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Grosser Rat

Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel. Seine grundlegende Aufgabe ist es, als Volksvertretung zu wirken, die Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zur Geltung zu bringen und politische Lösungen auszuhandeln.

Volksvertretung im Milizprinzip

Der Grosse Rat ist ein Milizparlament, seine 100 Mitglieder üben das Amt also im Nebenamt aus. Bei einer Bevölkerungszahl von gut 200‘000 repräsentiert jedes Ratsmitglied 2000 Personen. In der Regel tagt der Grosse Rat an zwei Tagen pro Monat im Basler Rathaus. Das Ratspräsidium wechselt jährlich. 

Als Parlament von Kanton und Stadt ist der Grosse Rat in der Schweiz ein staatspolitischer Sonderfall: Die anderen grossen Städte haben ein eigenes Stadtparlament (und auch eine eigene Stadtregierung). Die Stadt Basel verfügt seit 1875 über keine eigenen Behörden mehr. Mit lediglich zwei weiteren Gemeinden im Kanton, Riehen und Bettingen, wären separate Kantons- und Stadtstrukturen zu aufwändig.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Landgemeinden können im Grossen Rat auch über alle städtischen Geschäfte mitbestimmen. Riehen hat elf Sitze, Bettingen einen.

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