Instanzenzug
Gegen Urteile des Sozialversicherungsgerichts kann beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben werden.
Sozialversicherungsgericht
Bäumleingasse 3
4002 Basel
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 und 14:00 - 17:00 Uhr