Findeltiere
Haben Sie ein Tier gefunden? Ist Ihr Haustier entlaufen? Je nach dem, um welche Tierart es sich handelt, gelten unterschiedliche Vorgehen. Es ist wichtig, schnell und umsichtig zu handeln. Damit erhöhen sich die Chancen auf eine Wiedervereinigung des Tieres und der Halteperson.
Tiermeldezentrale
Die Meldestelle des Kantons Basel-Stadt für gefundene und vermisste Tiere ist die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ). Die schweizweite Meldestelle verbindet Findende und Suchende und hilft, dass ein vermisstes Tier zu seinem Besitzenden zurückkehrt.
Die STMZ führt eine nationale Datenbank, pflegt ein Helfernetzwerk und ist rund um die Uhr erreichbar. Sie ermöglicht es, dass das Tier und sein Frauchen oder Herrchen wieder zueinander finden.
Bitte beachten Sie
Es reicht nicht, wenn Sie Bilder in den sozialen Netzwerken verbreiten.
Gefundene Tiere
Ist Ihnen ein Hund zugelaufen und ist er zutraulich, so dass Sie ihn anhalten können?
Wer einen Hund findet, hat die Pflicht, das Tier unverzüglich dem Kantonalen Veterinäramt zur Identifikation vorzuführen. Der Hund bleibt in der Tierstation des Veterinäramtes, bis die Besitzerin oder den Besitzer ihn abholt.
Es kommt vor, dass das Überbringen eines zugelaufenen Hundes durch die Finderin oder den Finder nicht zumutbar ist. In solchen Ausnahmefällen ist es möglich, dass tagsüber ein Vertretender des Veterinäramtes oder nachts ein Mitarbeitender aus dem Polizeidienst das Tier abholt.
Zusätzlich zum Überbringen des Hundes an das Veterinäramt hat die Finderin oder der Finder den Fund zu melden. Die Meldung muss schnellstmöglich bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale online oder telefonisch unter der Nummer 0848 357 358 eingehen.
Haben Sie einen streunenden Hund gesehen?
Wenn Ihnen ein Hund ohne Besitzerin oder Besitzer begegnet ist, müssen Sie dies der Schweizerischen Tiermeldezentrale online oder telefonisch unter der Nummer 0848 357 358 melden.
Gefunde Haustiere (keine Hunde)
Ist Ihnen eine fremdes Haustier (kein Hund) zugelaufen? Zugelaufene Katzen, Nagetiere, Säugetiere und Reptilien sowie zugeflogene Vögel wie Papageien oder Sittiche sind der Schweizerischen Tiermeldezentrale online oder telefonisch unter der Nummer 0848 357 358 zu melden.
Diese Tiere können nach Rücksprache in einem Tierheim oder ausnahmsweise beim Kantonalen Veterinäramt zu den Schalteröffnungszeiten abgegeben werden.
Sonderfall Katze
Es ist am besten, wenn zugelaufene oder streunende Katzen am Fundort bleiben. Katzen streifen gerne herum und kehren in der Regel von selber nach Hause. Wenn sich eine fremde Katze in Ihrem Keller, Ihrer Garage oder in Ihrer Liegenschaft befindet, lassen Sie sie bitte nach draussen. Fragen Sie in der Nachbarschaft nach, falls sich die Katze wiederholt in der Liegenschaft aufhält. Wenn Sie keine Besitzerin oder keinen Besitzer finden, kontaktieren Sie die Schweizerische Tiermeldezentrale.
Befindet sich die Katze in einem schlechten Zustand? Bitte informieren Sie die Schweizerischen Tiermeldezentrale online oder telefonisch unter der Nummer 0848 357 358 oder suchen Sie einen Tierarzt auf.
Bei verwilderten Hauskatzen ist die Kantonspolizei zuständig. Wer verwilderte Katzen einfangen will, benötigt im Voraus eine Bewilligung der Kantonspolizei.
Vermisste Tiere
Ist Ihr Hund entlaufen?
Sie sind verpflichtet, den entlaufenen Hund bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale online oder telefonisch unter der Nummer 0900 357 358 zu melden. Der Anruf kostet Sie CHF 1.95 pro Minute. Die Tiermeldezentrale publiziert Ihre Vermisstenanzeige auf ihrer Webseite.
Informieren Sie bitte zusätzlich die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Basel-Stadt unter der Telefonnummer +41 61 267 71 11 darüber, dass Ihr Hund entlaufen ist.
Die Kantonspolizei überführt bei ihr abgegebene oder aufgegriffene Hunde in die Tierstation des Kantonalen Veterinäramtes, bis sie die Besitzerin oder der Besitzer erreicht oder eine Vermisstenanzeige vorliegt.
Die Halterin oder der Halter kann seinen Hund innerhalb einer Woche beim Veterinäramt abholen. Vorgängig sind die Kosten für die Dienstleistung zu begleichen. Darunter fallen Hundesteuer, Auslösegebühr und die Kosten für Unterkunft, Futter, Pflege und Transport. Über nicht fristgerecht ausgelöste Hunde verfügt das Veterinäramt definitiv.
Vermissen Sie ein Haustier (kein Hund)?
Wenn Sie eine Katze, ein Nagetier, ein Säugetier, ein Reptil oder Ihren Vogel vermissen, melden Sie dies bitte der Schweizerischen Tiermeldezentrale online oder telefonisch unter der Nummer 0900 357 358. Der Anruf kostet Sie CHF 1.95 pro Minute. Die Tiermeldezentrale publiziert Ihre Vermisstenanzeige auf ihrer Webseite.
Kontakt
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr