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Gesundheitsinformationen für Besuchende des ESC

Das Gesundheitsdepartement hat für nationale und internationale Besuchende des Eurovision Song Contest (ESC) Gesundheitshinweise und Tipps für den Veranstaltungsbesuch zusammengestellt: von medizinischer Hilfe in Basel über Wasser und Lebensmittelsicherheit, sexuell übertragbaren Krankheiten bis zu Alkohol und Partydrogen.

Gesundheitshinweise für Eurovision Song Contest Basel 2015.

Medizinische Hilfe in Basel

Es kann sein, dass sich Besuchende während des ESC erkälten, ein Medikament benötigen oder sogar ernsthafter krank werden. In diesem Kapitel lesen sie mehr über Anlaufstellen in Basel und allgemeine Informationen, wo und wie sie Unterstützung in Gesundheitsfragen erhalten.

Sanitätsstationen

Besuchende finden Sanitätsstationen an allen Veranstaltungsorten des ESC (Main Venue, Arena Plus, Eurovision Village, EuroClub & Café, Eurovision Square). 

Dorthin können sie sich als erste Anlaufstelle wenden. Die Ansprechpersonen zeigen Möglichkeiten für einfache Anliegen auf und weisen den Weg bei dringenden medizinischen Anliegen, eventuell sogar, falls ein Besuch in einem Spital nötig wird.

«Was soll ich tun, wenn ich krank werde?»

Apotheken
In den Apotheken erhalten Besuchende kompetente Beratung zu leichten medizinischen Anliegen und zu Medikamenten. Zudem unterstützt das Fachpersonal bei der Entscheidung, ob ein Arztbesuch erforderlich ist. In Basel stehen rund 70 Apotheken zur Verfügung.

24-Stundenapotheke Basel

Die 24-Stundenapotheke Basel gegenüber des Universitätsspitals Basel ist rund um die Uhr geöffnet.

«Ich benötige medizinischen Rat.»

Medizinische Notrufzentrale MNZ
Falls Besuchende medizinische Hilfe benötigen, können sie die Medizinische Notrufzentrale anrufen. Unter der Telefonnummer +41 61 261 15 15 erhalten sie rund um die Uhr kostenlose medizinische Beratung. Auf der Website finden sie Informationen mit Nutzungshinweisen in mehreren Sprachen.

Telefon: +41 61 261 15 15 

«Es liegt ein Notfall vor.»

In lebensbedrohlichen Situationen rufen Besuchende die Notrufzentrale 144 an.

Hinweis zu den Kosten

Internationale Besuchende bleiben grundsätzlich im Land ihres Wohnsitzes krankenversichert. Wenn sie in der Schweiz medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, entstehen Kosten für sie. Diese sind bezahlbar gemäss ihrem Versicherungsmodell; womöglich ist ein Kostenvorschuss durch sie zu leisten.

Wasser und Lebensmittelsicherheit

Leitungs- und Brunnenwasser

Das Leitungswasser in der Schweiz ist bedenkenlos trinkbar. Auch Wasser in öffentlichen Brunnen kann getrunken werden. Ausnahme: Es ist explizit ein Schild «Kein Trinkwasser» angebracht.

Rheinschwimmen

Ein beliebtes Vergnügen der Baslerinnen und Basler ist es, im Rhein zu schwimmen. Der Rhein ist in der Regel sauber, man kann in ihm schwimmen. Aufgrund der starken Strömung gilt jedoch, dass das Schwimmen im Rhein nur für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer angezeigt ist. Von Brücken zu springen ist verboten. Es wird empfohlen, nicht allein ins Wasser zu gehen - schon gar nicht, wenn man Alkohol oder Drogen konsumiert hat. Auch wenn der Pegel über 6,50 m liegt, sollte auf das Schwimmen im Rhein verzichtet werden.

Lebensmittel

Die Lebensmittelqualität in der Schweiz ist sehr hoch. Dennoch sollte man die fünf Schlüssel zu sicheren Lebensmitteln der WHO berücksichtigen.

Sexuell übertragbare Krankheiten

Es ist wichtig, sich vor Infektionen zu schützen, die beim Sex übertragen werden. Bekannte sexuell übertragbare Krankheiten sind HIV, Mpox, Chlamydien, Gonokokken, HPV und Syphilis. Sie können bei sexuellen Aktivitäten aller Art übertragen werden. 

Unbehandelte sexuell übertragbare Krankheiten können zu schweren gesundheitlichen Problemen führen.

Klassische Symptome sexueller Krankheiten sind Jucken, Brennen, ungewöhnlicher Ausfluss und Hautveränderungen im Genitalbereich. Weitere mögliche Symptome: Fieber, gelbliche Haut, Schmerzen beim Wasserlassen oder beim Sex, grippeähnliche Symptome. Nicht jede Person, die infiziert ist, hat Symptome. Sie bemerkt die Krankheit somit nicht, kann sie jedoch weitergeben. 

Es ist wichtig, sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen: 

  • Impfen: Für einige Krankheiten gibt es Impfungen (z.B. HPV, Mpox, Hepatitis A und B). Informieren Sie sich vor der Reise in Ihrem Land, welche Impfmöglichkeiten bestehen. 
  • PrEP und PEP: Für HIV gibt es die Möglichkeit, unter ärztlicher Begleitung vor (PrEP) oder nach (PEP) einem Risikokontakt Medikamente zu nehmen, die eine Ansteckung verhindern können.
  • Kondome: Bei richtiger Anwendung schützen Kondome und Vaginalkondome vor HIV. 
  • Testen: Lassen Sie sich testen und beraten, wenn Sie Symptome haben oder regelmässig Sexualpartner wechseln. Dies, um Krankheiten auszuschliessen. 
  • Informieren: Sprechen Sie mit Ihren Sexualpartnern, wenn bei Ihnen eine sexuell übertragbare Krankheit festgestellt wurde. So können sich diese testen und wenn nötig behandeln lassen.

Alkohol, Tabak, Cannabis und Partydrogen

Alkohol

In der Schweiz sind Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol ab 18 Jahren erlaubt. 

Wer 16 Jahre oder älter ist, kann Bier und Wein kaufen und konsumieren, jedoch keine Spirituosen und Alcopops. 

Wer Alkohol konsumiert, sollte es verantwortungsbewusst tun und den Konsum beschränken. Alkohol kann zwar in kleinen Mengen anregend wirken, verlangsamt aber insgesamt die Gehirnaktivität. In höheren Dosen kann er zu Störungen der Wahrnehmung und Aufmerksamkeit führen. 

Im alkoholisierten Zustand steigt die Wahrscheinlichkeit, in eine gewalttätige Situation oder in einen Unfall zu geraten. Es ist wichtig, die alkoholisierte Person nicht allein zu lassen und medizinische Hilfe zu holen.

Vorsicht beim Rauschtrinken

Beim Rauschtrinken wird viel Alkohol in kurzer Zeit bis zum Rausch getrunken. Bei diesem kann es zu einer lebensbedrohlichen Alkoholvergiftung kommen. Deshalb Konsumpausen machen und immer wieder ausreichend Wasser trinken. 

Vom Auto- und Fahrradfahren nach Alkoholkonsum ist dringend abzuraten. Wer in der Schweiz mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. 

Für die Gesundheit und Sicherheit gilt: Weniger Alkohol ist besser, kein Alkohol ist am besten.

Tabak

In Basel-Stadt sind Erwerb, Besitz und Konsum von Tabakwaren, Tabakersatzprodukten und elektronischen Zigaretten (auch Vapes) ab 18 Jahren erlaubt.

Dazu gehören: herkömmliche Zigaretten, elektronische Zigaretten mit und ohne Nikotin, Snus, Produkte für Wasserpfeifen mit und ohne Tabak, Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch oder zum Schnupfen sowie Raucherwaren mit Hanfblüten mit hohem Cannabidiol (CBD)-Gehalt und einem THC-Gehalt unter ein Prozent.

Zum Schutz vor Passivrauchen ist das Rauchen, einschliesslich des Gebrauchs von E-Zigaretten und erhitzbaren Tabakprodukten, in öffentlich zugänglichen Innenräumen und in Verkehrsmitteln verboten. Ausgewiesene Raucherbereiche sind in der Regel an Bahnhöfen, in Flughäfen und in Gaststätten vorhanden.

Cannabis

Cannabisprodukte mit einen THC-Gehalt von mehr als 1 Prozent gelten in der Schweiz als illegale Suchtmittel und unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz. Besitz, Konsum, Anbau und Handel sind verboten. Das Lenken von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis ist in der Schweiz verboten.

Wer als erwachsene Person in der Schweiz beim Cannabiskonsum erwischt wird, kann durch die Polizei mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Jugendliche können von der Polizei angezeigt werden.

Der Konsum von Cannabis reduziert das Urteilsvermögen, erhöht die Ängstlichkeit und verursacht Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen. Bei Überdosierung können Kreislaufprobleme und Erbrechen auftreten.

Grundsätzlich gilt, dass der Konsum von Cannabis in jedem Alter riskant ist. 

Kokain, MDMA und weitere Partydrogen

Substanzen wie Kokain, Amphetamine, MDMA (Ecstasy), LSD und Ketamine unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Konsum, Handel und Besitz sind verboten.

Der Konsum von Drogen geht mit vielen Risiken einher. Partydrogen können Kieferkrämpfe, Muskelzittern, Kopfschmerzen sowie Übelkeit auslösen. Herz, Leber und Nieren können stark belastet werden. Es besteht auch die Gefahr einer lebensbedrohlichen Überhitzung, da die Körpertemperatur ansteigt und der Körper dehydriert. Eine Überdosierung kann zu Halluzinationen führen, beim Abklingen können depressive Verstimmungen auftreten.

Vorsicht beim Mischkonsum

Mischkonsum von verschiedenen Substanzen wie Alkohol, Medikamente und weiteren Drogen erhöht die Gefahr von gesundheitlichen Schäden enorm. Die Risiken und Wirkungen reichen von Krampfanfällen über Bewusstlosigkeit bis zum Tod durch Atemlähmung und Kreislaufstillstand. Daher ist bei Mischkonsum unbedingt höchste Vorsicht angebracht.

Im Kanton Basel-Stadt gibt es ein Drug Checking-Angebot. Dieses setzt sich für einen risikobewussten und selbstverantwortlichen Umgang mit psychoaktiven Substanzen ein. 

Fake News: Umgang mit falschen Informationen

Eine Infodemie – ein Zuviel an Informationen, inklusive falscher oder irreführender Informationen – kann sich bei einem Grossanlass wie dem ESC verstärken, Verwirrung stiften und womöglich zu Verhaltungsweisen führen, die der Gesundheit schaden. 

Es ist deshalb sehr wichtig, Ratschläge und Anleitungen aus offiziellen Quellen zu nutzen. Also von nationalen und lokalen Gesundheitsbehörden oder internationalen Organisationen wie der WHO.

Deshalb ist es wichtig, die Informationsquelle zu überprüfen und den Inhalt zu analysieren, bevor man Massnahmen ergreift und die Informationen mit anderen teilt.

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Gesundheitsdepartement

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4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
07.45 - 17.15 Uhr

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