Untersuchung nach Sexualdelikten
Diese Seite bietet Informationen für Betroffene von sexueller Gewalt. Hier finden Sie wichtige Schritte, die sofort unternommen werden sollten, sowie hilfreiche Ressourcen für medizinische, psychologische und rechtliche Unterstützung.
Ich bin vergewaltigt worden. Was muss ich tun?
Gehen Sie sofort zur Polizei. Um rechtsmedizinisch relevante Spuren zu sichern, waschen Sie sich und Ihre Kleidung nicht. Wenn Sie vermuten, dass Ihnen KO-Mittel verabreicht wurden, denken Sie daran, dass der toxikologische Nachweis nur eine begrenzte Zeit im Blut oder Urin möglich ist. Zum Beispiel ist GHB nach spätestens 12 Stunden nicht mehr nachweisbar. Gehen Sie daher unverzüglich zur Polizei und bestehen Sie darauf, dass Blut- und Urinproben so schnell wie möglich entnommen werden.
Was versteht man unter KO-Tropfen/KO-Mittel?
KO-Mittel sind Substanzen, die einschläfernd wirken und einem Opfer unbemerkt verabreicht werden. Neben GHB können auch Benzodiazepine oder andere länger nachweisbare Schlafmittel verwendet werden. Viele Studien und unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass Alkohol das häufigste KO-Mittel ist. Alkohol wird in der Regel vom Opfer selbst konsumiert, wirkt aber abhängig von der Dosis ähnlich wie GHB.
Was muss ich tun, wenn ich KO-Mittel verabreicht bekommen habe?
Gehen Sie möglichst schnell zur Polizei und bestehen Sie darauf, dass bei Ihnen zuerst Blut- und Urinproben entnommen werden. Je kürzer die Zeitspanne zwischen Verabreichung des KO-Mittels und der Entnahme der Proben ist, desto eher können die Substanzen nachgewiesen werden.
Wo erhalte ich Soforthilfe und Unterstützung?
Hotlines und Notrufnummern
- Polizei: 117
- Notrufzentrale: 144
- Beratungsstelle für sexuelle Gewalt: 0800 22 55 33
Beratungsstellen und Hilfsangebote
Opferhilfe beider Basel: Diese Beratungsstelle bietet Soforthilfe und vermittelt medizinische, psychologische, soziale, finanzielle und juristische Unterstützung. Die Beratung ist unentgeltlich und auf Wunsch anonym.
Kontakt: 061 205 09 10, opferhilfe-beiderbasel.ch.
Frauenhaus beider Basel: Bietet Schutzunterkunft für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Kontakt: 061 681 66 33, frauenhaus-basel.ch.
Institut für Rechtsmedizin
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr