Fahrplanverfahren - Anhörung zum Fahrplan-Entwurf 2026
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zur Anhörung zum Fahrplan-Entwurf 2026. Vom 23. Mai bis 9. Juni 2025 haben Sie die Möglichkeit, zu diesem Stellung zu nehmen.
Vom 23. Mai bis 9. Juni 2025 wird der Entwurf des Fahrplans 2026 (gültig ab 14. Dezember 2025) online auf www.öv-info.ch publiziert.
Während dieser Frist besteht die Möglichkeit, zu den Entwürfen der einzelnen Fahrplanfelder Stellung zu nehmen. Ihre Stellungnahme können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Webseite erfassen.
Das Fahrplanverfahren hat den Zweck, in den Fahrplanfeldern festgestellte Abweichungen bei den Angaben (vor allem Abfahrten/Ankünfte im Minutenbereich) zu justieren. Konzeptionelle Änderungswünsche nach zusätzlichen Angeboten können dagegen nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen im Regionalverkehr mit höherem Abgeltungsbedarf, ebenso für Stellungnahmen, die erst nach der vom Bund vorgegebenen Publikationsfrist bei uns eintreffen. Der Kanton prüft zusammen mit den Transportunternehmen die eingegangenen Stellungnahmen bezüglich Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrplan-Entwürfe überarbeitet.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.