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Bereich Claraplatz - Untere Rebgasse - Klybeckstrasse -Klingentalgraben - Unterer Rheinweg - Dreirosenbrücke und Voltastrasse: 145 kV-Kabel, Kabelersatz und teils -umlegung mit neu Einleiterkabel 1000 mm2 Al in bestehenden Bauwerken

Basel, 19. September 2026

Bau- und Nutzungsgesuch auf Allmend - Bereich Claraplatz - Untere Rebgasse - Klybeckstrasse -Klingentalgraben - Unterer Rheinweg - Dreirosenbrücke und Voltastrasse: 145 kV-Kabel, Kabelersatz und teils -umlegung mit neu Einleiterkabel 1000 mm2 Al in bestehenden Bauwerken

Ortsbezeichnung
Bereich Claraplatz - Untere Rebgasse - Klybeckstrasse -Klingentalgraben - Unterer Rheinweg - Dreirosenbrücke und Voltastrasse
Koordinaten: 2610650 / 1268841 nach 2611750 / 1267832       

Angaben zum Projekt
L-2655444.1
145 kV-Kabel zwischen den Unterwerken Voltastrasse und Dolderweg - Kabelersatz und teils -umlegung mit neu Einleiterkabel 1000 mm2 Al in bestehenden Bauwerken
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):
Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

Gesuchsteller
IWB Industrielle Werke Basel , Margarethenstrasse 40, 4002 Basel, Schweiz

Leit- und Bewilligungsbehörde  
Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Schweiz

Angaben zur Auflage
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf ESTI - Consultation online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die Gesuchsunterlagen können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter https://www.bs.ch/bvd/planauflagen-und-anordnungen eingesehen werden.
Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68)                             

Ergänzende rechtliche Hinweise
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.        

Frist: 30 Tage 
Ablauf der Frist: 20.10.2026           

Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Auflagedokumente

Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!

Allmendverwaltung (AV)

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Dufourstrasse 40/50
4052 Basel

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

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