Aufsichtsbehörde
Verfahren
Gegen Verfügungen des Betreibungs- und Konkursamts kann innert 10 Tagen seit Kenntnis der Verfügung wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt geführt werden (Art. 17 SchKG).
Die Beschwerde ist mit einem Antrag zu versehen und schriftlich zu begründen.
Sie ist zu richten an:
Aufsichtsbehörde über das Betreibungs-
und Konkursamt Basel-Stadt
Bäumleingasse 5
Postfach
4001 Basel
Berichte über die Rechtsprechung der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt
- Bericht Aufsichtsbehörde 2003 (Startet einen Download)
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- Bericht Aufsichtsbehörde 2004 (Startet einen Download)
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- Bericht Aufsichtsbehörde 2005 (Startet einen Download)
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- Bericht Aufsichtsbehörde 2006 (Startet einen Download)
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- Bericht Aufsichtsbehörde 2007 (Startet einen Download)
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- Bericht Aufsichtsbehörde 2008 (Startet einen Download)
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- Bericht Aufsichtsbehörde 2009 (Startet einen Download)
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- Bericht Aufsichtsbehörde 2010 (Startet einen Download)
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- Bericht Aufsichtsbehörde 2011 und 2012 (Startet einen Download)
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Zivilgericht
Öffnungszeiten
Porträt
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