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Internet, Handy & Co: Zum Umgang mit digitalen Medien

Genial und brutal - Smartphones, Computer und soziale Netzwerke sind wichtige Bestandteile des Alltags für Kinder und Jugendliche. Hier finden Eltern Informationen und Tipps im Umgang mit dem digitalen Medienkonsum ihrer Kinder.

Lächelnde Kinder liegen auf dem Gras und schauen auf ein Smartphone.
© Kantonspolizei Basel-Stadt / shutterstock

Internet und soziale Netzwerke

Genau wie Eltern in der realen Welt wissen, mit wem ihre Kinder befreundet sind und wo sie sich treffen, sollten sie auch wissen, welche Websites ihre Kinder im Internet besuchen. 

Auch wenn die Kinder zu Hause am Computer oder mit ihrem Smartphone, iPad oder einer Spielkonsole im Internet sind, gibt es Gefahren. Zum Beispiel können Erwachsene in Chats leicht so tun, als wären sie Kinder oder Jugendliche. Sie versuchen dann, das Vertrauen der Kinder zu gewinnen, um Informationen wie Familiendetails oder sogar die Adresse herauszufinden oder sich mit ihnen zu treffen.

Gefahren und Risiken

Diese Gefahren und Risiken können im Internet und in Social Media auf Ihre Kinder zukommen.

Smartphones und mobile Geräte

Smartphones und mobile Geräte können den Alltag erleichtern und sind überall verfügbar. Aber sie können auch gefährlich sein:

  • Als Werkzeuge für Belästigungen: Texte, Bilder und Videos, welche andere Personen beleidigen, bedrohen und verletzen, lassen sich mit mobilen Geräten einfach erstellen und schnell verbreiten.
  • Zur Verbreitung von jugendgefährdenden oder illegalen Bildern und Videos: Durch die relativ einfache Verfügbarkeit ist es für Jugendliche leicht, Fotos und Videos mit Pornografie und extremen Gewaltdarstellungen herunterzuladen, herumzuzeigen und weiterzusenden.
  • Als Ablenkung: Die vielen Möglichkeiten zur Beschäftigung stellen eine ständige Versuchung dar, sich mit dem Smartphone anstatt zum Beispiel mit dem Schulstoff zu beschäftigen, einem Sport nachzugehen oder Freunde in der echten Welt zu treffen.
  • Als Schuldenfalle: Der Kauf von Smartphones usw. sowie der Download von Klingeltönen, Musik, Apps oder Games können schnell ins Geld gehen. Viele «Gratisspiele» verursachen durch sogenannte In-App-Käufe (Käufe innerhalb des Games) nachträglich Kosten. Diese sind wenig transparent und schwierig zu kontrollieren. Zu beachten sind auch die hohen Roamingkosten, welche im Grenzgebiet oder im Ausland anfallen können.
  • Zur Animation von Online-Challenges: Unter dem Begriff «Challenges» finden sich in sozialen Netzwerken sowohl harmlose und unterhaltsame als auch risikoreiche und gefährliche Herausforderungen. Je aufregender, riskanter oder lustiger die Herausforderung ist, desto mehr Aufmerksamkeit bekommt das dazugehörige Video. Schnell bewegen sich Teilnehmende im strafbaren Bereich, wenn beispielsweise Personen verletzt werden oder Drohungen über soziale Netzwerke ausgesprochen werden,um die Polizei zu aktivieren.

Computergames

«Gamen» ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche. Eltern wissen oft nicht genau, welche Computergames gut für ihr Kind sind und was darin passiert. 

Wenn Kinder sehr viel spielen, kann das negative Folgen haben. Viele Games haben ein Suchtpotenzial, weil die Hersteller die Spieler mit psychologischen Tricks dazu bringen wollen, weiterzuspielen. 

Zum Beispiel gibt es Online-Events, bei denen man etwas Wichtiges verpassen könnte, wenn man nicht mitmacht, oder es gibt Dinge, die man im Spiel kaufen kann, die Vorteile bringen. Diese Dinge motivieren die Spieler, immer weiterzuspielen. 

Schauen Sie nicht weg!

  • Schauen Sie sich an, welche Computergames Ihr Kind spielt. Lassen Sie sich die Spiele zeigen und finden Sie heraus, was Ihr Kind daran interessiert.
  • Sprechen Sie mit anderen Eltern, damit Sie wissen, was Ihr Kind bei Freundinnen und Freunden spielt.
  • Achten Sie bei Computergames auf die Altersempfehlung und informieren Sie sich über den Inhalt (www.pegi.info).

Tipps für Eltern

Bauen Sie Vertrauen auf, damit Ihr Kind weiss, dass es mit Ihnen auch über unangenehme Dinge sprechen kann. Reden Sie mit Ihrem Kind, wenn es Probleme hat oder unsicher im Umgang mit digitalen Medien ist, und zeigen Sie Verständnis.

Hilfestellungen

Hier finden Sie konkrete Tipps zu Social Media, mobilen Geräten, Bildern und Videos und zur technischen Sicherheit.

Gesprächsleitfaden für Eltern

Manchmal weiss man nicht genau, wie man gewisse Dinge ansprechen soll. Der folgende Leitfaden kann Ihnen Unterstützung für ein Gespräch mit Ihrem Kind bieten. Die unten stehenden Fragen helfen Ihnen, zu erfahren, was Ihr Kind im Internet und mit dem Handy macht. Gleichzeitig können Sie auch die Risiken ansprechen.

Rechtliches

Im Internet gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie «offline».

Jugendschutzartikel (Art. 197 Ziff. 1 StGB)

Pornografisches Material, dessen Herstellung, Besitz und Konsum für Erwachsene zwar erlaubt ist (= legale Pornografie), darf nicht Personen unter 16 Jahren zugänglich gemacht werden. (Verboten ist zum Beispiel bereits das Zeigen oder Versenden pornografischer Fotos und/oder Videos an unter 16-Jährige). Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt (siehe Glossar).

Illegale Pornografie (Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB)

Herstellung, Beschaffung, Besitz, Konsum, Weitergabe usw. von illegaler Pornografie sind Offizialdelikte und ohne Altersbeschränkung strafbar. Unter illegaler Pornografie versteht man sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder Tieren. 

Auch Nacktbilder (mit sexuellem Charakter), die Jugendliche unter 18 Jahren von sich selbst machen, gelten grundsätzlich als illegale Pornografie (auch Kinderpornografie genannt). Jugendliche machen sich aber nicht strafbar, wenn sie freiwillig diese Bilder an andere senden und die Empfänger damit einverstanden sind (siehe Art. 197 Abs. 8bis StGB).

Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB)

Herstellung, Konsum, Besitz und Weitergabe von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Mensch und Tier sind verboten und gelten als Offizialdelikte. Dieser Gesetzestext beinhaltet auch Inhalte im Kontext der Pornografie.

ACHTUNG!

Alles, was mit illegaler Pornografie zu tun hat, ist gesetzlich verboten.


Weitere Delikte:

Identitätsmissbrauch (Art. 179decies StGB)

Wer die Identität von jemand anderem ohne dessen Zustimmung nutzt, um der Person zu schaden oder sich selbst oder jemand anderem einen unerlaubten Vorteil zu verschaffen, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden. 

(Cyber-)Mobbing

Das ständige Schikanieren (Mobben) einer Person, ob «offline» oder «online», steht nicht direkt im Strafgesetzbuch. Aber viele Dinge, die dabei passieren, können trotzdem strafbar sein, wie zum Beispiel Beleidigungen, Drohungen, sexuelle Belästigungen oder das Verletzen des Rechts am eigenen Bild. Meistens muss die betroffene Person eine Anzeige einreichen damit es rechtliche Konsequenzen gibt (Antragsdelikte). Nur selten wird von selbst ein Verfahren eingeleitet (Offizialdelikte).

Recht am eigenen Bild

Art. 179quater Strafgesetzbuch

Wer jemanden ohne dessen Einwilligung aufnimmt oder Geheimnisse von jemandem verbreitet, macht sich strafbar.

Art. 30 Abs. 1 Datenschutzgesetz

Wer Personendaten bearbeitet, darf dabei die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person nicht verletzen.

Art. 28 Abs. 1 Zivilgesetzbuch

Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.

ACHTUNG!

Bereits ab 10 Jahren sind Kinder in der Schweiz strafmündig.

  • Bedenken Sie: Kinder ab 10 Jahren können in der Schweiz für ihre Taten bestraft werden.
  • Privatpersonen (z.B. Lehrpersonen) dürfen ein Handy einziehen und der Polizei übergeben, wenn sie aus guten Gründen vermuten, dass ein strafbares Verhalten begangen wurde. Dies dient der Beweissicherung.

Weitere Informationen

Kontakt und Hilfe

Wenn Sie Hilfe brauchen zum Thema Internet, Handy & Co. können Sie sich an das Ressort Jugend- und Präventionspolizei der Kantonspolizei Basel-Stadt wenden.

Kantonspolizei Basel-Stadt

Ressort Jugend- und Präventionspolizei

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