Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Öffentliche Ausschreibung: Plakatierung im öffentlichen Raum des Kantons Basel-Stadt

Basel, 25. August 2026

Öffentliche Auschreibung Allmend:
Plakatierung im öffentlichen Raum des Kantons Basel-Stadt

Ortsbezeichnung
Öffentlicher Raum der Stadt Basel sowie Kantonsstrassen der Gemeinden Riehen und Bettingen 

Angaben zum Projekt

Inhalt
Der Kanton Basel-Stadt schreibt das Recht zur Plakatierung im öffentlichen Raum für die Zeit ab 1. Januar 2028 neu aus. Die Ausschreibung umfasst Plakatflächen auf öffentlichem Grund der Stadt Basel sowie an den Kantonsstrassen der Gemeinden Riehen und Bettingen.

Die Plakatflächen sind in sieben Lose gegliedert. Die Lose 1 bis 5 umfassen die Grossplakatierung mit analogen und digitalen Werbeträgern, die Lose 6a und 6b die Kleinplakatierung. Die Lose werden grundsätzlich einzeln vergeben.  Die Konzessionsdauer beträgt sieben Jahre vom 1. Januar 2028 bis 31. Dezember 2034 mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Alle interessierten und geeigneten Anbieterinnen und Anbieter werden zur Einreichung eines Angebots gemäss den Ausschreibungsunterlagen eingeladen.                

Angaben zur Auflage
Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem 26. August 2026 am Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel eingesehen werden.
Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68). 

Angaben zu den Terminen
Die Ausschreibung beginnt am 26. August 2026. Schriftliche Fragen zur Ausschreibung sind bis 16. September 2026 gemäss den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen einzureichen. Die eingegangenen Fragen und die entsprechenden Antworten werden bis spätestens 7. Oktober 2026 publiziert. Die Angebote sind bis 23. November bei der Allmendverwaltung einzureichen. Die weiteren Termine und Verfahrensschritte ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diese Ausschreibung und die Ausschreibungsunterlagen kann Rekurs beim Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt erhoben werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen vom Publikationsdatum dieser Ausschreibung im Kantonsblatt an gerechnet, schriftlich anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und anderen besonderen Vorkehrungen, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Gegen die Zuschlagsverfügung steht zum gegebenen Zeitpunkt das diesbezügliche Rechtsmittel offen. Für bau-, planungs- und umweltschutzrechtliche sowie nutzungsrechtliche Rügen steht das im Rahmen des Bau- und Nutzungsbewilligungsverfahrens vorgesehene Einspracheverfahren offen. Diese Rügen können im vorliegenden Verfahren nicht geltend gemacht werden.     


Ablauf der Frist: 23.11.2026              

Kontaktstelle
Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt - Allmendverwaltung
Dufourstrasse 40/50 
4001 Basel

Auflagedokumente

Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente! 

Allmendverwaltung (AV)

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Dufourstrasse 40/50
4052 Basel

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Inhalt aktualisiert