Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren: Neubadstr. / Bundesstr.
Basel, 30. April 2025
Bau- und Nutzungsgesuch auf Allmend - Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren (BAV 2025/0094) Planvorlage der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) betreffend MP 2529: Neubadstrasse Bundesstr.
Ortsbezeichnung
Neubadstrasse Kreuzung Laupenring bis Höhe Bundesstrasse 11, Steinenring
Angaben zum Projekt
Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren BAV 2025/0094
Planvorlage der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) betreffend MP 2529 Neubadstrasse Bundesstrasse
Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen Erneuerungsarbeiten am Gleiskörper, Fahrleitungen, Werkleitungen (Elektro-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeleitung), Abwasserableitungsanlagen sowie an der Haltestellen- und Strasseninfrastruktur.
Des Weiteren Ziel des Projekts ist die vollständige Erneuerung aller Gleise auf einer Länge von ca. 1'755. Im Abschnitt zwischen der HAST Schützenhaus und der HAST Laupenring wird der komplette Oberbau und Unterbau inkl. der Entwässe-rung durch die Feste Fahrbahn mit Grüntrasse ersetzt. Zusätzlich wird die Weiche W. Nr. 122 und 124 sowie die Kreuzung K. 129 und die Schmieranlage SA. Nr. 26 inkl. des Gleisbetons im Steinenring 1:1 ersetzt. Die Gleislage im Bereich der Hal-testelle Bundesplatz wird angepasst, was zur Folge hat, dass die Fahrleitung ver-schoben werden muss.
Die Kantonstrasse Neubadstrasse zwischen der Kreuzung Laupenring und der HAST Bernerring wird im Zusammenhang mit dem Gleisprojekt erneuert.
Die Kreuzung Neubadstrasse / St. Galler-Ring sowie Teile des an die HAST Bundesplatz angrenzenden Bereichs des Schützenmattparks werden im Zusammen-hang mit dem Gleisprojekt und der neuen BehiG HAST Bundesplatz umgestaltet.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Gesuchsteller / Bauherrschaft
Basler Verkehrsbetriebe, Münchensteinerstr. 87, 4052 Basel
Projektverfasser
Tiefbauamt Basel-Stadt, Dufourstr. 40, 4001 Basel
Angaben zur Auflage
Die Gesuchsunterlagen können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden.
Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00–12.00 und 13.15–17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68).
Verfahren
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Aussteckung
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.).
Ergänzende rechtliche Hinweise / Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 § 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.06.2025
Kontaktstelle
Bundesamt für Verkehr BAV
Giulia Falone
3003 Bern
Standort: Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen
Tel. +41 58 465 06 35
giulia.falone@bav.admin.ch
https://www.bav.admin.ch/
Auflagedokumente
Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!
Allmendverwaltung (AV)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr