Zivilstandsamt
Im Zivilstandsamt an der Rittergasse 11 erhalten Sie Informationen und Dienstleistungen rund um die Themen Heirat und Geburt sowie zu vielen weiteren damit verbundenen Anliegen.

Unsere Aufgaben und Dienstleistungen
Die bekannteste Aufgabe eines Zivilstandsamts ist die Durchführung und Gestaltung der Ziviltrauung. Das Verfahren zur Eheschliessungsvorbereitung, das jeder Trauung vorausgeht, beansprucht viel Zeit. Es verlangt zudem ein erhebliches juristisches Fachwissen – vor allem bei internationalen Eheschliessungen.
Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Beurkundung des Personenstands und damit die Führung des elektronischen Personenstandsregisters. Alle im Kanton erfolgten Geburten, Trauungen, Umwandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Ehe, Todesfälle und Kindesanerkennungen sowie die Gerichts- und Verwaltungsentscheide (Scheidungen, Vaterschaftsurteile, Namensänderungen, Adoptionen und so weiter) werden in dieses zentrale, eidgenössische Register eingetragen.
Das Zivilstandsamt nimmt zudem Namenserklärungen im Anschluss an eine Scheidung entgegen und beurkundet sie.
Zu unseren Dienstleistungen
Im Folgenden finden Sie direkte Links zu den Dienstleistungen des Zivilstandsamts. Viele der Dienste sind online verfügbar.
- Anliegen zu Geburt und Kindesanerkennung
Bestellen von Geburtsurkunde oder Bestätigung einer Kindesanerkennung; Informationen rund um die administrativen Belange einer Geburt und zum Thema Kindesanerkennung
- Anliegen rund ums Heiraten
Was ist zu tun, wenn man heiraten will? Bestellen von Trauungsurkunde, Familienausweis, Personenstandsausweis (Zivilstand nachweisen), Familienschein (registrierter Familienstand), Partnerschaftsurkunde und Partnerschaftsausweis
- Todesurkunde bestellen
Informationen zum Bestellen einer Todesurkunde
- Ändern des Namens nach einer Scheidung
Informationen zum Vorgehen, wie Sie nach einer Scheidung wieder Ihren ledigen Namen erhalten.
- Angaben zum Ändern des Geschlechts
Informationen zum Vorgehen, wie Sie Ihr eingetragenes Geschlecht und den Vornamen ändern können.
- Heimatschein bestellen
Der Heimatschein ist ein Dokument, das Schweizerinnen und Schweizer für die Anmeldung in einigen Schweizer Wohngemeinden benötigen.
- Eintrag zur Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags
Tragen Sie im Zivilstandsregister ein, wo der Vorsorgeauftrag hinterlegt ist. Das ist nützlich, falls Sie den Wohnort wechseln.
- Nachweis der Heimatorte bestellen
Nachweis der Heimatorte für Schweizerische Staatsangehörige mit Heimatort Basel, Riehen oder Bettingen (früher Bürgerrechtsnachweis genannt)
Weitere Informationen
- Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen (EAZW)
Informationen zu den Aufgaben und Arbeitsmitteln des Eidgenössischen Amts für das Zivilstandswesen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
Bundesrecht vom 10. Dezember 1907 (in Kraft seit 01. Januar 1912)
- Eidgenössische Zivilstandsverordnung (ZStV)
vom 28. April 2004 (in Kraft seit 01. Juli 2004)
- Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV)
Bundesrecht vom 27. Oktober 1999 (in Kraft seit 01. Januar 2000)
- Kantonale Zivilstandsverordnung
Kantonale Verordnung vom 05. Dezember 2017 (in Kraft seit 08. September 2022)
- Verordnung des EDA zur Ausweisverordnung (VVAwG)
Verordnung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 13. November 2002 (in Kraft seit 01. Januar 2003)
- Gemeinde Riehen
Webseite der Gemeinde Riehen
- Gemeinde Bettingen
Webseite der Gemeinde Bettingen
Das Schweizer Portal
Eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden.
- Das Schweizer Portal
Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz – eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden
- Le Portail Suisse
Des réponses simples sur la vie en Suisse – une offre de la Confédération, des cantons et des communes
- Il Portale Svizzero
Risposte semplici sulla vita in Svizzera – un servizio della Confederazione, dei Cantoni e dei comuni.
- The Swiss Portal
Easy answers about life in Switzerland – a service of the Confederation, cantons and communes
Kontakt und Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten Zivilstandsamt
- Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 11:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 – 11:00 Uhr / 13:30 – 17:30 Uhr
An folgenden Tagen erhalten Sie ohne Termin Informationen zur Eheschliessung:
- Montag und Dienstag: 08:00 – 11:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 11:00 und 13:30 – 17:30 Uhr
An folgenden Tagen erhalten Sie ohne Termin Informationen zur Kindesanerkennung:
- Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 13:30 – 17:30 Uhr
An folgenden Tagen erhalten Sie ohne Termin Informationen zu Zivilstandsdokumenten im Zusammenhang mit einer Einbürgerung:
- Mittwoch 08.00 – 11.00 Uhr sowie
- Donnerstag 08.00 – 11.00 und 13.30 – 17.30 Uhr.
Telefon +41 61 267 95 90
Für den barrierefreien Zutritt ins Gebäude bitte beim Haupteingang klingeln.
Postadresse:
Rittergasse 11
Postfach 1416
4001 Basel