Verwaltungschef des Appellationsgerichts
Verwaltungschef des Appellationsgerichts
Der Verwaltungschef des Appellationsgerichts ist verantwortlich für die Finanz- und Investitionsplanung sowie die IT-Strategie der Gerichte und steht den für alle Gerichte zentralisierten Bereichen des Rechnungswesens und der Informatik vor.
Der Verwaltungschef ist nicht zuständig für die Rechtsprechung und daher keine Ansprechperson für fallbezogene oder juristische Anliegen.