Probanden gesucht: Studie zur Kontamination von Kopfhaaren durch Betäubungsmittelstäube
In dieser Studie möchten wir untersuchen, inwiefern es zu einer Kontamination der Kopfhaare durch Betäubungsmittelstäube im Alltag kommt. Fokus liegt hier bei Personen, welche keine Betäubungsmittel konsumieren, aber sich regelmässig in einer Umgebung aufhalten, wo Drogen konsumiert werden, z.B. auf Partys, in Bars oder Clubs. Eine Teilnahme beinhaltet zwei separate Termine mit einem Gesamtaufwand von max. 90 Minuten. Sie erhalten hierfür eine finanzielle Entschädigung.
Hintergrund
Untersuchungen von Kopfhaaren auf Betäubungsmittel werden in verschiedenen rechtlichen Rahmen durchgeführt, von der Prüfung der Fahreignung, über Strafrecht und Kindesschutz. Wird eine Substanz in den Haaren nachgewiesen stellt, sich die Frage, ob die Person diese aufgenommen hat oder auch alternative Erklärungsgründe, insbesondere eine Kontamination, vorliegen können. Vor allem Drogen in Pulverform oder Rauch sind wichtige Kontaminationsquellen.
Es wurden bisher verschiedene Studien durchgeführt, bei denen Haarsträhnen künstlich mit Drogen benetzt wurden und eine Kontamination nachgewiesen werden konnte. Dies stellen aber keine alltagsnahen, realistischen Szenarien dar. Aus diesem Grund sollen in der aktuellen Studie die Haarproben von Personen, die sich im Alltag in Umgebungen mit möglichen Kontaminationsquellen aufhalten, selbst aber keine Drogen konsumieren, untersucht werden.
Voraussetzungen
- Erreichen der Volljährigkeit (mindestens oder älter als 18 Jahre)
- Aufenthalte in Clubs/Bars
- Haarlänge von mindestens 4 cm
- Schriftliche Einwilligung nach umfassender Information über die Studie durch das zuständige Studienpersonal (informed consent)
Ausschluss
- Aktiver Konsum von Betäubungsmitteln und/oder Drogen (inkl. betäubungsmittelartiger Medikation)
- Kosmetisch vorbehandeltes Haar (Färben, Tönen, Bleichen etc.)
- Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Basel
Studienablauf
- Termin: Aufklärungsgespräch mit schriftlicher Einwilligung, erster Urintest zur Negativkontrolle
- Termin: zweiter Urintest zur Negativkontrolle, Ausfüllen des Fragebogens in einem Interview, Abgabe von zwei Strähnen des Kopfhaars (ca. bleistiftminendick, unterhalb des Deckhaars an möglichst wenig sichtbaren Stellen)
Vergütung
Wir vergüten Ihren Aufwand nach Abschluss beider Termine mit 100 Fr. Weiterhin besteht die Möglichkeit über die Studienergebnisse informiert zu werden.
Kontakt
Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel
Institut für Rechtsmedizin
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr