Solaranlagen
Solaranlagen in Basel-Stadt
Die Errichtung einer Solaranlage ist melde- oder baubewilligungspflichtig. Dieser Grundsatz ist bundesrechtlich in Art. 18a des Raumplanungsgesetzes verankert.
Baubewilligungspflichtige Solaranlagen
Sind die obigen Voraussetzungen nicht gegeben – wenn Sie zum Beispiel eine Solaranlage in der Schutzzone errichten möchten oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht –, so ist eine Baubewilligung erforderlich. Unter Baubewilligungsverfahren erhalten Sie alle relevanten Informationen.