Leitfaden
Der Leitfaden Partizipation für die Quartierbevölkerung erklärt die Grundlagen und Prozesse der Partizipation im Kanton Basel-Stadt.

Leitfaden Partizipation für die Quartierbevölkerung
Um die Partizipation der Bevölkerung zu stärken und zugänglicher zu machen, haben wir den Leitfaden überarbeitet.
Der Leitfaden soll die Bevölkerung durch die neuen Grundlagen und Prozesse der Partizipation in der Stadt Basel führen.
Leitfaden Partizipation für die Quartierbevölkerung
PDF herunterladen (Startet einen Download)Was ist Partizipation?
Partizipation bedeutet, aktiv an Entscheidungen und Prozessen teilzunehmen, die einen betreffen. Es werden auch die Synonyme Beteiligung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitsprache oder Einbezug verwendet.
In einer Demokratie ist die Partizipation ein Grundsatz. Sie gibt allen Individuen die Möglichkeit, sich aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft einzubringen.
Der Grosse Rat verabschiedete am 10. Mai 2023 das neue Partizipationsgesetz (ParG).
In Basel-Stadt besitzt die Quartierbevölkerung mit dem Partizipationsgesetz das Recht auf Partizipation bei kantonalen Vorhaben. Dies, wenn besondere Betroffenheit und Handlungsspielraum sowie Interesse an der Partizipation besteht. Die Landgemeinde Riehen verfügt über ein eigenes Reglement bei ihren Partizipationsverfahren.
Durch das Partizipationsgesetz bleiben die Instrumente der formellen Mitwirkung erhalten. Das Gesetz verankert die Prozesse der Partizipation und baut diese aus.
Wie kann ich mich bei der Partizipation einbringen?
Es gibt verschiedene Formen der Partizipation und damit mehrere Möglichkeiten sich einzubringen:
- Bei einer weiterführenden Partizipation steht die Bevölkerung während des Partizipationsprozesses im Austausch mit der Verwaltung. Das Vorhaben wird eng mit den Quartierbewohnenden weiterentwickelt. Die Bevölkerung besitzt die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf das Vorhaben zu nehmen. Die Verwaltung nimmt verschiedene Sichtweisen und Interessen auf, bespricht diese mit den Betroffenen. Die Bevölkerung bringt so ihre Bedürfnisse, Anliegen sowie ihr Wissen direkt ein und gestaltet das kantonale Vorhaben aktiv mit.
- Bei einer Anhörung stellt die zuständige Behörde den aktuellen Planungsstand eines Vorhabens der Bevölkerung vor. Diese kann zu dem Planungsvorhaben Stellung nehmen, Zustimmung und Kritik äussern.
Wie läuft ein Partizipationsverfahren ab?
Die Verwaltung prüft alle kantonale Vorhaben, ob die Voraussetzungen für Partizipation erfüllt sind: Besondere Betroffenheit und Handlungsspielraum.
Für eine weiterführender Partizipation braucht es beide Voraussetzungen. Zudem muss die Bevölkerung Interesse an der Partizipation zeigen. Für eine Anhörung reicht es, wenn eine besondere Betroffenheit besteht.
Bei einer Anhörung bereitet die zuständige Behörde mit dem Stadtteilsekretariat die Anhörung vor. Die Verwaltung lädt die Quartierbevölkerung rechtzeitig zur Anhörung ein.
Bei einer weiterführende Partizipation läuft das Verfahren in vier Phasen ab:
- Während der Initiierungsphase werden die Ziele und der Rahmen des Partizipationsverfahren geklärt. Die zuständige Behörde, das Stadtteilsekretariat, die Interessensgruppen und die Quartierorganisationen klären gemeinsam die W-Fragen der Partizipation. Das Kapitel 10.3 des Leitfadens listet die W-Fragen auf. Eine Auslegeordnung als Kick-off bietet die Grundlage.
- Die Planungsphase klärt das Vorgehen und die Inhalte der Partizipation. Die Verwaltung arbeitet diese Details zusammen mit den weiteren Beteiligten aus.
- In der Durchführungsphase findet die Partizipation mit der Quartierbevölkerung statt. Die Verwaltung hält die Ergebnisse der Partizipation fest.
- Die Abschlussphase schliesst das Partizipationsverfahren ab. Die Fachstelle Stadteilentwicklung führt eine Evaluation der Partizipation mit den Beteiligten durch. Diese Evaluation fliesst in die Projektdokumentation ein.
Bei einem kantonales Vorhaben ohne weiterführende Partizipation oder Anhörung ist es möglich, eine Partizipation per Partizipationsantrag einzufordern. Der Leitfaden erläutert das Vorgehen bei einem Partizipationsantrag.
Wer kann mitmachen?
An einer Partizipation können alle teilhaben!
Das schliesst Kinder, Personen ohne Stimm- und Wahlrecht oder ohne Wohnsitz in Basel, Menschen mit Behinderungen sowie Seniorinnen und Senioren mit ein.
Egal ob neu zugezogene oder alteingesessene Anwohnende, Gewerbetreibende, Arbeitnehmende, Nutzende oder Pendelnde. Wen ein Vorhaben betrifft und wer interessiert ist, kann an einer Partizipation teilhaben.
Wo informiere ich mich?
Auf den Filterlisten oder im Geoportal ist eine Liste aller geplanten und laufenden Vorhaben des Kantons zu finden. Aufgelistet sind alle Vorhaben, welche die Quartierbevölkerung besonders betreffen.
- Die Filterseite Vorhaben Partizipation zeigt alle laufenden und geplanten Vorhaben des Kantons Basel-Stadt mit Partizipation. Die Quartierbevölkerung kann bei diesen Vorhaben mitgestalten.
- Die Filterseite Vorhaben Information zeigt alle laufenden und geplanten Vorhaben des Kantons Basel-Stadt mit öffentlicher Information für die Quartierbevölkerung. Die Verwaltung setzt diese Vorhaben ohne Partizipation um.
- Die Projektkarte des Geoportals verortet alle Vorhaben der Partizipation und Information im Kanton Basel-Stadt.
Die zuständigen Behörden weisen über ihre Webseiten, Medienmitteilungen, Social Media-Beiträge, Anwohnerschreiben, Plakatständer oder Newsletter auf ihre Vorhaben hin. Der Newsletter der Fachstelle Stadtteilentwicklung informiert monatlich über Vorhaben mit Partizipation im Kanton Basel-Stadt. Melden Sie sich hier an.