Aktueller Stand der Umsetzung
Lesen Sie hier den aktuellen Stand der Umsetzungsarbeiten für den kommenden Pflegeartikel.
Per Januar 2024 tritt das gemeinsame Umsetzungprojekt des Pflegeartikels der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in eine neue Phase: Nachdem die Grundlagen und Grobkonzepte für die Ausbildungsoffensive erarbeitet wurden, geht die bisher externe Projektleitung nun in die Verwaltungen der beiden Kantone über. Mit diesem Schritt wird der Aufbau und die Verankerung des Know-hows in den Organisationen sowie die enge Vernetzung zwischen den Kantonen, den Gesundheits- und Bildungsdirektionen und der OdA Gesundheit beider Basel sowie dem SBK beider Basel sichergestellt. Das Mandat der beiden externen Projektleitungen endet damit.
Die federführenden Vorsteher des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft haben Ende November 2023 die Grobkonzepte für die neue Praktikumsfinanzierung der Pflegeausbildung in den Betrieben und die neu möglichen Ausbildungsbeiträgen für die HF- und FH-Studierenden freigegeben. Auf dieser Basis werden im nächsten Schritt die gesetzlichen Grundlagen in den kantonalen Verordnungen präzisiert und festgelegt sowie die Realisierungsphase vorbereitet. Es ist vorgesehen, dass die Gesetze und Verordnungen auf der Bundes- und Kantonsebene per 1. Juli 2024 in Kraft treten werden und die Ausbildungsoffensive gemäss dem «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022» somit auf den frühestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden kann.
Ende November 2023 wurden die Grobkonzepte als Grundlage für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive durch die Vorsteher der Gesundheitsdirektionen freigegeben.
In der zurückliegenden Initialisierungsphase wurde die Studie «Umsetzung des Pflegeartikels 117b BV BL/BS» erarbeitet, welche aufbauend auf das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege vom 16. Dezember 2022 mögliche Varianten analysiert hat. Die Variantenanalysen beziehen sich auf die Förderung der Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsbeiträge des Bundesgesetzes. Zudem wurde eine Auslegeordnung des bisher Erreichten und der noch zu fördernden Aspekte des Pflegebedarfs gemacht.
Die aktuelle Projektorganisation mit den Gremien der Auftraggeber, der Steuergruppe und den Workshop-Bereichen in den 6 Arbeitspaketen werden ab 2024 in leicht angepasster Form in die internen Umsetzungsprojekte überführt.
Das Umsetzungsprojekt befasst sich mit insgesamt 6 Arbeitspaketen, welche die Grundlagen für die Ausbildungsoffensive und teilweise für die Arbeits- und Umfeldfaktoren gesetzlich, finanziell und konzeptionell bereitstellen sollen. Derzeit finden die Workshops zur Bearbeitung dieser Arbeitspakete statt. Ende Juni 2023 standen die Grundlagen für die Variantenentscheide zur Verfügung.
Im Arbeitspaket «Arbeits- und Umfeldfaktoren» werden alle Branchenverbände aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt eingebunden. Im Rahmen dieses Arbeitspaketes wollen die beiden Kantone die vom Bund erst in der zweiten Etappe geplante Umsetzung bereits parallel zur Ausbildungsoffensive angehen. Ziel ist es, aufgrund einer Auslegeordnung mögliche Massnahmen auf der Grundlage des Positionspapiers der OdA Gesundheit beider Basel zu konkretisieren.
Um die Ausbildungsoffensive des Bundes umsetzen zu können, müssen neue Gesetze auf kantonaler Ebene verabschiedet werden. Dieser parlamentarische Prozess benötigt Zeit. Darum gilt es, die gesetzlichen Grundlagen möglichst zeitnah den Parlamenten zur Verabschiedung zu unterbreiten. Auf diesen gesetzlichen Grundlagen kann die Ausbildung für Pflegende HF und FH in den Praktikumsinstitutionen finanziell unterstützt werden. Somit verfügen die Ausbildungsbetriebe über zusätzliche finanzielle Ressourcen, um für den regionalen Bedarf entsprechende Praktikumsplätze zu schaffen. Weiter ermöglichen die neuen gesetzlichen Grundlagen, dass den Studierenden HF- und FH-Pflege, welche mit den aktuellen Ausbildungslöhnen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, zusätzliche finanzielle Beiträge zur Verfügung stehen. Damit erhoffen sich der Bund und die Kantone, zusätzliche Interessentinnen und Interessenten den Berufseinstieg in einen Pflegeberuf zu ermöglichen.
Gesundheitsdepartement
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