag für die Scheidung stellen. | Bei einem Konkubinat gibt es keine Gütergemeinschaft. |
Wem gehört was bei einer Gütertrennung? | Gütertrennung Ihr Besitz bleibt während der Ehe getrennt. Sie brauchen dafür einen Ehevertrag. Ein Notar muss den Ehevertrag unterschreiben. Sie lassen sich scheiden Dann behält jede Person ihr Geld und Eigentum. | Bei einem Konkubinat gibt es keine Gütertrennung. |
Was bekomme ich, wenn meine Partnerperson stirbt? | Eine Person stirbt? Dann gilt das Erbrecht. Der Güterstand bestimmt, wie viel Vermögen die andere Person erbt: ✓ Sie können ein Testament oder einen Erbvertrag machen. | Eine Person stirbt?Dann erbt die andere Person nichts. ✓ Sie können ein Testament oder einen Erbvertrag machen. Mehr Informationen finden Sie unter «Wer erbt wie viel?». |
Wer erbt wie viel? Eine Person stirbt? Dann gibt es genaue Regeln, welche Personen den Besitz bekommen. | Das Erbrecht hat Regeln für die Ehe. Sie haben keinen Vertrag gemacht? Dann gelten diese Regeln: Ehe mit Kindern • Die Partnerperson erbt die Hälfte. Ehe ohne Kinder • Die verstorbene Person hat noch Geschwister oder Eltern? Dann erbt die Partnerperson 75 Prozent, also drei Viertel. Die Geschwister oder Eltern erben 25 Prozent, also ein Viertel. ✓ Mit diesen Verträgen kann Ihre Partnerperson mehr erben: Sie können zum Beispiel bestimmen: Ihre Kinder bekommen ihr Erbe erst, wenn Sie beide tot sind. Die Kinder müssen dafür aber über 18 Jahre sein und einen Vertrag unterschreiben. Der Vertrag heisst «Erbverzichtsvertrag». Sie lassen sich scheiden Sie sind geschieden? Dann gilt das Erbrecht nicht mehr. Die andere Person erbt nichts. | Das Erbrecht hat keine Regeln für das Konkubinat. Eine Person stirbt? Dann erbt die Partnerperson nichts, wenn Sie keinen Erbvertrag oder kein Testament gemacht haben. ✓ Mit diesen Verträgen können Sie Ihre Partnerperson schützen: |
Muss ich Steuern für eine Erbschaft bezahlen? | Sie müssen keine oder nur wenig Steuern für eine Erbschaft bezahlen. Es gibt in jedem Kanton andere Regeln dafür. | Das Gesetz sieht Sie und Ihre Partnerperson nicht als Familie. Für das Gesetz sind Sie fremde Personen. Deshalb müssen Sie höhere Steuern für eine Erbschaft bezahlen. Die Steuern sind in jedem Kanton unterschiedlich hoch. Sie hängen auch davon ab, wie lange Sie zusammengewohnt haben. |
Wie bezahlen wir unsere Steuern? | Sie bezahlen Ihre Steuern gemeinsam. Sie machen zusammen nur eine Steuererklärung. Wie hoch sind die Steuern? Wenn Sie beide arbeiten, rechnet man Ihre beiden Einkommen zusammen. Deshalb zahlen Sie oft höhere Steuern als vor der Ehe. Etwa ab dem Jahr 2032 ändert sich das. Jede Person zahlt dann ihre Steuern selbst. Sie zahlen dann meistens weniger Steuern. | Jede Person zahlt ihre Steuern selbst. Jede Person macht eine eigene Steuererklärung. Wie hoch sind die Steuern? Sie zahlen meistens weniger, wenn jede Person einzeln Steuern bezahlt. |
Muss ich die Schulden von meiner Partnerperson zahlen? | Es gibt ein Gesetz für Schulden. Schulden im Alltag müssen Sie beide bezahlen: Schulden im Alltag sind zum Beispiel Miete, Krankenkasse, Kleidung oder Ausgaben im Haushalt. Nur eine Person hat einen Vertrag abgeschlossen, zum Beispiel einen Mietvertrag? Dann müssen trotzdem beide die Schulden bezahlen. Ausnahme Eine Person macht alleine Schulden? Die Person macht zum Beispiel Schulden für ein Auto. Oder die Person nimmt einen Kredit auf. Dann muss die Person die Schulden selbst bezahlen. | Es gibt kein Gesetz für Schulden. Aber Sie können einen Vertrag gemeinsam unterschreiben, zum Beispiel einen Leasingvertrag oder Mietvertrag. |
Bürgerrecht, Familiennachzug
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
Bürgerrecht: Kann ich einfacher den Schweizer Pass bekommen? | Eine Partnerperson ist Schweizer:in Dann kann die andere Person einfacher den Schweizer Pass bekommen (erleichterte Einbürgerung). Das ist wichtig • Die Person muss mindestens 5 Jahre in der Schweiz gelebt haben. • Sie müssen seit mindestens 3 Jahren verheiratet sein. | Eine Partnerperson ist Schweizer:in Es ändert sich nichts. Sie bekommen den Schweizer Pass nicht einfacher. |
Familiennachzug: Darf ich zu meiner Partnerperson in die Schweiz ziehen? | Für Ehepaare gilt der Familiennachzug Eine Partnerperson lebt noch im Ausland? Dann darf sie vielleicht im Rahmen vom Familiennachzug in die Schweiz ziehen. Aber es gibt bestimmte Regeln dafür. Was gilt bei Ihnen? Fragen Sie die Behörde oder eine Beratungsstelle. Sie lassen sich scheiden Ausweis C: Mit einem Ausweis C dürfen Sie auch nach der Scheidung in der Schweiz bleiben. Ausweis B: Sie haben den Ausweis B durch Familiennachzug bekommen? Dann müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, damit Sie nach der Scheidung in der Schweiz bleiben können. Fragen Sie die Behörde oder eine Beratungsstelle. Eine Person stirbt Ausweis C: Mit einem Ausweis C dürfen Sie auch nach dem Tod der Partnerperson in der Schweiz bleiben. Ausweis B: Sie haben den Ausweis B durch Familiennachzug bekommen? Dann müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, damit Sie nach dem Tod Ihrer Partnerperson in der Schweiz bleiben können. Fragen Sie die Behörde oder eine Beratungsstelle. | Für Konkubinatspaare gilt der Familiennachzug nicht Sie oder Ihre Partnerperson lebt noch im Ausland? Dann dürfen Sie nicht im Rahmen vom Familiennachzug in die Schweiz ziehen. Vielleicht können Sie oder Ihre Partnerperson auch ohne Familiennachzug in die Schweiz ziehen. Für jedes Land gibt es andere Regeln. Was gilt bei Ihnen? Fragen Sie die Behörde oder eine Beratungsstelle. |
Sie haben noch weitere Fragen?
- Migrationsamt
Für alle Fragen rund um Familiennachzug, Einreisen und Einbürgerung.
- Freiplatzaktion Basel
Kostenlose Beratung für alle Migrant:innen zum Asyl- und Ausländerrecht.
- BAS Beratungsstelle für Asylsuchende
Kostenlose Beratung für Asylsuchende im Kanton zu asyl- und ausländerrechtlichen Fragen.
- Schritt für Schritt: der Weg zur ordentlichen Einbürgerung
Sie möchten sich im Kanton Basel-Stadt einbürgern lassen? Dann sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.
Sozialversicherungen: 1. Säule
1. Säule: Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV)
Was bedeutet Alters- und Hinterlassenen-Versicherung?
Die Abkürzung für Alters- und Hinterlassenen-Versicherung ist «AHV»
Das gehört zur AHV:
- Altersrente
Sie werden pensioniert? Dann bekommen Sie jeden Monat eine Rente. - Hinterlassenenrente
Die Partnerperson stirbt: Dann bekommt die andere Person eine Witwenrente oder eine Witwerrente.
Die Eltern sterben: Dann bekommen Kinder unter 25 Jahren eine Waisenrente. - Hilflosenentschädigung
«Hilflos» bedeutet: Sie brauchen jeden Tag Hilfe im Alltag. Für diese Hilfe können Sie Geld bekommen.
Allgemeine Infos
- Alle Menschen müssen Beiträge an die AHV zahlen. Sie zahlen die Beiträge, bis Sie pensioniert sind.
- Wenn Sie mehr verdienen, zahlen Sie mehr. Wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie weniger.
- Es gibt einen Mindestbeitrag: Sie zahlen mindestens 530 Franken pro Jahr.
- Sie sind angestellt? Dann wird der AHV-Beitrag von Ihrem Lohn abgezogen.
Wie viel AHV bekommen Sie im Alter?
Das kommt darauf an.
- Haben Sie jedes Jahr Beiträge gezahlt? Oder gab es Pausen?
- Wie viel Geld haben Sie eingezahlt?
Sie haben jedes Jahr Beiträge gezahlt: Dann bekommen Sie im Jahr 2026 mindestens 1'260 Franken und höchstens 2'520 Franken im Monat.
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
Wer von uns zahlt AHV? | Beide arbeiten Dann zahlen beide Personen Beiträge an die AHV. Eine Person arbeitet nicht Dann muss die Partnerperson die AHV-Beiträge für beide Personen zahlen. Sie muss mindestens das Doppelte vom Mindestbeitrag zahlen. Das sind 1060 Franken pro Jahr. Vielleicht kann die Partnerperson nicht zahlen. Dann muss die Person, die nicht arbeitet, den Mindestbetrag für sich selbst zahlen. | Beide arbeiten Dann zahlen beide Personen Beiträge an die AHV. Eine Person arbeitet nicht Dann muss die Person trotzdem den Mindestbetrag für sich selbst zahlen. Die Partnerperson muss nicht für beide Personen zahlen. |
Gutschriften für Erziehung oder Betreuung Ich kümmere mich privat um andere Menschen. Bekomme ich dafür Beiträge für die AHV? Vielleicht kann eine Person nicht arbeiten: Die Person kümmert sich um die Kinder oder um Verwandte. Dann bekommt die Person dafür eine Gutschrift für die AHV. Das bedeutet: Die Erziehung oder Betreuung zählt als Arbeit. Sie bekommen später Rente für diese Zeit. Diese Gutschriften gibt es: | Erziehungsgutschriften Sie oder Ihre Partnerperson bekommt eine Erziehungsgutschrift? Dann teilen Sie sich die Gutschrift: Jede Person bekommt die Hälfte. Sie lassen sich scheiden Dann teilt man die Gutschriften für die Zeit von der Ehe auf: Jede Person bekommt die Hälfte. Danach können Sie schriftlich abmachen, wie Sie die Gutschrift miteinander teilen. Sie schreiben zum Beispiel: Eine Person kümmert sich mehr um die Kinder? Dann bekommt diese Person auch mehr von der Gutschrift. Betreuungsgutschriften Vielleicht ist eine Person krank oder hatte einen Unfall. Deshalb bekommt sie Hilflosenentschädigung. Die Partnerperson muss sie betreuen? Dann kann sie dafür Betreuungsgutschriften von der AHV bekommen. | Erziehungsgutschriften Sie haben ein gemeinsames Kind und die Partnerperson hat die Vaterschaft anerkannt? Dann können Sie schriftlich abmachen, wie Sie die Gutschrift miteinander teilen. Sie schreiben zum Beispiel: Eine Person kümmert sich mehr um die Kinder? Dann bekommt diese Person die ganze Gutschrift. Sie können jederzeit neu schriftlich abmachen, wie Sie die Gutschrift miteinander teilen. Betreuungsgutschriften Vielleicht ist eine Person krank oder hatte einen Unfall. Deshalb bekommt sie Hilflosenentschädigung. Die Partnerperson muss sie betreuen? Dann kann sie dafür Betreuungsgutschriften von der AHV bekommen. Dafür müssen Sie seit mindestens 5 Jahren zusammenwohnen. |
Wie viel Rente bekommen wir im Alter? | Sie sind pensioniert Dann bekommt jede Person nicht die eigene volle Rente. Sie bekommen nur eineinhalb Mal so viel, also 150 Prozent. 📖 AHVG: Artikel 35, Absatz 1 und IVG: Artikel 37 Sie lassen sich vor der Pensionierung scheiden Wie viel haben Sie beide für die AHV in der Zeit der Ehe gezahlt? Das zählt man zusammen und teilt es auf. Sie bekommen für die Zeit der Ehe später gleich viel Rente. | Sie sind pensioniert Jede Person bekommt ihre eigene volle Rente. Das sind zusammen also 200 Prozent. Sie trennen sich Dann ändert sich nichts an Ihrer Altersrente: Jede Person bekommt ihre eigene volle Rente. |
Wer bekommt eine Rente, wenn eine Person stirbt? | Eine Person stirbt • Dann bekommt die Partnerperson vielleicht eine Witwenrente oder eine Witwerrente. • Die Kinder bekommen eine Halbwaisenrente. Beide Eltern sind gestorben? Dann bekommen die Kinder eine Waisenrente. Sie sind geschieden und dann stirbt eine Person Auch dann bekommen Ihre Kinder eine Waisenrente oder Halbwaisenrente. Witwenrente für geschiedene Frauen Wenn Sie geschieden sind und Ihr Ex-Mann stirbt, bekommen Sie vielleicht eine Witwenrente. Das ist wichtig: • Sie waren mindestens 10 Jahre verheiratet und Sie haben Kinder. • Oder Sie waren mindestens 10 Jahre verheiratet und Sie waren bei der Scheidung älter als 45 Jahre. • Oder Ihr jüngstes Kind wird nach Ihrem 45. Geburtstag 18 Jahre alt. Nichts davon trifft zu? Dann bekommen Sie eine Witwenrente, bis Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird. Witwerrente für geschiedene Männer Sie sind geschieden und Ihre Ex-Frau stirbt: Dann bekommen Sie eine Witwerrente, bis Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird. | Eine Person stirbt • Dann bekommt die Partnerperson keine Witwenrente oder Witwerrente. • Die Kinder bekommen eine Halbwaisenrente. Beide Eltern sind gestorben? Dann bekommen die Kinder eine Waisenrente. Sie trennen sich und dann stirbt eine Person Auch dann bekommen Ihre Kinder eine Waisenrente oder Halbwaisenrente. |
1. Säule: Invalidenversicherung (IV)
Was bedeutet Invalidenversicherung?
Die Abkürzung für Invalidenversicherung ist «IV».
Sie haben eine Krankheit oder einen Unfall. Deshalb können Sie nicht mehr arbeiten. Oder Sie können nicht mehr so viel arbeiten.
Dann können Sie Geld von der IV bekommen.
Für die IV-Rente wird Ihr «Invaliditätsgrad» bestimmt. Der Invaliditätsgrad zeigt, wie sehr Sie an Einkommen verlieren durch Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung.
Zum Beispiel:
- Sie können nicht mehr arbeiten oder Sie können nur sehr wenig arbeiten. Deshalb verdienen Sie kein Geld mehr oder Sie verdienen nur sehr wenig. Das bedeutet: Ihr Invaliditätsgrad ist hoch. Sie brauchen mehr IV-Rente.
- Sie können Teilzeit arbeiten und verdienen etwas weniger Geld als früher. Das bedeutet: Ihr Invaliditätsgrad ist niedrig. Sie brauchen nicht so viel IV-Rente.
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
Wie viel IV-Rente bekomme ich? | Sie können wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten Dann bekommen Sie die volle Rente für Ihren Invaliditätsgrad. Ihre Partnerperson bekommt auch eine IV-Rente Dann bekommen Sie vielleicht nicht die volle Rente für Ihren Invaliditätsgrad: Ihre beiden Einzelrenten dürfen zusammen nicht höher sein als 150 Prozent der maximalen Einzelrente. Ihre beiden Renten sind höher? Dann kürzt man Ihre Renten. Ein Beispiel: | Sie können wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten Dann bekommen Sie eine volle Rente für Ihren Invaliditätsgrad. Ihre Partnerperson bekommt auch eine IV-Rente Dann bekommen Sie beide die volle Rente für Ihren Invaliditätsgrad. |
1. Säule: Erwerbsersatzordnung (EO)
Was ist die Erwerbsersatzordnung?
Die Abkürzung für Erwerbsersatzordnung ist EO.
Sie können eine Zeit lang nicht arbeiten und haben deshalb keinen Lohn? Zum Beispiel: Sie bekommen ein Kind. Oder Sie müssen sich um Ihr schwer krankes Kind kümmern. Dann bekommen Sie in dieser Zeit Hilfe von der EO.
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
Wann bekomme ich Hilfe von der EO? | Sie bekommen ein Kind • Gebärende Mutter: Sie arbeiten und bekommen Lohn dafür? Dann bekommen Sie Geld von der EO für die ersten 14 Wochen nach der Geburt von Ihrem Kind. Dieses Geld heisst «Mutterschaftsentschädigung». Sie bekommen 80 Prozent von Ihrem durchschnittlichen früheren Lohn. Sie bekommen aber nicht mehr als 220 Franken pro Tag. Ihr Kind muss direkt nach der Geburt länger als 14 Tage im Spital bleiben? Dann bekommen Sie länger Geld von der EO: so lange, wie Ihr Kind im Spital bleiben muss. Die EO zahlt aber höchstens zusätzlich 56 Tage. • Vater: Sie arbeiten? Dann bezahlt die EO Ihnen 2 Wochen Urlaub. • Ehefrau von der Mutter: Sie sind auch vor dem Gesetz Mutter von Ihrem Kind? Dann bezahlt die EO Ihnen 2 Wochen Urlaub. ✓ Sie können die 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen. Das Wochenende gehört dazu. Oder Sie können einzelne Tage vom Urlaub nehmen. Sie müssen den Urlaub in den 6 Monaten nach der Geburt von Ihrem Kind nehmen. | Sie bekommen ein Kind • Gebärende Mutter: Sie arbeiten und bekommen Lohn dafür? Dann bekommen Sie Geld von der EO für die ersten 14 Wochen nach der Geburt von Ihrem Kind. Dieses Geld heisst «Mutterschaftsentschädigung». Sie bekommen 80 Prozent von Ihrem durchschnittlichen früheren Lohn. Sie bekommen aber nicht mehr als 220 Franken pro Tag. Ihr Kind muss direkt nach der Geburt länger als 14 Tage im Spital bleiben? Dann bekommen Sie länger Geld von der EO: so lange, wie Ihr Kind im Spital bleiben muss. Die EO zahlt aber höchstens zusätzlich 56 Tage. • Vater: Sie arbeiten? Und Sie sind auch vor dem Gesetz Vater von Ihrem Kind? Dann bezahlt die EO Ihnen 2 Wochen Urlaub. ✓ Sie können die 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen. Das Wochenende gehört dazu. Oder Sie können einzelne Tage vom Urlaub nehmen. Sie müssen den Urlaub in den 6 Monaten nach der Geburt von Ihrem Kind nehmen. • Partnerin der Mutter: Sie bekommen keinen bezahlten Urlaub. Wenn Sie arbeiten, fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten. |
Sie adoptieren ein Kind Sie adoptieren ein Kind unter 4 Jahren? Und Sie arbeiten? Dann bezahlt die EO Ihnen 2 Wochen Adoptionsurlaub. ✓ Sie können die 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen. Oder Sie können einzelne Tage vom Urlaub nehmen. Aber Sie müssen den Urlaub im ersten Jahr nach der Adoption nehmen. Sie adoptieren Ihr Stiefkind Sie adoptieren das Kind Ihrer Partnerperson? Dann zahlt die EO Ihnen keinen Urlaub. | Sie adoptieren ein Kind Sie sind nicht verheiratet. Deshalb können Sie zusammen kein Kind adoptieren. Sie können aber als einzelne Person ein Kind adoptieren. Das Kind ist jünger als 4 Jahre? Dann zahlt die EO Ihnen 2 Wochen Adoptionsurlaub. ✓ Sie können die 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen. Oder Sie können einzelne Tage vom Urlaub nehmen. Aber Sie müssen den Urlaub im ersten Jahr nach der Adoption nehmen. Sie adoptieren Ihr Stiefkind Sie adoptieren das Kind Ihrer Partnerperson? Dann zahlt die EO Ihnen keinen Urlaub. | |
Sie kümmern sich um Ihr schwer krankes Kind Ihr Kind hat grosse Probleme mit der Gesundheit. Deshalb müssen Sie sich um Ihr Kind kümmern. Sie können in dieser Zeit nicht arbeiten oder Sie müssen weniger arbeiten. Die EO zahlt Ihnen 14 Wochen Betreuungsurlaub. Sie können den Urlaub miteinander teilen. ✓ Sie müssen vor dem Gesetz Eltern von dem Kind sein. Nur dann zahlt die EO den Urlaub. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt «Kinder». | Sie kümmern sich um Ihr schwer krankes Kind Ihr Kind hat grosse Probleme mit der Gesundheit. Deshalb müssen Sie sich um Ihr Kind kümmern. Sie können in dieser Zeit nicht arbeiten oder Sie müssen weniger arbeiten. Die EO zahlt Ihnen 14 Wochen Betreuungsurlaub. Sie können den Urlaub miteinander teilen. ✓ Sie müssen vor dem Gesetz Eltern von dem Kind sein. Nur dann zahlt die EO den Urlaub. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt «Kinder». |
Sie haben noch weitere Fragen?
Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über Regelungen in Ihrem Betrieb. Wenden Sie sich an Ihre Ausgleichskasse.
1. Säule: Familienzulagen (FZ)
Was sind Familienzulagen?
Die Abkürzung für Familienzulagen ist «FZ».
Kinder kosten Geld. Die FZ sollen den Eltern helfen: Die Eltern bekommen jeden Monat etwas Geld für das Kind.
Das ist wichtig:
- Sie müssen arbeiten und ein Mindesteinkommen haben. Im Jahr 2026 ist das Mindesteinkommen 630 Franken pro Monat.
- Sie arbeiten nicht? Dann können Sie vielleicht trotzdem FZ bekommen.
- Es gibt für jedes Kind nur eine FZ.
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
Wann bekommen wir Familienzulagen? | Beide Eltern arbeiten oder eine Person arbeitet Dann bekommen Sie FZ für Ihr Kind. Die Partnerin der Mutter ist vor dem Gesetz nicht Mutter von Ihrem Kind Dann kann nur die rechtliche Mutter FZ für ihr Kind bekommen. | Beide Eltern arbeiten oder eine Person arbeitet Dann bekommen Sie FZ für Ihr Kind. Die Partnerperson der Mutter ist vor dem Gesetz nicht Vater oder Mutter von Ihrem Kind Dann kann nur die rechtliche Mutter FZ für ihr Kind bekommen. |
1. Säule: Ergänzungsleistungen (EL)
Was sind Ergänzungsleistungen?
Die Abkürzung für Ergänzungsleistungen ist «EL».
Sie sind pensioniert oder beziehen eine IV-Rente. Aber Ihre Rente reicht nicht zum Leben? Dann können Sie noch etwas Geld bekommen.
Das ist wichtig:
- Sie bekommen eine AHV oder IV-Rente
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz.
- Und Sie leben auch wirklich in der Schweiz.
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
1. Säule: EL Wieviel EL bekomme ich? | Man rechnet Sie beide als eine Person zusammen Man schaut: Dann rechnet man aus: | Man rechnet jede Person einzeln Man schaut: Dann rechnet man aus: |
Sie haben weitere Fragen?
Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle in Ihrem Kanton.
Sozialversicherungen: 2. Säule
Berufliche Vorsorge
Was ist die «berufliche Vorsorge»?
Ihr Arbeitgeber muss Sie bei einer Pensionskasse anmelden, wenn Sie mehr als 22'680 Franken im Jahr verdienen. Dieser Betrag gilt für das Jahr 2026.
Die Pensionskasse ist eine Versicherung. Sie schützt in drei Situationen:
- Im Alter: Sie bekommen eine Rente, wenn Sie nicht mehr arbeiten.
- Nach Ihrem Tod: Ihre Angehörigen bekommen eine Rente.
- Bei Invalidität: Sie können nicht mehr arbeiten, weil Sie dauerhaft krank sind oder einen Unfall hatten.
Das ist das Ziel: Zusammen mit der AHV-Rente können Sie mit der beruflichen Vorsorge auch im Alter gut leben.
Wie funktioniert die berufliche Vorsorge?
Sie zahlen jeden Monat Geld in die Pensionskasse ein. Ihr Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel Geld ein. Dieses Geld nennt man «Sparbeiträge und Risikobeiträge».
Ein Teil des Geldes ist für Ihr Alter bestimmt. Die Pensionskasse legt dieses Geld für Sie an. So wächst Ihr Guthaben mit der Zeit. Die Pensionskasse zahlt auch Zinsen auf Ihr Guthaben.
Wenn Sie in Pension gehen, bekommen Sie aus diesem Guthaben eine Rente von Ihrer Pensionskasse.
Gibt es einen Unterschied zwischen den Pensionskassen?
Nicht alle Pensionskassen bieten die gleichen Leistungen an:
- Einige Pensionskassen bieten sehr hohe Leistungen. Sie heissen «überobligatorische Leistungen».
- Andere Pensionskassen bieten nur minimale Leistungen. Sie heissen «gesetzliche Mindestleistungen».
Gut zu wissen
Sie verdienen kein Geld oder nur wenig Geld? Dann haben Sie keine berufliche Vorsorge über die 2. Säule und Sie können keine Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Im Alter bekommen Sie deshalb keine Rente aus der beruflichen Vorsorge.
Ihre Partnerperson zahlt Beiträge? Mit einer Heirat kommt alles in einen Topf. Bei einer Scheidung erhalten Sie die Hälfte vom gesparten Geld während der Ehe.
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
2. Säule: Pensionskasse Wer bekommt Geld von der Pensionskasse? | Sie heiraten? Dann informiert die Pensionskasse: So hoch war Ihr Guthaben zum Zeitpunkt der Heirat. Nach der Heirat kommt das Guthaben von Ihnen und Ihrer Partnerperson in einen Topf. | Sie und Ihre Partnerperson haben jeweils eine eigene Pensionskasse. Gut zu wissen Wenn Sie wegen Kinderbetreuung ihr Pensum reduzieren: Ihre Beiträge sinken. Das kann im Alter zu Armut führen. |
Sie lassen sich scheiden Bei der Scheidung prüft man das Guthaben, das Sie beide während der Ehe bis zur Anmeldung der Scheidung gespart haben. Das gilt für alle Ehen. Es ist egal, welchen Güterstand Sie haben. Man teilt dieses Geld in der Regel zur Hälfte. Man teilt auch die berufliche Vorsorge. Das nennt man «Vorsorgeausgleich»:
Auch dann teilt man die Vorsorge. | Sie trennen sich Es gibt keinen Vorsorgeausgleich. Das bedeutet: Beide Personen behalten ihr eigenes Geld aus der Pensionskasse. | |
Ihre Partnerperson stirbt Die Pensionskasse Ihrer Partnerperson zahlt Ihnen eine Witwenrente oder eine Witwerrente. Sie müssen aber dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Jede Pensionskasse hat ihre eigenen Regeln. In der Regel ist folgendes wichtig: Nichts davon trifft zu? Dann bekommen Sie 3 Jahresrenten ausgezahlt. Danach bekommen Sie keine Witwerrente oder Witwenrente. | Ihre Partnerperson stirbt Die Pensionskasse von Ihrer Partnerperson zahlt Ihnen nichts. ✓ Sie wollen, dass Ihre Partnerperson das Geld nach Ihrem Tod bekommt? Dann informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse. Bei vielen Pensionskassen können Sie Ihre Partnerperson im Todesfall absichern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel: |
Sie haben noch weitere Fragen?
Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse. Sie hilft Ihnen weiter.
Sozialversicherungen: 3. Säule
Private Vorsorge
Was ist die «private Vorsorge»?
Die «private Vorsorge» heisst auch 3. Säule. Sie können freiwillig eine 3. Säule einrichten und dort Geld einzahlen. So bekommen Sie nach der Pensionierung zusätzlich Geld.
Es gibt zwei Arten der 3. Säule:
Die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
Gebunden heisst: Das Geld ist an den Vorsorgezweck gebunden. Es gelten gewisse Regeln und Sie können nicht frei darüber entscheiden. Dafür gibt es andere Vorteile: Zum Beispiel können Sie die Einzahlungen von den Steuern abziehen. Wie viel Sie einzahlen können, ist aber begrenzt.
Die ungebundene Selbstvorsorge (Säule 3b)
Ungebunden heisst: Sie können frei sparen. Sie können so viel einzahlen wie Sie wollen und frei über das Geld entscheiden. Sie können es aber nicht von den Steuern abziehen.
Fragen | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
3. Säule: Private Vorsorge Wer bekommt das Geld von der privaten Vorsorge? | Beide Eheleute können eine 3. Säule abschliessen. Für eine Säule 3a müssen Sie aber einen Lohn von mindestens 2500 Franken im Jahr bekommen. Als Lohn zählt auch Erwerbsersatzeinkommen, zum Beispiel bei Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit. | Beide Personen können eine 3. Säule abschliessen. Für eine Säule 3a müssen Sie aber einen Lohn von mindestens 2500 Franken im Jahr bekommen. Als Lohn zählt auch Erwerbsersatzeinkommen, zum Beispiel bei Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit. |
Sie lassen sich scheiden Sie haben keinen speziellen Ehevertrag gemacht? Dann gilt die «Errungenschaftsbeteiligung». Man schaut: Wie viel Geld haben Sie in die private Vorsorge eingezahlt? Dieses Geld teilt man in zwei gleiche Teile. | Sie trennen sich Das Geld in der 3. Säule gehört jedem allein. ✓ Sie wollen die 3. Säule bei einer Trennung teilen? Dann können Sie das vorher in einen Konkubinatsvertrag schreiben. | |
Eine Person stirbt Dann bekommt die andere Person das ganze Geld. | Eine Person stirbt ✓ Sie wollen, dass Ihre Partnerperson das Geld nach Ihrem Tod bekommt? Dann können Sie eine «Begünstigtenerklärung 3. Säule» machen. Melden Sie das bei der Vorsorgestiftung, wo Sie Ihre 3. Säule abgeschlossen haben. |
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Weitere Sozialversicherungen
Fragen | Ehe | Konkubinat |
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Unfallversicherung: Wann bekomme ich Geld? Gut zu wissen | Ihre Partnerperson stirbt durch einen Unfall Die Unfallversicherung von Ihrer Partnerperson zahlt Ihnen Geld: Sie bekommen eine monatliche Rente oder Sie bekommen einmal einen Geldbetrag. Ihre Kinder bekommen eine Waisenrente von der Unfallversicherung. Eine Person stirbt nach der Scheidung durch einen Unfall Sie bekommen eine Rente, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt sind. Zum Beispiel: Die verunfallte Person musste Ihnen einen Unterhalt zahlen. | Ihre Partnerperson stirbt durch einen Unfall Die Unfallversicherung von Ihrer Partnerperson zahlt Ihnen nichts. Aber die Unfallversicherung von Ihrer Partnerperson zahlt Ihren gemeinsamen Kindern eine Waisenrente. |
Arbeitslosenversicherung (ALV): Wann bekomme ich Geld? Gut zu wissen | Sie lassen sich scheiden oder eine Partnerperson stirbt Sie haben nicht gearbeitet? Dann können Sie trotzdem Geld von der ALV bekommen. Melden Sie sich innerhalb eines Jahres beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). | Sie trennen sich oder eine Partnerperson stirbt Sie haben nicht gearbeitet? Dann bekommen Sie kein Geld von der ALV. |
Sie haben noch weitere Fragen?
- Fragen zur Unfallversicherung
Die Schweizerische Unfallversicherung hilft Ihnen bei Fragen weiter.
- Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Sind Sie arbeitslos oder verlieren Sie bald Ihre Stelle? Oder sind Sie auf Stellensuche und möchten sich beraten lassen? Dann hilft Ihnen das RAV weiter.
- Kontaktstelle für Arbeitslose
Sie haben Probleme bei der Arbeit? Ihnen droht die Kündigung oder es wurde Ihnen gekündigt? Sie brauchen Unterstützung bei der Arbeitslosenversicherung? Dann können Sie sich dort kostenlos beraten lassen.
Finanzielle Hilfe
Haben Sie Probleme, als Paar Ihr Leben zu finanzieren? Dann können Sie finanzielle Hilfe beantragen, zum Beispiel für die Krankenkassenprämie oder für die Mietkosten.
Frage | Ehe | Konkubinat |
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Bekomme ich Prämienverbilligung für die Krankenkasse? Gut zu wissen | Als Ehepaar sieht man Sie als «wirtschaftliche Einheit». Das bedeutet: Wenn Ihre Partnerperson viel verdient, bekommen Sie vielleicht keine Prämienverbilligung. | Vielleicht sieht man Sie und Ihre Partnerperson als «wirtschaftliche Einheit». Das bedeutet: Wenn Ihre Partnerperson viel verdient, bekommen Sie vielleicht keine Prämienverbilligung. Eine wirtschaftliche Einheit sind Sie, wenn Sie einen von diesen Punkten erfüllen: • Sie haben ein gemeinsames Kind und leben im gleichen Haushalt. • Sie leben seit 5 Jahren zusammen in einem Haushalt. |
Bekommen wir Mietbeiträge? Gut zu wissen | Als Ehepaar sieht man Sie als «wirtschaftliche Einheit». Das bedeutet: Wenn Ihre Partnerperson viel verdient, bekommen Sie vielleicht keine Mietbeiträge. | Vielleicht sieht man Sie und Ihre Partnerperson als «wirtschaftliche Einheit». Das bedeutet: Wenn Ihre Partnerperson viel verdient, bekommen Sie vielleicht keine Mietbeiträge. Eine wirtschaftliche Einheit sind Sie, wenn Sie einen von diesen Punkten erfüllen: • Sie haben ein gemeinsames Kind und leben im gleichen Haushalt. • Sie leben seit 5 Jahren zusammen in einem Haushalt. |
Kinder
Fragen | Ehe | Konkubinat |
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Wie werden wir Eltern vor dem Gesetz? Gut zu wissen | Eine Frau bekommt ein Kind und ist verheiratet? Dann ist der Ehemann vor dem Gesetz der Vater. Er muss das Kind nicht anerkennen lassen. Sie sind zwei Frauen Das Kind wurde durch eine Schweizer Samenbank gezeugt? Dann ist die nicht gebärende Ehefrau vor dem Gesetz auch die Mutter. Sie muss das Kind nicht anerkennen lassen. Das Kind wurde nicht durch eine Schweizer Samenbank gezeugt? Dann muss die Ehefrau der Mutter das Kind adoptieren. Das nennt man «Stiefkindadoption». Erst dann ist die Ehefrau auch Mutter vor dem Gesetz. | Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen. Oder ein Gericht entscheidet, dass er der Vater ist. Erst dann ist er auch Vater vor dem Gesetz. 📖 ZGB: Artikel 260 und Artikel 261 Sie sind zwei Männer oder zwei Frauen Sie können das Kind von Ihrer Partnerperson adoptieren. Das nennt man «Stiefkindadoption». |
Wer von uns hat das Sorgerecht? «Sorgerecht» bedeutet: | Sie sind vor dem Gesetz Vater oder Mutter von Ihrem Kind? Dann haben Sie auch das Sorgerecht. Sie lassen sich scheiden Auch dann haben Sie im Normalfall beide das Sorgerecht für Ihr Kind. | Sie sind vor dem Gesetz Vater oder Mutter von Ihrem Kind? Dann haben Sie auch das Sorgerecht. Sie trennen sich Auch dann haben Sie im Normalfall beide das Sorgerecht für Ihr Kind. |
Dürfen wir ein Kind adoptieren? | Ja, Sie dürfen gemeinsam ein Kind adoptieren. Auch 2 Frauen oder 2 Männer dürfen gemeinsam ein Kind adoptieren. Stiefkinder Sie können das Kind Ihrer Partnerperson adoptieren. Aber Sie müssen verschiedene Punkte erfüllen. | Nein, Sie dürfen nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Aber eine einzelne Person kann ein Kind adoptieren, zum Beispiel Sie oder Ihre Partnerperson. Stiefkinder Sie können das Kind Ihrer Partnerperson adoptieren. Aber Sie müssen verschiedene Punkte erfüllen. |
Welchen Nachnamen kann unser Kind haben? | Sie haben beide den gleichen Nachnamen? Dann bekommt auch Ihr Kind diesen Nachnamen. Sie haben unterschiedliche Nachnamen? Dann wählen Sie aus, welchen Nachnamen Ihr Kind bekommt. Sie lassen sich scheiden Durch die Scheidung ändert sich der Nachname Ihrer Kinder nicht. | Sie haben beide gemeinsam das Sorgerecht? Dann wählen Sie zusammen, welchen Nachnamen Ihr Kind bekommt. Nur eine Person hat das Sorgerecht? Dann bekommt das Kind den Nachnamen von dieser Person. |
Bekommt unser Kind den Schweizer Pass? | Sie beide haben den Schweizer Pass Dann bekommt Ihr Kind den Schweizer Pass. Es bekommt das Kantonsbürgerrecht und Gemeindebürgerrecht vom Elternteil, dessen Nachnamen es trägt. Ein Elternteil hat den Schweizer Pass Auch dann bekommt Ihr Kind den Schweizer Pass. und BüG: Artikel 2 Kein Elternteil hat den Schweizer Pass Wenn das Kind in der Schweiz geboren wird, bekommt es zuerst eine Aufenthaltsbewilligung B. | Sie beide haben den Schweizer Pass Dann bekommt Ihr Kind den Schweizer Pass. Es bekommt das Kantonsbürgerrecht und Gemeindebürgerrecht vom Elternteil, dessen Nachnamen es trägt. Ein Elternteil hat den Schweizer Pass Auch dann bekommt Ihr Kind den Schweizer Pass. und BüG: Artikel 2 Kein Elternteil hat den Schweizer Pass Wenn das Kind in der Schweiz geboren wird, bekommt es entweder eine Aufenthaltsbewilligung C oder eine Aufenthaltsbewilligung B. Die Eltern haben eine Aufenthaltsbewilligung F? Dann bekommt das Kind auch eine Aufenthaltsbewilligung F. |
Wer von uns zahlt Unterhalt für das Kind? «Unterhalt» bedeutet: | Sie beide sorgen für Ihr Kind, so gut Sie können: Sie pflegen und erziehen Ihr Kind. Und Sie bezahlen den Unterhalt für Ihr Kind. Sie lassen sich scheiden Auch dann müssen Sie weiter Unterhalt für Ihr Kind zahlen. | Sie beide sorgen für Ihr Kind, so gut Sie können: Sie pflegen und erziehen Ihr Kind. Und Sie bezahlen den Unterhalt für Ihr Kind.
Auch dann müssen Sie weiter Unterhalt für Ihr Kind zahlen. |
Scheidung, Trennung
Fragen | Ehe | Konkubinat |
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Wie trennen wir uns? | Sie sind sich einig Dann reichen Sie die Scheidung gemeinsam beim Zivilgericht ein. Sie müssen sich auch über die Zeit nach der Scheidung einigen. Zum Beispiel: Sie sind sich nicht einig Dann können Sie beim Zivilgericht eine Bewilligung beantragen, dass Sie getrennt leben. Wenn Sie das wollen, legt das Gericht auch Regeln für die Zeit der Trennung fest. Das nennt man «Eheschutz-Verfahren». Sie haben gemeinsame Kinder Ihre Kinder sind noch minderjährig? • Obhut für die Kinder: Bei wem wohnen die Kinder? | Es gibt keine Regelung. Sie haben gemeinsame Kinder Vielleicht sind Sie sich nicht einig, zum Beispiel: Bei wem wohnen die Kinder? Wer zahlt wie viel Geld für die Kinder? Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hilft Ihnen weiter. |
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- Rechtsauskunft Zivilgericht
Rechtsauskünfte werden je nach Rechtsgebiet an zwei unterschiedlichen Tagen pro Woche angeboten. Die Rechtsauskunft steht nur Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen offen. Zu laufenden Verfahren werden keine Rechtsauskünfte erteilt.
- Kostenlose Rechtsberatung Familienrecht der Universität Basel