Wirt/Wirtin abmelden
Kurz erklärt
Hören Sie als Wirt/Wirtin eines Restaurationsbetriebs auf? Dann müssen Sie sich bei uns schriftlich abmelden. Die Abmeldung sollte vor Ihrem Weggang bei uns eintreffen. Sie bleiben solange verantwortlich für den Betrieb, bis Sie sich abgemeldet haben.
Wenn Sie sich nicht abmelden, bleiben Sie verantwortlich, bis eine neue Betriebsbewilligung erteilt wird. Denn die Betriebsbewilligung ist auf Sie ausgestellt. Sie sind Bewilligungsinhaber/in.
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Öffnungszeiten
Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr
Telefonsprechstunde: Täglich von 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
Persönliche Sprechstunde: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung