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Rechnungswesen der Gerichte

Über das Rechnungswesen der Gerichte

Für die Buchhaltung und das Rechnungswesen der Gerichte gemäss § 5 Ziff. 1 bis 6 GOG sowie der Schlichtungsstellen des Zivilgerichts und des Appellationsgerichts ist das Rechnungswesen der Gerichte zuständig. Dieses ist dem Appellationsgericht angegliedert und der Verwaltungschefin oder dem Verwaltungschef des Appellationsgerichts unterstellt.

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