Fledermäuse
Aufgrund von internationalen Abkommen fallen alle einheimischen Fledermausarten unter das Natur- und Heimatschutzgesetz. Dessen Schutzmassnahmen greifen auch in Basel. Zudem sind sie für den Erhalt der Lebensräume der nachtaktiven Tiere unerlässlich.

Vorkommen
In der Schweiz kommen rund 30 Fledermausarten vor, im Kanton Basel-Stadt konnten bisher deren 23 nachgewiesen werden. Sie alle sind mehr oder weniger stark gefährdet.
Erst im Sommer 2025 gelangte der Nachweis der 23. Fledermausart, einer Alpenfledermaus. Die Alpenfledermaus (Hypsugo savii) ist eine kleinere Art und kann leicht mit der in Basel häufigeren Weissrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii) verwechselt werden. Im Unterschied zu dieser weist sie ein längeres Fell mit einem goldenen Schimmer auf.
Die Alpenfledermaus kommt vorwiegend in den Kantonen Wallis und Tessin vor. In den letzten 30 Jahren hat sie sich jedoch weiter nach Norden ausgebreitet und nun auch Basel erreicht. Beide Arten gehören zu den typischen Spaltenbewohnern und nutzen bevorzugt Spalten an Gebäuden.
Gefährdungen
Die nachtaktiven Tiere sind heutzutage zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt:
- Einschneidende Veränderungen an Gebäuden, etwa durch Dachstocksanierungen oder -umnutzungen
- Nächtliche Beleuchtungen
- Insektenschwund
- Unterhaltsarbeiten an Bäumen
Mit einer umsichtigen Arbeitsweise bei der Baumpflege und bei Fällungen tragen wir dazu bei, Fledermäuse vor Schäden und Lebensraumverlust zu bewahren.
Sicherung der Lebensräume
Sie können ebenfalls einen Beitrag zum Schutz der Nachtsegler leisten. In unseren Merkblättern und auf ausgewählten Partnerwebseiten erfahren Sie, wie.
Kontakt
Kanton Basel-Stadt Stadtgärtnerei, Fachbereich Natur + Landschaft
Dufourstrasse 40Postfach
4001 Basel
Stadtgärtnerei
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Telefonisch: Mo - Fr 8.00 - 12.30 / 13.30 - 16.00 Uhr