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Strafregister

Welche Strafen werden ins Strafregister eingetragen?

Ins Eidgenössische Strafregister werden im Wesentlichen eingetragen:

Nicht eingetragen werden:

  • wegen Übertretungen ausgesprochene Bussen von CHF 5'000.-- oder weniger
  • auf kantonale Gesetzesbestimmungen gestützte Bussen

Detailliertere Angaben zur Frage, welche Urteile im Strafregister eingetragen werden, können dem Strafregistergesetz (Art. 18 f. StReG) entnommen werden.

Wann wird meine Strafe aus dem Strafregister entfernt?

Für Urteile, die eine unbedingte oder eine nachträglich widerrufene bedingte oder teilbedingte Freiheitsstrafe enthalten, gelten im Wesentlichen folgende Fristen: 

  • 20 Jahre + Strafdauer bei einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren
  • 15 Jahre + Strafdauer bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und weniger als fünf Jahren
  • 10 Jahre + Strafdauer bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr
  • Urteile, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe enthalten, erscheinen bis zum Tod der betroffenen Person im Auszug

Die Fristen verlängern sich um die Dauer einer bereits eingetragenen Freiheitsstrafe oder eines bereits eingetragenen Freiheitsentzugs.

In einem Strafregisterauszug für Privatpersonen erscheint eine Strafe grundsätzlich nicht mehr, wenn zwei Drittel der oben erwähnten Fristen abgelaufen sind. Ein Urteil, das eine bedingte oder teilbedingte Strafe enthält, erscheint in einem Strafregisterauszug für Privatpersonen nicht mehr, wenn sich der/die Verurteilte bis zum Ablauf der Probezeit bewährt hat.

Detailliertere Angaben zur Frage, nach welcher Frist eingetragene Urteile aus dem Strafregister wieder entfernt werden, können dem Strafregistergesetz (Art. 38 ff. StReG) entnommen werden.

Wie kann ich einen Strafregisterauszug für mich bestellen?

Ein Strafregisterauszug für Privatpersonen kann entweder bei den meisten Poststellen oder via Internet beim Bundesamt für Justiz bestellt werden. Die Gebühr pro Auszug beträgt CHF 17.--.

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