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Was wir tun

Herzlich Willkommen

  • Wir empfangen Sie persönlich.
  • Wir prüfen die Vorgehensweise der Verwaltung und können Fehlverhalten aufdecken. Wenn nötig intervenieren wir bei den entsprechenden Stellen.
  • Wir beraten Sie im Umgang mit der kantonalen Verwaltung und zeigen Ihnen Ihre Rechte und Pflichten auf.
  • Wir informieren Sie über die korrekte Vorgehensweise für Ihr Anliegen und erläutern Ihnen, was für Schritte Sie unternehmen können.
  • Wir sprechen bei Konflikten mit der Verwaltung und versuchen eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden.
  • Wir unterstützen Staatsangestellte, die einen Missstand an Ihrem Arbeitsplatz aufdecken möchten.

Verwaltung kontrollieren

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie das Gefühl haben, dass für das Handeln der kantonalen Verwaltung keine Rechtsgrundlage besteht oder diese nicht korrekt angewendet wird.

Wir prüfen, ob die Verwaltung rechtmässig und angemessen handelt. Dazu haben wir uneingeschränkte Akteneinsicht. Die Verwaltung ist verpflichtet, uns schriftlich oder mündlich Auskunft zu geben. Wenn nötig nehmen wir die Situation vor Ort in Augenschein.

Nach Prüfung der Sachlage können wir zum Schluss kommen, dass die Verwaltung korrekt und angemessen gehandelt hat – auch wenn dies nicht dem Rechtsempfinden der betroffenen Person entspricht. Es kann aber auch ein Fehler passiert sein. Dann setzen wir uns dafür ein, dass dieser korrigiert wird.

Unter Umständen war das Handeln der Verwaltung zwar rechtmässig aber nicht angemessen. Dann geben wir der Verwaltung Hinweise, wie Abläufe verbessert werden können.

Konflikte schlichten

Bei Konflikten zwischen der Bevölkerung und der kantonalen Verwaltung können wir vermitteln. Wir hören uns beide Seiten unvoreingenommen an, klären die Interessen beider Seite ab und entwickeln gemeinsam Lösungsvorschläge. Zeichnet sich eine Lösung ab, tragen wir dazu bei, dass eine Vereinbarung getroffen und umgesetzt wird.

Beraten und Informieren

Möchten Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie beispielsweise gegenüber der Steuerverwaltung, der Sozialhilfe oder der Polizei haben? Oder wie Sie eine freiwillig eingegangene Beistandschaft wieder beenden?

Dann können wir Sie beraten und informieren. Wir erklären, wer für welche Anliegen zuständig ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche Vorgaben erfüllt werden müssen und wie diese zu erfüllen sind.

Missstände aufdecken (Whistleblowing)

Mitarbeitende des Kantons Basel-Stadt sind berechtigt, Missstände an ihrem Arbeitsplatz der Ombudsstelle zu melden. Zulässige Meldungen verstossen nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht und stellen auch keine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar.

Ein Missstand liegt vor, wenn gegen rechtliche Bestimmungen verstossen wird. Zulässig sind jedoch nur Meldungen, die in gutem Glauben erstattet werden. Das bedeutet, dass Sie davon ausgehen, dass tatsächlich ein Missstand vorliegt, und Sie nicht zu Ihrem persönlichen Vorteil handeln.

Melden Sie uns den Verdacht eines Missstandes. Die Ombudsstelle wird dann innerhalb von 10 Arbeitstagen einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren und den Sachverhalt prüfen. Können Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen Ihr Anliegen vorbringen, darf Ihr Verdacht nicht öffentlich gemacht werden. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt Whistleblowing/Missstände aufdecken..

Ombudsstelle

Karte von Basel-Stadt
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Freie Strasse 52
4001 Basel

Öffnungszeiten

061 261 60 50

Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Gesprächstermine nach Vereinbarung

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