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Wirtefachprüfung Kanton Basel-Stadt

Hier finden Sie alle Informationen zur kantonalen Wirtefachprüfung inklusive Anmeldeformular und Prüfungstermine

Kurz erklärt

Die Bewilligung zur Führung eines dem Gastgewerbegesetz unterstellten Betriebs wird nur an Personen erteilt, die einen anerkannten, gastgewerblichen Fähigkeitsausweis (sog. Wirtepatent) besitzen. Im Kanton Basel-Stadt ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat für die Durchführung der Wirtefachprüfung zuständig. 

Die Prüfung findet sechs Mal jährlich statt, kostet Fr. 380.00, umfasst 70 Fragen und dauert 90 Minuten. Eine Teilnahme an vorbereitenden Kursen ist nicht zwingend. Geprüft werden ausschliesslich die relevanten Kenntnisse zu Konsumentenschutz (Lebensmittelrecht, Hygiene, Jugendschutz, Schutz vor Passivrauchen) und Arbeitnehmerschutz (L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen). Alle Fragen und Lösungen befinden sich im Übungsfragenkatalog. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in beiden Themenbereichen mindestens 60% der Fragen richtig gelöst wurden.

Für Fragen und Informationen zur Wirtefachprüfung

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter Telefonnummer
+41 61 267 76 43 oder per Email an wirtefachpruefung@bs.ch

Prüfungstermine

Die Wirtefachprüfung findet im Multifunktionsraum an der Dufourstrasse 40 in Basel statt.

Termine Wirtefachprüfung

Prüfung
Datum
Zeit
Nr. 25/12
10. Dezember 2025
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 19. November 2025)
 
 
 
 
 
Nr. 26/2
11. Februar 2026
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 21. Januar 2026)
 
 
Nr. 26/4
29. April 2026
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 8. April 2026)
 
Nr. 26/6
10. Juni 2026
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 20. Mai 2026)
 
Nr. 26/8
26. August 2026
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 5. August 2026)
 
Nr. 26/10
28. Oktober 2026
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 7. Oktober 2026)
 
Nr. 26/12
9. Dezember 2026
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 18. November 2026)
 

Anmeldung und Übungsfragen

Melden Sie sich mit dem Anmeldeformular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmezahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Anerkannte Fähigkeitsausweise

Diplome von anerkannten gastgewerblichen Fachschulen und vom Bund anerkannte höhere Fachprüfungen sind dem Fähigkeitsausweis Basel-Stadt gleichgestellt. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheidet auch über die Anerkennung bereits erlangter Fähigkeitsausweise und ordnet bei Bedarf die ergänzenden Wirtefachprüfungen an.

Ausserordentliche Wirtefachprüfung

Termine für eine ausserordentliche Wirtefachprüfung können Sie per Email bei uns anfragen. Die Kosten für eine ausserordentliche Wirtefachprüfung betragen Fr. 760.00.

Gesetzliche Grundlagen

HIer finden Sie die relevanten Gesetze.

Haben Sie Fragen?

Erreichbarkeit Abteilung Gastgewerbebewilligungen

Die Abteilung Gastgewerbebewilligungen ist täglich von 08.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr telefonisch erreichbar. Alternativ können Sie hier einen Termin für Ihre persönliche Sprechstunde online buchen:

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